Der 7 Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat am Donnerstag entschieden, das Deutsche Geiseln im Ausland die Kosten bezahlen müssen, die vom Staat aufgewendet werden. Das Grundsatzurteil ist gegen Reinhilt Weigel gefallen. Sie hat versucht in letzter Instanz gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg anzugehen.
Nach dem Urteil in Leipzig wird Sie 12 400 Euro für einen Hubschrauberflug zahlen müssen, der Sie und einen Spanischen Mitgefangenen nach einer Entführung im Norden Kolumbiens durch Rebellen vor 6 Jahren wieder in die Freiheit brachte. Der Flug hatte knapp 25 000 Euro gekostet. Die spanische Regierung hatte den Anteil für ihren entführten Staatsbürger komplett übernommen.
Jetzt das Ungerechte ( die Gerechtigkeit laut Vater Staat)
Der Diplomat Jürgen Chrobog der den Krisenstab leitete, der für die Arbeit bei Reinhilt Weigel zuständig war wurde 2 Jahre später (auch in Nord Kolumbien) von Rebellen entführt. Für seine Rettung und für seinen Flug nach Deutschland wurden Ihm lediglich 460 Euro berechnet !
Wo liegt da die Gerechtigkeit ???
Warum wird bei ihm mehr bezahlt wie bei Ihr ??
sind wir schon bei der 2 Klassen Gesellschaft angekommen ??
Meine Persönliche Meinung :
Es kotzt mich so was von derbe an, ich habe Hass gegen die Deutsche Bürokratie und gegen alle die sich Beamte nennen ! Ich finde es scheiße das wir als Deutsches Volk so unterschiedlich behandelt werden !! Voll für den ***** !!
Schreibt bitte Eure Meinung darüber !!
Danke Replacement Killers
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29.05.2009, 23:43
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2
schnippewippe
Gastposter
Zitat:
Der Diplomat Jürgen Chrobog der den Krisenstab leitete, der für die Arbeit bei Reinhilt Weigel zuständig war wurde 2 Jahre später (auch in Nord Kolumbien) von Rebellen entführt. Für seine Rettung und für seinen Flug nach Deutschland wurden Ihm lediglich 460 Euro berechnet !
Hier liegt es ja auch ein wenig anders.
Er hielt sich aufgrund einer privaten Einladung des jemenitischen Vize-Außenministers dort auf.
Die Familie wurde von Sicherheitskräften begleitet Die Entführung geschah als sich die Sicherheitskräfte zum Mittagessen zurückgezogen hatten.
Frau Reinhilt Weigel war auf Abenteuerurlaub im kolumbianischen Nationalpark Tairona. Dort besuchte sie mit anderen Urlaubern die "Verlorene Stadt"- Ciudad Perdida und wurden dort von den Guerilleros überfallen und verschleppt.
Wer sich aus Abenteuerlust entgegen den Reisewarnungen in Gefahr begibt und dieses Risiko kennt, der muss natürlich auch mit diesem Risiko leben.
Dann soll er auch bereit sein ein Teil der Kosten zu tragen.
Wo die Unterschiede bei den Kosten liegen wissen wir nicht. Liegt aber meiner Meinung nach an den unterschiedlichen Ausgang der beiden Entführungen.
30.05.2009, 00:00
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3
Replacement-Killers
Threadstarter
Registriert seit: 02.11.2008
Beiträge: 55
Also darf man ab diesem Urteil kein Urlaub mehr in den Östlichen Ländern machen, weil ich mich ja in Gefahr begeben könnte !
Ist ja immer ein bisschen Krieg in den Ostländern oder besser gesagt Terror !
Natürlich darf ich dann auch keinen Urlaub in den restlichen Westländern machen da ich ja laut aussage vom Gesetzgeber kein Risiko eingehen darf und da ich ja damit rechnen muss das ein kranker Mensch aus dem Osten Terroranschläge verübt bleib ich am besten zu hause aber muss ich nicht auch hir damit rechnen ???
Und was dann ?? sagt dann der Gesetzgeber auch wieder damit hätten Sie rechnen müssen oder reden die sich anders raus ??
Noch was,
Reinhilt Weigel hatte ihren Urlaub vorab gebucht und hatte sich über ein ¾ Jahr darauf gefreut !!
Erst als die gute unterwegs war wurden die Meldungen raus gebracht wie ERHÖTE GEFAHR
Mit freundlichen Grüßen ReplacementKillers
:goodnite::goodnite::goodnite::goodnite::goodnite: :goodnite:
30.05.2009, 01:37
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4
Hans Der Driver
Registriert seit: 10.11.2006
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Beiträge: 1.279
Wenn ich meinen Urlaub in der Toscana verbringe, sind die potentiellen Gefahren (ausser Vollrausch) absehbar, wenn ich in Gebiete reise, die aus welchen Gründen auch immer, als gefährlich gelten (können) und es passiert mir etwas schlimmes, mit welchem Recht will ich dann meine Risiken auf die Allgemeinheit abladen? Das kann ich weder im Berliner Straßenverkehr, noch auf der Reeperbahn oder beim Münchener Oktoberfest, also aus nicht im australischen Busch oder dem kolumbianischen Urwald. Eines ist wichtig - und das ist auch hier geschehen, der deutsche Staat hat dafür gesorgt, dass seine Bürger heil rauskommen. Ist nur meine Meinung
__________________ Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007
30.05.2009, 01:53
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5
sarazena
Plaudertasche
Registriert seit: 18.01.2007
Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 8.405
Ich stimme Hans zu und gehe sogar noch einen Schritt weiter. Wer sich selber wissentlich in Gefahr bringt soll für seine Rettung auch aufkommen und zwar unabhängig davon ob er in einer bekannten Krisenregion mit Terroristen in Schwierigkeiten kommt oder ob er beim Bergsteigen o. ä. in Gefahr gerät und gerettet werden muss.
Die Allgemeinhei kann und darf nicht für jede Dummheit haftbar gemacht werden!
__________________ . Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen! .......
30.05.2009, 01:58
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6
schnippewippe
Gastposter
Aus der Begründung des Urteils geht hervor, dass das Auswärtige Amt sehr wohl vor Reisen in das Land gewarnt hatte.
Im Falle der Physiotherapeutin kam – rechtlich allerdings unerheblich – hinzu, dass das Auswärtige Amt seinerzeit ausdrücklich vor touristischen Besuchen Kolumbiens gewarnt hatte. Das Gericht wollte nicht darüber befinden, was die damals 31 Jahre alte Reinhilt Weigel zu ihrer Reise bewog,
Zitat:
Geiselnahmen: Rettung von Entführungsopfern kostet viel Geld
Missachtung von Reisewarnungen
Ob und in welcher Höhe die Heimkehrer zur Kasse gebeten werden, hängt aber vom Einzelfall ab. Negativ ausgelegt werden kann insbesondere die Missachtung von Reisewarnungen. So war die nun zur Kasse gebetene Reinhilt Weigel 2003 in eine Region Kolumbiens gereist, die damals von Rebellen dominiert wurde.
Warum regst du dich jetzt erst so auf ? Andere Urlauber die entführt wurden , wurden ja auch zur Kasse gebeten.
2000 Die auf den Philippinen entführte Familie Wallert hat 6500 Euro bezahlt.
Die 2003 in der nordafrikanischen Wüste in Geiselhaft geraten waren, mussten je 2300 Euro zahlen.
Wie ich jetzt weiss ist diese Mitteilug von dir falsch.
Zitat:
Der Diplomat Jürgen Chrobog der den Krisenstab leitete, der für die Arbeit bei Reinhilt Weigel zuständig war wurde 2 Jahre später (auch in Nord Kolumbien) von Rebellen entführt. Für seine Rettung und für seinen Flug nach Deutschland wurden Ihm lediglich 460 Euro berechnet !
Hier eine andere Darstellung.
Zitat:
FAZ.NET Aktuell
Ziemlich teuer war es gewesen, den ehemaligen Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Chrobog, und dessen Familie nach Hause zu bringen. Die Chrobogs waren im Dezember 2005 im Jemen bei einer Besichtigungstour entführt worden. Nach Hause flogen sie dann mit der Flugbereitschaft der Luftwaffe, die ein Flugzeug nach Jemen entsandt hatte, um Unterhändler und möglicherweise auch Nachrichtentechnik dorthin zu bringen. Die Kosten für den Flug lagen bei 14.000 Euro; Chrobog soll nach Angaben der Zeitschrift „Der Spiegel” angeboten haben, sie zu übernehmen. Er bekam dann aber lediglich eine Rechnung über 459,42 Euro pro reisendem Familienmitglied, denn, so das Auswärtige Amt, das Flugzeug sei ohnehin im Jemen gewesen.
Wenn sie die Reise schon lange vorher gebucht hat, hätte sie ja die Reise zurück geben können.
Zitat:
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Grundsätzlich ist eine kostenfreie Stornierung eines Reisevertrages möglich, wenn ein Fall "höherer Gewalt" vorliegt. Aus reiserechtlicher Sicht handelt es sich dann um höhere Gewalt, wenn die Reise auf Grund von Umständen, die bei der Buchung nicht vorhersehbar waren, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist
Wer mit dem Feuer spiel kommt leicht darin um.
Hast Recht Sarazena.
Oft haben die Bergsteiger noch nicht mal richtige Schuhe an. Bringen damit auch meistens noch ihre Retter in Lebensgefahr.
30.05.2009, 02:42
#
7
Hans Der Driver
Registriert seit: 10.11.2006
Ort: dort, wo Berlin schön ist
Beiträge: 1.279
Ich denke auch, zuerst mal nimmt sich jeder selbst in die Verantwortung, wenn s dann schief geht, irgendwo in Kolumbumbien und mein Staat hilft mir, ist das sehr in Ordnung, aber ich kann nicht erwarten, das der "normale" Steuerzahler für meine Dummheit aufkommt. Ich bin schließlich aus eigenem Entschluss und voll froher Erwartung dorthin gereist.
__________________ Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007
30.05.2009, 08:52
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8
antiTank
Gastposter
Zitat:
Hast Recht Sarazena.
Oft haben die Bergsteiger noch nicht mal richtige Schuhe an. Bringen damit auch meistens noch ihre Retter in Lebensgefahr
Ähnlich ist es in der Seefahrt: Wenn ich mich bei Windstärke 8, dazu möglicherweise noch unter Alkohol stehend, in Richtung Dänemark bewege, kann ich wohl kaum erwarten, daß eine nicht auszuschließende Rettung aus Seenot vom Staat finanziert wird. Auch in diesem Falle bringe ich die Retter mit in Gefahr.
Ansonsten: Selbst ohne diesbezügliche Reisewarnungen, wer ist denn so besch....., nach Kolumbien, in den Jemen oder nach Afghanistan zu reisen??? Das kann doch irgendwie nicht wahr sein.
Gruß
antiTank
01.06.2009, 18:21
#
9
neu hier
Registriert seit: 31.05.2009
Ort: in da heide
Beiträge: 38
ich möchte was zum deutschen staat und der 2 klassen gesellschaft los werden
also ich habe mir vor nem halben jahr in die fingerkuppe gefrässt hatt halt geblutet (derbe) mit einem erst mal provisorischen erste hilfe verband bin ich in das kh in österreich die haben gesehen das ich halt blute und kammen noch vor die tür mit rollstuhl!!!
im deutschen habe ich mir meinen fuß gebrochen die haben mich mit sanker ins kh deutschland gefahren und draussen abgesetzt und ich durfte zu röntgen humpeln usw !!!2 klassen gesellschaft wilkommen!!!