Import vermeintlich echter, jedoch gefälschter Ware + Zoll

Alt 11.11.2010, 21:35   # 1
ctxyl
 
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Hallo zusammen,

da mir im filesharing thread auch kompetent geholfen wurde, hoffe ich hier auch (ernstgemeinte) lösungsvorschläge zu finden.
Zu meinem Problem: ich habe meiner Freundin Schuhe aus den USA bestellt EMU Australia Women's Stinger Hi Sheepskin Boot 6US/37E bei eBay.de: (endet 20.10.10 23:05:31 MESZ)
Bezahlt wurde via Paypal.
Die Lieferung wurde beim Zoll mit Selbstverzollung markiert, also hin und öffnen. Die konnten die mir nicht aushändigen, weil da der Hersteller irgendeinen Sperrvermerk (?) drauf hat.

Nun kam zweites Mal Post vom Zoll (an meine Freundin, war ja Lieferadresse) von wegen "Aussetzung der Überlassung/Zurückhaltung von Waren gem. Art. 9 VO (EG) Nr.1383/2003", geht scheinbar um ne Markenrechtsverletzung.
Es ist die Rede von wegen "An die Aussetzung der Überlassung ... schließt sich ein vereinfachtes Verfahren ( Art. 9 s.o. i.V.m. $$ 142 b PatG, 150 MarkenG, 111c UrhG, 57 a GeschmMG oder 40 b SortSchG) in dem die Waren unter zollamtlicher Überwachung vernichtet werden, oder ein zivilgerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtsverletzung an.

Ich kann dem auch innerhalb einer Frist widersprechen (einmal 10 Tage, einmal einen Monat ?).

Ich hänge die beiden Dateien einfach mal an (Anhang).

Was bedeuten die genannten Alternativen und was für Konsequenzen ergeben sich daraus/können sich ergeben? Habe ich einen Herausgabeanspruch?

Danke und Gruß!

€dit: Zahlungsrückabwicklung über den paypal käuferschutz wird geplant, derzeit als "Problem" eingestellt, Verkäufer hat jetzt 7 Tage Zeit zu reagieren. Ach ja, bitte keine oberschlauen comments a la "Hättest du sie lieber mal hier gekauft" o.ä. Danke!
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Alt 12.11.2010, 08:51   # 2
vanHelsing
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So wie sich mir die Sache darstellt, hast Du wohl schlechte Karten.
Auf die Herausgabe der Ware würde ich nicht bestehen.
Stimmst Du der Vernichtung durch den Zoll nicht zu, könnte ein Verfahren wegen Verstoss gegen das Markenrecht gegen dich eingeleitet werden.
Dabei hat der Verkäufer in seinem Angebot ja schon darauf hingewiesen, dass es sich um eine gefälschte Ware handelt. Sieh dir mal das erste Bild der Artiikelbeschreibung an. Dort steht unten deutlich zu lesen: Made in China.
Da sollten der Zoll und der Markeninhaber mal beim Verkäufer nachhaken.
Beim Käuferschutz von Paypal würde ich jetzt nicht mehr lange warten.
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Alt 12.11.2010, 09:46   # 3
FreewareGuide
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Wobei allein "Made in China" ja nun kein Beleg für eine Fälschung ist. Auch gängige echte Markenartikel werden üblicherweise "billig" produziert, und oft ist die Firma auch ehrlich genug, das zu etikettieren. Ohne EMU als Marke zu kennen sehe ich in der Artikelbeschreibung keinen Hinweis auf Plagiat. Trotzdem wird das wohl unter Lehrgeld zu verbuchen sein, fürchte ich...
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Alt 12.11.2010, 09:56   # 4
ctxyl
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Danke erstmal für die Antwort.

1.) Auch originale Emu Boots sind made in China
2.) verstöße gegen das markenrecht können doch nur gewerblich begangen werden, oder? Ist es tatsächlich verboten Plagiate zu kaufen?

Gruß
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Alt 12.11.2010, 15:40   # 5
pittiplatsch
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2.) verstöße gegen das markenrecht können doch nur gewerblich begangen werden, oder? Ist es tatsächlich verboten Plagiate zu kaufen?

Gruß
nicht ganz richtig - sofern DU im Reiseverkehr (auch via Flugzeug / Schiff) die Plagiate für den eigenen Gebrauch (in durchaus haushaltsüblicher Menge) dabei hast, dann darfst Du sie innerhalb der entsprechenden Wertgrenzen einführen -
anders sieht es beim Postverkehr aus -
dort ist die Einfuhr von Waren gleich den strengen Regeln des Markenrechts unterworfen und für bestimmte Länder gelten dann noch zusätzliche Einschränkungen ...

... so wollen bestimmte Hersteller die für z.B. den amerikanischen Markt in China hergestellten Waren nicht zum "normalen" Import für Europa zulassen, da hier ggf. Regelungen Produkthaftungsgesetz etc. anders ausgelegt werden und sie somit u.U. nicht verkehrsfähig sind
(es gibt z.B. für Feuerwehrstiefel eines Herstellers genau deshalb ein deutschlandweites Verkaufsverbot)

Die Antworten zu den zollrechtlichen Belangen (laut Anhängen) kommt später - da muss ich erstmal was nachsehen ...
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Alt 14.11.2010, 23:22   # 6
ctxyl
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dann bleibt mir nur geduldig zu warten.
allerdings kann ich mich dem eindruck nicht verwehren, dass hier mit kanonen auf spatzen geschossen wird: es handelt sich um 1 (in Worten: EIN) Paar Schuhe, nicht 47.
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Alt 15.11.2010, 15:40   # 7
pittiplatsch
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dann bleibt mir nur geduldig zu warten.
allerdings kann ich mich dem eindruck nicht verwehren, dass hier mit kanonen auf spatzen geschossen wird: es handelt sich um 1 (in Worten: EIN) Paar Schuhe, nicht 47.
... sprach der mittellose Ladendieb, der nach dem Diebstahl von 1 Semmel seinen Hunger gestillt hatte und dafür - weil Straftat - zu x Tagessätzen verurteilt wurde ...

:schmunze: nicht zu ernst nehmen - aber den Beamten beim Zoll bleibt bei diesen Dingen (Steuerrecht) nunmal sehr wenig Spielraum ...
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Alt 15.11.2010, 17:10   # 8
ctxyl
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Mir geht es hier nicht um die Zollbeamten / Vollstreckungsbeamten. Die können da am wenigsten dafür, die müssen ja nur das ausbaden, was andere verbockt haben. Dass ich hier niemanden seinen Job schlechtreden will, weil er sich an hirnrissige vorschriften zu halten hat, sollte klar sein.
Eher ist hier der Gesetzgeber gefordert, der bei solchen Geschichten Privat und Gewerblich strikter trennen sollte.
Ich habe nämlich die Befürchtung, dass die komplette Tätigkeit aller involvierten Staatsbediensteten in so einem Verfahren bis Abschluss (egal wie dieser aussehen mag) den eigentlichen Wert der Angelegenheit bei Weitem übersteigt und letztendlich dort Steuergelder regelrecht verbrannt werden.
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Alt 16.11.2010, 07:51   # 9
pittiplatsch
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Ich habe nämlich die Befürchtung, dass die komplette Tätigkeit aller involvierten Staatsbediensteten in so einem Verfahren bis Abschluss (egal wie dieser aussehen mag) den eigentlichen Wert der Angelegenheit bei Weitem übersteigt und letztendlich dort Steuergelder regelrecht verbrannt werden.
da kann ich Dich beruhigen - der Kollege P. aus G. hat bis zu einer Entscheidung des Rechteinhabers erstmal mit der Sache nichts weiter zu tun, als die Warensendung am Zollamt aufzubewahren.

Grundproblem 1:
Jede Warensendung, die durch den Zoll geht, muss innerhalb bestimmter Fristen zollamtlich behandelt werden.
- Gestellung der Waren
- Abfertigung zum Freien Verkehr
- Überlassung der Waren
wäre der z.B. normale Ablauf.

Teil 1 ist bei Dir durch - die Damenstiefel / Paketsendung wurde beim Zollamt G. gestellt.
Da durch den Sperrvermerk des Rechteinhabers EMU (AUS) Pty Ltd. Collins Street 525, Level 29 in 3000 Melbourne Victoria AUS und den hier in D ihn vertretenden RA Bosse aus Hamburg markenrechtliche Einschränkungen allgemein angemeldet wurden (die stehen halt in einer riesigen Liste von Markeninhabern wie Adidas, Nike, Sony etc. und lassen i.d.R. nur Originale in den freien Verkehr in der EU rein) und DU unglücklicherweise an einen Kollegen geraten bist, der bei den vorliegenden Stiefeln die Echtheit nicht selbst zweifelsfrei feststellen kann (er kannte die "EMU"-Stiefel bisher schlicht nicht , folgt das dann übliche Verfahren ...
... Aussetzung der Überlassung / Zurückhaltung von Waren, da die Sendung sich zollrechtlich nicht in einem rechtleeren Raum befinden darf
(ist so Vorschrift )
Der Markeninhaber/Rechtsverdreher wurde informiert und kann nun entscheiden, was weiter wird.

Nun zu den guten Nachrichten:
Was die beiden Fristen für Widerspruch etc. angeht - vorerst brauchst Du nix machen ...
(der Einspruch gem. § 355 AO gegen die AdÜ bringt nix, denn der Zollbeamte hat rechtmäßig gehandelt und muss sogar so agieren)

Sollten die Stiefel ECHT sein und der Rechteinhaber keine anderweitigen Bedenken haben (z.B. dass der amerikanische Händler das Zeug nicht vertreiben darf etc.) oder er macht einfach nichts (Zustimmung durch Ignoranz), dann bekommt ihr die Stiefel vom Zoll freigegeben und dürft nach Entrichtung der Einfuhrabgaben die Dinger mitnehmen (damit das Frauchen warme Füße bekommt )

Sollte der Rechteinhaber entscheiden, dass die Stiefel unecht sind oder zu vernichten wären, dann zählt die Frist von zehn Arbeitstagen, in der DU dem vereinfachten Verfahren zustimmen könntest oder ausdrücklich widersprechen müsstest. (dann folgt der Gang durch die Mühlen des Gesetzes ...)

Zu gut Deutsch:
Liegt keine Rechteverletzung vor, so sollten die Stiefel noch vor dem Winter als wärmende Utensilien zur Verfügung stehen.

Übrigens: Sofern der Rechteinhaber noch Fragen hat, so wendet er sich im aktuell laufenden Markenverfahren an Dich als Eigentümer/Besitzer/Anmelder, denn nur Du kannst z.B. beantworten, bei welchem Händler Du die Stiefel bestellt hast (es sei denn, Du konntest beim Zollamt schon einen Ausdruck der eBay-Auktion vorlegen, damit es mit zu den Papieren für den Rechteinhaber konnte)

Ich hoffe die Antworten sind erstmal ausreichend :idea: und am Ende wird alles gut ...
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Alt 16.11.2010, 17:43   # 10
ctxyl
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Wass passiert, wenn die Stiefel ECHT sind und der Rechteinhaber jedoch anderweitige Bedenken hat? Um bei deinem Beispiel zu bleiben, der US-Händler darf die Stiefel nicht offiziell vertreiben?

Ich habe beim Öffnen des Paketes der Kollegin die ebay-Auktion und den paypal-Zahlungsbeleg ausgedruckt vorgelegt, die hat ihn dann gleich einbehalten.
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Alt 09.12.2010, 21:54   # 11
ctxyl
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es ist der fall eingetreten, dass sich der rechteinhaber nicht geruckt hat. von daher wurden die stiefel etwas verzögert versendet und die hübsche hat jetzt schafe an den füßen. vielen dank an pittiplatsch, thread kann geschlossen werden.

@mod: bitte die beiden anhänge oben im ersten post rausnehmen, wenn das geht.
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Alt 28.05.2012, 13:24 # --
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