| | # 4 |
| Spielhallen-Queen Registriert seit: 31.07.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 822
| Ich kann meinen Vorschreibern nur zustimmen ... Zum einen ist ja bekannt, dass bei Verkauf Gebühren anfallen und diese sind überall nachzulesen bei Ebay, zum anderen kommt mir das auch etwas merkwürdig vor. Ich bin mir nicht sicher, ob er wirklich ein IPhone hat und wer weiß was noch alles bei der Rücküberweisung Deiner 80€ schief gehen wird/würde ...
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| | # 6 |
| Registriert seit: 31.03.2011
Beiträge: 14
| Du hast einen Anspruch auf Erfüllung des geschlossenen Vertrages! Und kannst die Herausgabe des Handys gegen Zahlung der restlichen 120 Euro verlangen. Ihr habt einen Vertrag geschlossen und er ist verpflichtet diesen zu erfüllen. Lass dich da bloß nicht abwimmeln! |
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| | # 7 |
| Spielhallen-Queen Registriert seit: 31.07.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 822
| Sofern er wirklich im Besitz eines solchens IPhones ist, hat Bernd45 absolut Recht. Kaufvertrag ist Kaufvertrag - der VK hätte ja einen höheren Startpreis nehmen können, wenn ihm 200€ letztendlich zu wenig ist.
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