Nach 6 Jahren Brief von Intrum Justitia wegen Ebay?

Alt 07.06.2011, 18:24   # 1
Ev1n
 
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Moin moin,

Hatte vor 6 Jahren einen Ebay Account der dann gesperrt wurde weil ich ja ein böses Mitglied war

Dabei blieb eine Rechnung von ca. 130EUR offen, die Ebay scheinbar nicht abbuchen konnte. (Und ich habe das auch nicht mitbekommen da keien Rechnungen oder E-Mails ist eh zu lang her)

Jetzt nach 6 Jahren trudelt hier ein Brief ein von Intrum Justitia Dienstleistungsvertrag vom 06.09.2005.

Gefordert werden nur ca.260EUR.


Habe bei dem Verein angerufen da ich außer einem Aktenzeichen nichts hatte von denen. Durch das Telefonat habe ichd ann mitbekommen um welches Mitgliedskonto es bei Ebay geht und das mit Intrum angeblich ständig Briefe geschickt hätte seid 2006.

Kann aber nicht sein, dieser Brief heute ist der erste seiner Art! Ebenfalls schwer verdächtig das bisher kein Gerichtsvollzieher eingeschaltet wurde und das die Kosten so niedrig sind (Wenn die seid 2006 Mahnen müssten wesentlich größere Kosten entstanden sein!)


Bin ich hier ein Einzelfall denn wirklich finden tu ich nichts auf Googeln mit 4,5 oder 6 Jahre spätr kommt erstmals Post.

Verjährung ist doch meines wissens auch nach 3 Jahren. Stellt sich nur die Frage, gillt die Verjährung auch wenn Intrum BEHAUPTET mir ständig Briefe geschickt zu haben. Deren Beweiß sind selbstgemachte Einträge in der AKte
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Alt 07.06.2011, 19:04   # 2
Immorb
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Zitat:
Zitat von Ev1n Beitrag anzeigen
Verjährung ist doch meines wissens auch nach 3 Jahren. Stellt sich nur die Frage, gillt die Verjährung auch wenn Intrum BEHAUPTET mir ständig Briefe geschickt zu haben.
Es ist verjährt.
Problem ist,die Verjährung tritt nicht von Amtswegen ein.Es bedarf der Einrede der Verjährung

Muster:

Aktenzeichen:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit Schreiben vom machen Sie die oben genannte Forderung gegen
mich geltend.
Da diese Forderung bereits verjährt ist, mache ich hiermit von der Einrede der
Verjährung gem. § 214 Abs. 1 BGB Gebrauch.

Mit freundlichen Grüßen
_


§ 214 BGB Wirkung der Verjährung

(1) Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern.

Ps.
Prüfe ob dies einer Wirtschaftsauskunftei z.B. Schufa gemeldet wurde.

m.f.G.
__________________
Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus.
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Alt 07.06.2011, 19:24   # 3
Ev1n
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Beiträge: 26
Danke dir schonmal für das Muster

Werde das denen mal an den Kopf schmeißen, mal schauen was kommt...

Kanns mir aber schon denken...Behauptungen das sie geschrieben bzw gemahnt hätten
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Alt 07.06.2011, 19:57   # 4
sarazena
Plaudertasche
 
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Beiträge: 8.758
Zitat:
Zitat von Ev1n Beitrag anzeigen
Behauptungen das sie geschrieben bzw gemahnt hätten
Das ist egal. Mahnungen unterbrechen die Verjährung nicht
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Alt 08.06.2011, 08:33   # 5
Kuerasser
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Benutzerbild von Kuerasser
 
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Beiträge: 2.179
Und durch die "Einrede der Verjährung" nimmst Du denen die Möglichkeit einen Mahnbescheid zu beantragen. Somit fällt für die das stärkste Druckmittel weg.
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Alt 09.06.2011, 17:34   # 6
Ev1n
Threadstarter
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 26
Heute ist der Brief bei denen... Man darf gespannt sein
Ich tippe sogar auf einen Anruf von denen
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Alt 23.06.2011, 11:19   # 7
northernstar
 
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 2
Hallo,
hast du denn einen Rechtsschutzversicherer? Genau für solche Fälle sind die nämlich ganz praktisch
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Alt 23.06.2011, 13:12   # 8
heiner.hemken
 
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Zitat:
Zitat von northernstar Beitrag anzeigen
Hallo,
hast du denn einen Rechtsschutzversicherer? Genau für solche Fälle sind die nämlich ganz praktisch
Wieso das? Wenn er die Einrede der Verjährung abgegeben hat, dann macht es für das Inkassounternehmen wenig Sinn, hier noch ein Mahnverfahren einzuleiten, da dieses umgehend spätestens vom Gericht nach Widerspruch abgelehnt wird.
Dafür benötigt man keinen Anwalt.
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Alt 28.06.2011, 10:48   # 9
northernstar
 
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Wieso das? Wenn er die Einrede der Verjährung abgegeben hat, dann macht es für das Inkassounternehmen wenig Sinn, hier noch ein Mahnverfahren einzuleiten, da dieses umgehend spätestens vom Gericht nach Widerspruch abgelehnt wird.
Dafür benötigt man keinen Anwalt.
Eine Rechtsschutzversicherung ist ja kein Anwalt... Nur da bekommt denn halt Rat und eventuelle Kosten die wegen Anwalt etc anfallen würden, werden übernommen...
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Alt 28.06.2011, 12:29   # 10
Kuerasser
Helferlein
 
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Beiträge: 2.179
@northernstar

bist Du Dir sicher, dass die Rechtschutzversicherung hier Kosten übernimmt. Ich nicht.

Die "Einrede der Verjährung" per Einschreiben mit Rückschein macht den Inkassierern klar, dass da nichts zu holen ist. Dazu benötige ich keinen teuren Anwalt, auf dessen Kosten sitzenzubleiben ein unkalkulierbares Risko für mich ist.

Ich schreibe Denen:
Zitat:
Aktenzeichen............

sehr geehrte........

hiermit mache ich von meinem Recht der "Einrede der Verjährung" gebrauch und erkläre, dass ich auf diese Forderung keinerlei Zahlungen leisten werde.
Danach können die mir keinen Mahnbescheid mehr schicken. Also ist ihre stärkste Waffe stumpf geworden.
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
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Alt 28.05.2012, 13:26 # --
News Flash
 
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