Unterhalt fürs Kind nachzahlen?

Alt 26.02.2010, 20:21   # 1
0815spongebob
 
Registriert seit: 14.02.2010
Beiträge: 5
hallo

ich habe eine tochter, sie wird im juni 11, seit juni 2005 bezahle ich monatlich 249 euro unterhalt für meine tochter an meine exfrau. nun bekam ich einen brief vom jugendamt, daß sich meine exfrau erkundigt hat was ich an unterhalt zu zahlen habe. in dem brief steht, daß sich die düsseldorfer tabelle seit 2005 häufig geändert hat und ich ab juni 2005 bis februar 2010 fast 300 euro unterhalt nachzahlen muss, bis 04.03.2010.
und ab 1. märz muss ich 283 euro monatlich unterhalt bezahlen.
kann es sein, daß ich für 5 jahre nachzahlen muss und warum hat man mir NIE mitgeteilt, daß sich der unterhalt erhöht hat?
die dame vom jugendamt am telefon sagte, ich müsse schauen, ob sich die düsseldorfer tabelle geändert hat!
wer kann mir BITTE helfen???
In den Scheidungsunterlagen steht was von 107%...
Und die frau vom jugenamt sagt, weil ich einen titel (was ist das?) habe, muss ich auf jeden fall alles nachzahlen.

DANKE
  Mit Zitat antworten
Alt 26.02.2010, 22:36   # 2
sarazena
Plaudertasche
 
Benutzerbild von sarazena
 
Registriert seit: 18.01.2007
Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 8.757
Nicht Du hast einen Titel sondern das Jugendamt. Das heißt für mich, dass der Unterhalt per Urteil geregelt wurde - oder?

Wenn Dein Einkommen es zulässt wirst Du nachzahlen müssen oder gepfändet werden. Der Unterhalt richtet sich nach Deinem Einkommen und dem Alter des Kindes. Vom Einkommen werden dann Berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Und der Unterhalt darf nicht höher sein als das Dir der Selbstbehalt noch verbleibt. Wenn Du zweifelst dann wende Dich an einen Anwalt.

Bei 107% käme nach meiner Rechnung bei einem 6 - 11 jährigen Kind ein monatlicher Unterhalt von fast 390 € heraus.

Aber, wie gesagt, ich kenne weder das Urteil noch Dein Einkommen noch weiß ich, für wie viele Personen Du sonst noch aufkommen musst (das hat Einfluss auf den Selbstbehalt) - also lass Dich beraten.
__________________
.
Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen!

2304 angela danke.......3maus1
  Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2010, 01:02   # 3
schnippewippe
Aussteigerin nur nochGast
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 02.12.2009
Beiträge: 529
Vielleicht hilft dir das hier ein wenig.
Trennungs-FAQ: Unterhalt, Betreuungsunterhalt

Du kannst ja mal beim Amtsgericht wegen einen Berechtigungsschein zur BeratungsBeihilfe durch einen Rechtsanwalt nachfragen.

Oft gibt es auch im Rathaus Anwälte die einen kostenlos beraten. Da könntest du ja auch mal nachfragen. Vielleicht gibt es das bei Euch ja auch.
  Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2010, 16:25   # 4
0815spongebob
Threadstarter
 
Registriert seit: 14.02.2010
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von sarazena Beitrag anzeigen
Nicht Du hast einen Titel sondern das Jugendamt. Das heißt für mich, dass der Unterhalt per Urteil geregelt wurde - oder?

Wenn Dein Einkommen es zulässt wirst Du nachzahlen müssen oder gepfändet werden. Der Unterhalt richtet sich nach Deinem Einkommen und dem Alter des Kindes. Vom Einkommen werden dann Berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Und der Unterhalt darf nicht höher sein als das Dir der Selbstbehalt noch verbleibt. Wenn Du zweifelst dann wende Dich an einen Anwalt.

Bei 107% käme nach meiner Rechnung bei einem 6 - 11 jährigen Kind ein monatlicher Unterhalt von fast 390 € heraus.

Aber, wie gesagt, ich kenne weder das Urteil noch Dein Einkommen noch weiß ich, für wie viele Personen Du sonst noch aufkommen musst (das hat Einfluss auf den Selbstbehalt) - also lass Dich beraten.

danke erstmal

ich bin gem. amtsgericht zur zahlung von 107 % des regelbetrages abzügl. hälftigen kindergelds verpflichtet. dies entspricht umgerechnet 102,7 prozent mindestunterhalt der 2ten altersstufe. derzeit 282. euro mtl.
ich verdiene 1240 euro mtl.
momentan muss ich nur für 1 kind aufkommen.
aber warum soll ich für 5 jahre nachzaheln und warum hat mich niemand informiert daß sich die höhe des unterhalts geändert hat?

vielen dank euch im vorraus
  Mit Zitat antworten
Alt 27.02.2010, 16:41   # 5
sarazena
Plaudertasche
 
Benutzerbild von sarazena
 
Registriert seit: 18.01.2007
Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 8.757
Zitat:
Zitat von 0815spongebob Beitrag anzeigen
aber warum soll ich für 5 jahre nachzaheln und warum hat mich niemand informiert daß sich die höhe des unterhalts geändert hat?
Wenn Du mal auf schnippewippe's Link klickst erfährst Du viel über Unterhaltstitel - Dynamische und statische Titel u. s. w..
  Mit Zitat antworten

Alt 28.05.2012, 07:30 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:30 Uhr.