Habe das Geld auch sofort erhalten & die Ware verschickt, scheint auch angekommen zu sein.
Jetzt stresst der Verkäufer es hätte üble Kratzer, die usb-buche soll verstaubt sein und es soll nach rauch riechen ( zigarettenrauch).
und er will die ware zurück schicken und sein Geld zurück.
Habe ihm alles reingeräumt ( datenkabel, das handy & das ladekabel in der Orginal verpackung, die anleitungen habe ich nicht mehr )
Ok, mir ist jetzt noch aufgefallen, dass ich die Kopfhörer vergessen habe rein zu legen.
Habe jetzt per paypal 48 Euro zurück gesandt, als quasi eine kleine Kulanz.
Hab dem käufer das auch gemailt, damit er es weiss.
Soll ich das jetzt so stehen lassen, weil ich hatte ja drin stehen, das es eine Privatauktion ist & somit keine Garantie oder Rücknahme gibt.
04.04.2011, 07:34
#
2
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Hast Du Dir mal die Bewertungen des Käufers angesehen? Vlt. hat er ja diese Masche schon öfter gestartet?
Hier werden immer wieder Postings reingestellt die diese Masche beschreiben.
04.04.2011, 15:24
#
3
xxcolonel
Threadstarter
Registriert seit: 04.04.2011
Beiträge: 3
jap, habe mir die bwertung angesehen.
Da fällt mir nichts auf, was negativ ist.
04.04.2011, 16:00
#
4
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Ich würde es erst mal so lassen wie es jetzt ist, der hat nen Nachlass bekommen, auch wenn die Kopfhörer fehlen, und gut ist erst mal.
Abwarten und Tee trinken.
Da gibts bei Netto in der türkischen Abteilung einen leckeren Ceylon-Tee
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
04.04.2011, 18:25
#
5
xxcolonel
Threadstarter
Registriert seit: 04.04.2011
Beiträge: 3
das Beschwerde schreiben
Leider entspricht das Handy ueberhaupt nicht meinen Erwartungen. Ich hatte ein fast neues Telefon ohne Gebrauchsspuren (wie beschrieben) erwartet. Leider sind die Anschluesse des Handys (zB USB-Anschluss) derart verdreckt, das ich ernsthaft stark bezweifele, dass das Handy erst 6 Wochen alt ist. Dafuer sprich auch,dass weder eine Rechnung, noch eine Gebrauchsanweisung noch das originale Zubehoer, zB die 8GB SD Karte mitgeliefert wurde. Des Weiteren sind leider Gebrauchsspuren am Displayrand zu erkennen. Das Gravierenste fuer mich ist jedoch, dass das Telefon stark nach Zigarettenqualm riecht,was fuer mich, als Nichtraucher, nicht tolerierbar ist. Diese extremen Gebrauchsspuren, wie der starke Geruch, war aus der Beschreibung nicht zu erkennen. Aus diesen Gruenden moechte ich meinen Kauf stornieren und das Handy umgehend zurueck schicken.
meine 1. antwort
Ok, den Staub aus der USB-Buchse können sie ohne Probleme rausblasen.
Der Staub macht außerdem auch keine Probleme.
Der Staub ist auch unvermeidbar, wenn man das Handy benutzt.
Ich hab das Handy selber aus ebay gehabt und ich hatte auch keine Rechung, oder irgendwelche Bedienungsanleitugen.
Der Zigarettenqualm, wird sich verziehen denke ich mal.
Mir ist der nicht aufgefallen, was daran liegen wird das ich selber rauche.
Ich möchte den Verkauf nicht stonieren, da ich das Geld brauche.
Ich könnte ihnen aber das Angebot machen, den Preis auf 200 zu Senken, so das sie die 20 Euro noch was zurück bekommen.
2. anotwort nach dem mir das mit den kopfhörern aufgefallen ist
Ok, sorry, mir ist grad aufgefallen, dass ich ihnen die Kopfhörer noch mit reinlegen wollte, dies habe ich aber vergessen.
Als kleine Entschuldigung, werde ich den Preis natürlich auf 180 Euro senken.
Weil ich brauche das Geld echt dringendst.
Wenn sie damit einverstanden sind, wäre ich ihnen sehr dankbar.
Ich würde ihnen das Geld den Restbetrag, selbstverständlich per paypal zurück zahlen.
habe das Geld natürlich sofort per paypal zu geschickt.
Ich habe numal absolut keine lust auf irgendwelche justiz.
Mal angenommen, der käufer würde mich wegen betrug anklagen, wie würde das ausgehen?
04.04.2011, 19:28
#
6
Kuerasser
Helferlein
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
Das kann ich Dir auch nicht sagen, da ich hier keine Rechtsberatung machen darf.
Meiner Meinung nach hast Du alles getan was machbar war. Dein Vorteil ist evtl. dass Du Privatverkäufer bist. Aber das kann Dir nur genauer ein Anwalt sagen.
Ich würde, nichts destotrotz, abwarten was kommt.
Nur eins für die Zukunft: Mach Dich nie erpressbar, dadurch, dass Du Deine Schwächen offenbarst, wie z.B. das Du das Geld dringend brauchst.
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
05.04.2011, 08:34
#
7
vanHelsing
hell-singer
Registriert seit: 02.07.2006
Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Zitat:
Zitat von xxcolonel
Mal angenommen, der käufer würde mich wegen betrug anklagen ...
Worin soll der Betrug liegen?
Du hast ein Gerät im angeboten und verkauft. Dass es nicht den Erwartungen des Käufes entspricht ist eine andere Geschichte. Außerdem seit ihr in Kontakt und Du bemühst dich um eine Lösung. Unter Betrug verstehe ich ein kriminelles Handeln, was in deinem wohl nicht vorliegt.
Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
05.04.2011, 17:22
#
8
NeeBee44
Crazy Tank
Registriert seit: 26.12.2008
Beiträge: 641
Zitat:
Zitat von xxcolonel
das Beschwerde schreiben
Leider entspricht das Handy ueberhaupt nicht meinen Erwartungen. Ich hatte ein fast neues Telefon ohne Gebrauchsspuren (wie beschrieben) erwartet. Leider sind die Anschluesse des Handys (zB USB-Anschluss) derart verdreckt, das ich ernsthaft stark bezweifele, dass das Handy erst 6 Wochen alt ist. Dafür sprich auch,dass weder eine Rechnung, noch eine Gebrauchsanweisung noch das originale Zubehoer, zB die 8GB SD Karte mitgeliefert wurde. Des Weiteren sind leider Gebrauchsspuren am Displayrand zu erkennen.
meine 1. antwort
Ich hab das Handy selber aus ebay gehabt und ich hatte auch keine Rechung, oder irgendwelche Bedienungsanleitugen.
.....
In deiner Artikelbeschreibung stand "Fast Neu" sowie "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht"
Wenn du jetzt schreibst, du hast das Gerät selbst von Ebay, wie alt ist es denn wirklich? Dies könnte ein Mangel sein. In wie weit der rechtlich relevant ist, weiß ich nicht. Dein Vorteil könnte sein, da du ja schon freiwillig Rabatt gibst, kann keiner ein Vorwurf gegen dich Richten.
__________________
Ist ein Beitrag hilfreich, dann könnt ihr denn Button Drücken
1. schreibt man NIE rein, dass man das Geld dringend braucht - NIEMALS (jeder der Verkauft wird auf das Geld spekulieren )
2. Das nächste Mal einfach schreiben wie es war. Z.B. "Habe das Handy selbst hier ersteigert - verkaufe es nun weil bla bla bla ... Laut Angaben des Käufers, bei dem ich es hier erworben habe, ist es 2 Monate alt etc. pp." So handhabe ich das immer.
3. Ich habe mir angewöhnt, in JEDER Auktion einen Hinweis darüber zu geben, dass es sich um einen Raucherhaushalt handelt. Seither gab es nur eine Beschwerde aber ich konnte mich ja auf meinen Hinweis in der Auktion berufen !
4. Mir entsprachen auch nicht alle Artikel meiner Erwartungen, dennoch habe ich sie nie zurück gegeben. Es war ein Foto eingesetzt und man hätte Dich ja VOR Auktionsende um mehr Fotos und/oder Details bitten können. Jedem ist klar, dass immer ein Risiko besteht wenn man bei Ebay kauft und der Artikel u.U. nicht gefällt. Aber Nichtgefallen ist eben kein Grund zur Rückgabe !
Ich habe selbst vor ca. 2 Wochen ein Handy bei Ebay ersteigert. Auch dieses war - gerade mal 2 Monate alt. Nun frage ich mich WAS der Verkäufer damit gemacht hat, dass es solche Gebrauchsspuren hat. Für mich jetzt kein Drama aber wie nach 2 Monaten sieht das auch nicht aus
Tja ... Soviel erst mal an Tipps - von mir als Laie - für die nächsten Auktlionen
Wende Dich am besten an einen Anwalt, wenngleich ich keinen Verstoß feststellen kann mit meinem normalen Menschenverstand
__________________
07.04.2011, 14:31
#
10
Bernd45
Registriert seit: 31.03.2011
Beiträge: 14
Ich würde grundsätzlich vor dem versenden der verkauften Ware, diese fotografieren oder zumindest irgendwie durch einen Zeugen versichern lassen, dass die Ware mangelfrei ist. Denn grundsätzlich ist ja der Käufer schutzwürdig, und hat deshalb Ansprüche auf Mangelbeseitigung etc.; und kann dich als Verkäufer in Anspruch nehmen.
07.04.2011, 14:42
#
11
Schneckenfuss
Spielhallen-Queen
Registriert seit: 31.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 822
Zitat:
Zitat von Bernd45
Ich würde grundsätzlich vor dem versenden der verkauften Ware, diese fotografieren oder zumindest irgendwie durch einen Zeugen versichern lassen, dass die Ware mangelfrei ist. Denn grundsätzlich ist ja der Käufer schutzwürdig, und hat deshalb Ansprüche auf Mangelbeseitigung etc.; und kann dich als Verkäufer in Anspruch nehmen.
Ich würde sagen dass stimmt nicht so ganz ...
Soweit mit bekannt ist gilt bei Ebay immer noch der Leitspruch: gekauft wie gesehen. Setzt allerdings voraus, dass die Bilder auch Originalbilder sind und nicht irgendwelche geklauten aus dem Netz. Es sollte schon der Originalzustand zu erkennen sein. Ferner steht in den Ebayrichtlinien ganz klar, dass jeder Verkäufer verpflichtet ist, Mängel so präziese und genau wie möglich anzugeben.
Wenn ich jetzt z.B. einen Artikel ersteigere dessen Mängel mir bewußt sind, kann ich hinter her vom VK auch nicht fordern das er den Arikel wegen Nichtgefallens zurück nimmt.
Die Idee, alles zu fotografieren und von einem Zeugen bestätigen zu lassen, hatte ich selbst vor etlicher Zeit auch schon. Ist nur schwer, da dies gar nicht immer machbar ist. Und eines meiner negativen Kommentare auf eben solch eine Situation lautete irgendwann einmal: Zeugen, ja schön ich habe auch Zeugen, dass die Ware defekt ist. Tja ... Was dann ... Aussage gegen Aussage ... Wie man´s dreht und wendet, wer Ärger machen will (warum und weshalb auch immer), der wird Ärger machen.
__________________
21.04.2011, 17:56
#
12
Bernd45
Registriert seit: 31.03.2011
Beiträge: 14
Mh, also deine Kulanz-Zahlung macht mich etwas skeptisch. Wenn der Käufer komplett im Unrecht ist brauchst du auch nichts erstatten, wenn er aber im Recht ist wird er wohl auch das ganze Geld wieder haben wollen!
Wie schon hier im Forum geschrieben wurde und was auch mein Wissensstand ist: Bei eBay gilt wie gesehen so gekauft. Die Fotos müssen von guter Qualität sein und das zu kaufende Produkt realistisch und mit Gebrauchsspuren zeigen. Sollte was mit dem Produkt nicht in Ordnung sein muss der Verkäufer dies angeben. Dann kann sich auch im Endeffekt kein Käufer über den Zustand beschweren...
23.04.2011, 00:13
#
13
Ernest
Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 958
Zitat:
Zitat von xxcolonel
Hallo zusammen.
Ich habe ein Motorola Milestone Handy auf ebay verkauft.
Auf solche einseitigen Darstellungen kann man keine hinreichenden Meinungen bilden da nicht nachvollziehbar ist, ob Deine Darstellung der Rechtlage der Warheit entspricht. Behaupten kannst Du alles Mögliche. Des weiteren wundert es, daß Du den Käufer augenscheinlich nicht auf die geltenden rechtlichen Bedingungen beim Privatkauf hingewiesen hast (Garantie, Umtausch und Rücknahme durch den Verkäufer ausgeschlossen) und schlußendlich einen Strich unter die Sache ziehst. Was diskutierst Du mit dem vermeintlich zweifelhaften Käufer, wenn es nichts zu diskutieren gibt?
__________________ Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu.