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| Flüchtling Registriert seit: 04.05.2011 Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 794
| Zitat:
Problem ist,die Verjährung tritt nicht von Amtswegen ein.Es bedarf der Einrede der Verjährung Muster: Aktenzeichen: Sehr geehrte Damen und Herren, Mit Schreiben vom machen Sie die oben genannte Forderung gegen mich geltend. Da diese Forderung bereits verjährt ist, mache ich hiermit von der Einrede der Verjährung gem. § 214 Abs. 1 BGB Gebrauch. Mit freundlichen Grüßen _ § 214 BGB Wirkung der Verjährung (1) Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern. Ps. Prüfe ob dies einer Wirtschaftsauskunftei z.B. Schufa gemeldet wurde. m.f.G.
__________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus. | |
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| | # 9 | |
| Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 2
| Zitat:
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| | # 10 | |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
| @northernstar bist Du Dir sicher, dass die Rechtschutzversicherung hier Kosten übernimmt. Ich nicht. Die "Einrede der Verjährung" per Einschreiben mit Rückschein macht den Inkassierern klar, dass da nichts zu holen ist. Dazu benötige ich keinen teuren Anwalt, auf dessen Kosten sitzenzubleiben ein unkalkulierbares Risko für mich ist. Ich schreibe Denen: Zitat:
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK | |
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