| | # 1 |
| Hat immer ein offenes Ohr Registriert seit: 07.01.2008 Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.970
| hallo ihr lieben, ich habe letzte woche ( 2.7.09) beim praktiker einen mokickroller gekauft. nun ( mein sohn ist in der zwischenzeit zur arbeit und zu seiner freundin gefahren, macht ~200 km) ist aufgefallen, dass der hintere reifen druck verliert und das fahrlicht nicht funktioniert. ( mein sohn ist an dem abend dann mit fernlicht gefahren) da ich mittlerweile nur horrorgeschichten über diese roller gehört und gelesen habe, wüßte ich gerne, ob ich das teil wieder zurückgeben kann, bzw. ob praktiker ein rückgaberecht einräumt. in den papieren und im internet finde ich keine AGB's. was habe ich wegen der nutzung des rollers zu erwarten? hat irgendjemand erfahrungen gemacht? Werbung
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| | # 4 | ||
| Gastposter | Zitat:
Gibt die Firma "Garantie" bleibt das BGB erst einmal draussen. Zitat:
Die Garantie ist eine "freiwillige" Anfüllung auf die "gesetzlich geregelte" Gewährleistung. Als erstes überprüft man selber ob der Reifen gut auf der Felge sitzt. Das Rad mit einem Abwaschmittel einsprühen. Reifen,gerade wenn es sich um Fernost-Marken handelt,haben das Problem das sie nur bedingt für den europäischen Markt zu gebrauchen sind.Zusätze,z.B. der Ozonfilter, der kann beeinflussen wie es mit der Porosität des Reifens gestellt ist,können das Verhalten des Reifens unter unseren Witterungsbedingungen anders beeinflussen. (Oft sitzt der Teufel im Detail,und man hat sich etwas in den Reifen gefahren) Wenn so schwerwiegende Fehler vorhanden sind,dann ist es wichtig das die Fehler umgehend gemeldet und dokumentiert werden. Denn,hier trifft eventuell die Produkthaftung ein. Hat man auf Grund eines Materialfehlers einen Schaden,haftet man nicht selber sondern der Hersteller. m.f.G. | ||
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| | # 5 | |||||
| Plaudertasche Registriert seit: 18.01.2007 Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 8.401
| Zitat:
Damit die Klugscheißerei aufhört: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zur Erinnerung: Zitat:
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| | # 6 |
| Hat immer ein offenes Ohr Threadstarter Registriert seit: 07.01.2008 Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.970
| wenn ich das richtig verstanden habe, habe ich garantie über si-zweirad-vertrieb. ganz verstanden habe ich das aber noch nicht. jedenfalls habe ich eine garantiekarte von denen und über die internetseite von denen hab ich die vertragswerkstätten gefunden, die zuständig sind. sobald ich die unterlagen wieder hier habe ( wenn mein sohn gleich von der arbeit kommt) werde ich alles vorbereiten und morgen mittag erst mit praktiker und dann mit si-zweirad-..... und dann mit der werkstatt in der nähe telefonieren! schaun wir mal!
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| | # 7 | ||
| Gastposter | Hast du ein Problem mit den Augen? Oder warum gibst du hier den Legas....? Gibt der Verkäufer Gewähleistung BGB Gibt der Verkäufer "Garantie" erst einmal nix mit BGB "Gewährleistung" ist gesetzlich geregelt,das muss der Verkäufer geben. Eine Garantie..... Du hast ja in den Links die Antwort gegeben Aber um es mal zu verdeutlichen!! Gewährleistung>> Zwang>> Gesetzgeber Garantie>> freundliches Entgegenkommen. Ps. Zitat:
![]() Zitat:
vermutlich musst du dich an einen der Vertragshändller wenden.>> SI Zweirad Vertriebs GmbH m.f.G. | ||
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