| Unberechtigte Lastschriften kann ich auch noch nach der sogenannten 6 Wochen Frist zurückbuchen lassen. Einen nicht gewollten Vertrag kann ich als Geschäftsmann zwar nicht widerrufen, aber nach § 119,120 und 123 BGB anfechten.
Ausserdem kann ich meinem Gegenüber mitteilen, dass hier keine übereinstimmende Willenserklärung zustande kam.
Im Übrigen, ich habe bei Google etwa ein halbes Dutzuend Forumverlage gefunden, wobei der Forumverlag Wiesbaden bei einem Anwalt (anzeigenfalle.de) negativ gelistet ist. Deshalb kommt mir der Verdacht, dass hier "Schadensbegrenzung" betrieben werden soll. zumal ein ähnlicher Beitrag im Blog des Ra heute geschrieben wurde.
Deshalb kommt hier jetzt das Ausrufezeichen zum Einsatz
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK |