| | # 9 | |
| Registriert seit: 12.01.2008 Ort: Köln
Beiträge: 930
| Zitat:
bei dir war ja das problem, so wie ich es verstanden habe, dass der anspruch von dem einen konto durch ein anderes konto gedeckt wurde. mich würde interessieren, was denn die bank speziell gesagt hat, auf welcher grundlage das gemacht wurde. | |
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| | # 10 |
| Netzweltpionier Registriert seit: 07.12.2002 Ort: Em Alde Nüss
Beiträge: 2.496
| Egal was das für eine Bank ist, es werden nicht ohne Absprachen Fehlbeträge auf dem Geschäftskonto durch Umbuchungen vom Privatkonto ausgeglichen. Ist fast schon ein Fall für die Bankenaufsicht. Insbesondere, wenn es sich auf dem Geschäftskonto um ein Minus von ~400 € handelt. Nur Finanzbehörden können das. Da wird auch schonmal zurück zu zahlende KfZ-Steuer mit der Umsatz- oder Einkommensteuer verrechnet, obwohl das doch vollkommen verschiedene Behörden sind. Aber Behörden können ja auch einfach pfänden, ohne darlegen zu müssen, ob es berechtigt ist. Selbst ein ordnungsgemäßer Einspruch verhindert das genau so wenig, wie ein völliges Fehlen der Grundlage.
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