eBay NEUE TRICKS, Vorsicht Falle!

Alt 13.02.2011, 15:04   # 1
katete
 
Registriert seit: 13.02.2011
Beiträge: 1
Ich habe Artikelnummer: 260723246011, von bauarbeiter2009, bei der Funktionsprüfung der Lampen, habe ich festgestellt, dass der Sensor defekt ist. Und die Lampen zurück geschickt, bitte um Umtausch.
Dann habe wie ug. eMails von bauarbeiter2009 bekommen:

Hallo,
wir müssten die Auktion von Ebay rückgängig machen.Werde Ihnen nach Abschluss den Auktionbetrag abzüglich 14€ zurück überweisen.

Hallo,bitte um abbruch der AuktionWerde Ihnen Restbetrag nach bestätigung Sofort überweisen

Hallo,kein Thema werde Ihnen dan den Auktionbetrag abzüglich 14€ Kostenpauschale und Ebaygebühr von 4,80€ Zurück überweisen.Wo liegt das Problemm die Auktion abzubrechen,ich meine ich hätte ihnen den Artikel auch nicht zurück nehmen müssen.Ich glaube das ist doch genug Vertrauen was ich Ihnen schon endgegen gebracht haben.Aber es liegt bei Ihnen wie Sie möchten.Sie können es sich bis Sonntag noch überlegen.Sollten ich nicht mehr von Ihnen Hören werde ich Ihnen den Betrag auf das mir bekannte Konnto überweisen
(Auktionbetrag= 40,50 EUR-14 EUR-4,8 EUR= 21,70 EUR)

Ich habe ingesammt 47,50 EUR+6,90 EUR(Rücksendung)= 54,40 EUR gezahlt.

Ich bitte um HILFE!
Das ist NEUE TRICKS von eBay VERKÄUFER????
Danke für HILFE!
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Alt 13.02.2011, 19:04   # 2
Kuerasser
Helferlein
 
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Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.179
M.W. muss der Verkäufer den vollen Kaufpreis, ohne jeglichen Abzug, erstatten, da er fehlerhafte Ware geliefert hat. Irgendwelche Abzüge angeblicher Gebühren sind nicht zulässig.

Er kann allerdings auch die Ware repariert wieder zustellen, auf seine Kosten.

Wenn das ein Profiseller ist, würde ich ihn Iiiibääh melden und eine Kopie der Mail beifügen.
__________________
Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
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Alt 17.02.2011, 01:40   # 3
Schneckenfuss
Spielhallen-Queen
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 822
So, ich habe mir die Auktion mal angesehen und hier ist meine Meinung dazu:

Versandkosten betragen 7€ - Paketversand. D.h. Pakete sind IMMER versichert bis zu einem gewissen wert. Warum läßt man das ganze dann nicht über den Zusteller laufen ? Der Verkäufer erstattet den Gesamtbetrag (Auktionsbetrag + Versandkosten) an den Käufer zurück und muss sich dann das Geld vom Zusteller wieder holen.

Der Verkäufer hat am Ende der Seite folgenden Hinweis angebracht:

Da ich privater Anbieter bin, kann ich persönlich keine Garantie für die Ware übernehmen. Ich bin aber bemüht, nur funktionstüchtige Sachen anzubieten, oder ich weise ausdrücklich auf eventuelle Defekte oder Mängel hin. Dazu überprüfe ich nach Möglichkeit immer, ob die Ware funktioniert, bzw. vollständig ist, bevor ich sie abschicke

Also wenn die Lampe vor dem Versand noch einwandfrei funktioniert hat, dann sollte man das auf jeden Fall über den Zusteller regeln!

Ich würde den Verkäufer einfach noch mal ganz freundlich anschreiben und ihn darum bitten, diesen Schaden über den Zusteller (wahrscheinlich DHL ?) abzuwickeln, da ja anscheinend die Lampe auf dem TRANSPORTWEG kaputt gegangen ist. Dadurch verliert niemand etwas - weder der Käufer, noch der Verkäufer.

Was gar nicht geht ist, sich die Ebaygebühren wieder holen zu wollen. Der Verkäufer kann höchstens versuchen, sich diese über den Zusteller miterstatten zu lassen. Aber diese vom Käufer erstattet haben zu wollen, dass geht definitiv nicht !

Betrug kann ich hier nicht erkennen - jedenfalls keinen böswilligen (bin aber auch kein Fachmann!). Ärgerlich ist das ganze aber mit Sicherheit !
__________________
nervlich
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Alt 28.05.2012, 13:25 # --
News Flash
 
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