Ich fliege in 2 Woche zu einem Freund. Nun möchte ich gerne mein Notebook mitnehmen.
Da ich zum ersten mal mein Notebook mit auf Reisen nehmen möchte und nicht weiss wie das ist, brauch ich Hilfe.
Hab mich schon auf der Homepage der Airline Infomiert, leider nichts gefunden. Eine Email geschrieben... keine zurück bekommen. Nun muss ich euch fragen
Ist es erlaubt ein Notebook überhaupt mitzunehmen?
Darf ich es auch an Board nehmen (also als Handgepäck) ?
Danke euch schonmal
PS: Fliege mit: Swiss International Air Lines
Und falls ich es im falschem Forum gepostet habe, verzeiht mir
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27.05.2009, 23:21
#
2
sarazena
Plaudertasche
Registriert seit: 18.01.2007
Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 8.405
Im normalen Koffer ist das kein Problem, außer das mit den Koffern nicht gerade sorgfältig verfahren wird (Zerstörungsgefahr)
Im Handgepäck ist es auch kein Problem jedoch ist auf 2 Dinge zu achten:
1.) viele Airlines lassen genau 1 Gepackstück als Handgepäck zu. Eine Laptoptasche wäre da ein zweites Gepäckstück und das ist nicht erlaubt
2.) rechne damit, dass dein Notebook beim Check-In besondere Aufmerksamkeit erfährt, bis hin zum Sprengstofftest.
__________________ . Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen! .......
27.05.2009, 23:29
#
3
schnippewippe
Gastposter
Das Beste wird wohl sein , wenn du da nachfragst. Würde ich so sehen.
Ich fliege in 2 Woche zu einem Freund. Nun möchte ich gerne mein Notebook mitnehmen.
Da ich zum ersten mal mein Notebook mit auf Reisen nehmen möchte und nicht weiss wie das ist, brauch ich Hilfe.
[....]
Ich gehöre zwar nicht zur Plauderecke.
Wichtig ist das du einen "Kaufbeleg" bei dir hast.
Sonst macht der Zoll bei der Rückkehr Schwierigkeiten.
Wenn du bei einer Kontrolle nicht beweisen kannst das das Notebook in Deutschland gekauft wurde,wird Einfuhrzoll fällig.
Mit an Bord nehmen ist kein kein Problem.
Keine Benutzung bei Start und Landung.W-Lan muss deaktiviert sein.
Zur Sicherheit aber bei der Stewardess nachfragen.
Akku sollte aufgeladen sein,oft verlangt das Sicherheitspersonal ein hochfahren.
Zitat:
Zitat von .:Philipp:.
Hab mich schon auf der Homepage der Airline Infomiert, leider nichts gefunden. Eine Email geschrieben... keine zurück bekommen. Nun muss ich euch fragen
Ich nehme mal an das du "nicht" SWISS First/Business fliegst.
Aber>>
Kommunikation: Telefonapparat, Netzanschluss für Ihren Laptop[...] SWISS First/Business
m.f.G.
28.05.2009, 04:54
#
5
antiTank
Gastposter
Zitat:
Wichtig ist das du einen "Kaufbeleg" bei dir hast.
Sonst macht der Zoll bei der Rückkehr Schwierigkeiten.
Wenn du bei einer Kontrolle nicht beweisen kannst das das Notebook in Deutschland gekauft wurde,wird Einfuhrzoll fällig.
Mit an Bord nehmen ist kein kein Problem.
Keine Benutzung bei Start und Landung.W-Lan muss deaktiviert sein.
Zur Sicherheit aber bei der Stewardess nachfragen.
Akku sollte aufgeladen sein,oft verlangt das Sicherheitspersonal ein hochfahren.
Also, dat mit ner evtl. Zollkontrolle hab ich in den letzten 20 Jahren noch nicht erlebt; weder in Europa noch in den USA. Es wird lediglich darauf hingewiesen, daß notebooks, portable dvd-player und mobiltelefone nicht benutzt werden dürfen.
28.05.2009, 09:10
#
6
.:Philipp:.
Threadstarter
Registriert seit: 05.11.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.813
Ok Danke euch allen
@ immorb,
Ja das habe ich auch schon im TV gesehen... aber danke das du mich nochmal erinnerst
28.05.2009, 10:02
#
7
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von antiTank
Also, dat mit ner evtl. Zollkontrolle hab ich in den letzten 20 Jahren noch nicht erlebt; weder in Europa noch in den USA. Es wird lediglich darauf hingewiesen, daß notebooks, portable dvd-player und mobiltelefone nicht benutzt werden dürfen.
Auf der Rechnung sollte die Seriennummer vermeldet sein.
Hat man keinen Nachweis mehr oder ist die Seriennnummer nicht auf der Rechnung vermerkt sein,so begibt man sich zum Büro vom Zoll und holt sich dort eine "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung".
Auch hierzu muss man einen Kaufbeleg haben.
Zitat:
Zitat von .:Philipp:.
[..]
@ immorb,
Ja das habe ich auch schon im TV gesehen... [...]
Gerade bei den Couch-Potato-TV-Sendern sieht solche Beiträge.
Demnach müßte ich also (von Sportgeräten mal abgesehen, weil die wohl kaum jemand mit in den Urlaub nimmt) für nahezu alles, was ich mitnehme, einen Kaufbeleg bei mir führen???
Na, toll. Werde dann künftig im Inland bleiben. Im vergangenen Winter habe ich das ja noch nicht gewußt; das waren dann also meine letzten unbeschwerten Ferien im Ausland, schade.
Gruß
antiTank
29.05.2009, 10:37
#
9
Pascal1984
Swagman
Registriert seit: 21.12.2006
Ort: Solothurn, Schweiz
Beiträge: 2.138
Meine Freundin hat meist ihren Laptop dabei. Ohne Kaufbeleg und immer ohne Probleme durchgekommen. Man sieht ihm aber auch an das er nicht mehr neu ist.
Wenn dein Gerät schon etwas gebraucht aussieht, ist die Chance deswegen Probleme zu bekommen sicher klein. Trotzdem, wenn du den Beleg noch hast, schadet es natürlich nicht ihn mitzunehmen.
__________________ .
Gong Xi Fa Cai
29.05.2009, 11:06
#
10
antiTank
Gastposter
Also, der Zoll hat weiß Gott andere Probleme. Daß das notebook beim check-in durchleuchtet wird, ist klar; könnte ja sonstwas drin sein. Genau wie Kamera und andere Dinge. Ferner achtet der Zoll darauf, wer nach der Rückkehr von den Kanarischen Inseln ne Rolex am Handgelenk trägt (Markenpiraterie), ansonsten halte ich das alles hier für abenteuerlich. Hier unterscheiden sich eben Theorie und Praxis.
Habe auch schon mal in eine Asservatenkammer des Zolls einsehen dürfen: Da findest Du Präparate von Tieren, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen als geschützt gelten, Waffen, Messer und eben die genannten gefälschten Markenartikel. Wo es die gibt, weiß jeder. Aber auch der Zoll weiß, wo die Leute herkommen. Ein notebook da drin wäre ja mal ganz was Neues.
Vielleicht irre ich mich ja auch. In welchem Land sind denn die notebooks dermaßen billig, daß sich eine Mitnahme nach Deutschland lohnen würde??
Gruß
antiTank
29.05.2009, 18:23
#
11
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von antiTank
Demnach müßte ich also (....) für nahezu alles, was ich mitnehme, einen Kaufbeleg bei mir führen???
Na, toll. Werde dann künftig im Inland bleiben.
[...]
wie wäre es mit Lesen?
Zitat:
Zitat von immorb
Dann zitiere ich mal den Zoll:
[...]empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware
[...]
Dort steht nicht das du das bei dir haben musst.
Hat der Zollbeamte Zweifel,zahlst du erst einmal.
Später kannst du die Belege bei deinem zuständigen Zollamt vorlegen und bekommst den Betrag zurück.
Zitat:
Zitat von antiTank
[..]Ferner achtet der Zoll darauf, wer nach der Rückkehr von den Kanarischen Inseln ne Rolex am Handgelenk trägt (Markenpiraterie), ansonsten halte ich das alles hier für abenteuerlich.
[...]
So lange du den Freibetrag nicht überschreitest und nur eine bei dir hast,interessiert es keinen Zollbeamten.
Du darfst "gefälschte Ware", im Wert der jeweiligen Freigrenzen,einführen.So lange der "private" Charakter deutlich erkennbar ist. Der Erwerb,die Einfuhr und der Besitz von Plagiaten/Produktfälschungen ist nicht strafbar.
Zitat:
Zitat von antiTank
[...] Ein notebook da drin wäre ja mal ganz was Neues.
[...]
Ich denke mal das jeder der z.B. mit einem Notebook erwischt wird lieber die Abgaben bezahlt als das er es in Beschlag nehmen lässt.
Zitat:
Zitat von antiTank
In welchem Land sind denn die notebooks dermaßen billig, daß sich eine Mitnahme nach Deutschland lohnen würde??
Da gibt es einige Länder,besonders im asiatischem Raum.
Allein schon ein Unterschied in der Mehrwertsteuer/Tax/VAT kann einige Euro Gewinn bringen.
Von den Freihandelszonen,in denen man oft "steuergünstig" einkaufen kann, ganz zu schweigen.
m.f.G.
29.05.2009, 20:15
#
12
antiTank
Gastposter
Zitat:
Zitat von immorb
wie wäre es mit Lesen?
Dort steht nicht das du das bei dir haben musst.
Hat der Zollbeamte Zweifel,zahlst du erst einmal.
Später kannst du die Belege bei deinem zuständigen Zollamt vorlegen und bekommst den Betrag zurück..
So etwas überlese ich lieber. Verlasse mich lieber auf die eigenen Erfahrungen in diesen Dingen, und danach ist eine derartige Vorgehensweise unwahrscheinlich bis ausgeschlossen.
Zitat:
So lange du den Freibetrag nicht überschreitest und nur eine bei dir hast,interessiert es keinen Zollbeamten.
Du darfst "gefälschte Ware", im Wert der jeweiligen Freigrenzen,einführen.So lange der "private" Charakter deutlich erkennbar ist. Der Erwerb,die Einfuhr und der Besitz von Plagiaten/Produktfälschungen ist nicht strafbar.
Du irrst; gerade die eine erregt Verdacht und führt fast automatisch zum "Filzen". Ähnlich wie bei jemandem, der schon am Kofferlaufband ne Zigarette im Mund hat, die Wahrscheinlichkeit, daß er "beiseite" gebeten wird, höher ist, als wenn er das nicht macht. Außerdem gilt das wohl für Deutschland, landest Du dagegen z.B. in Italien, wirst Du ein ganz großes Problem haben.
Zitat:
Ich denke mal das jeder der z.B. mit einem Notebook erwischt wird lieber die Abgaben bezahlt als das er es in Beschlag nehmen lässt.
Passagiere, die notebooks oder ebenso teure Mobiltelefone dabei haben, sollten sich also nicht erwischen lassen? Redest Du wirklich von im 21. Jahrhundert stattfindenden Flügen??
Im Übrigen habe ich in Freihandelszonen wie z.B. Helgoland oder Kanaren noch keine wirklich günstigen Elektronikartikel gesehen. Das wissen auch die Zöllner, ansonsten, wenn es wirklich irgendwo welche gibt, die wesentlich billiger sind als in unseren hiesigen Märkten, wissen sie das auch. Dann stellt sich den Beamten eben nur die Frage, wo die gerade gelandete Maschine herkommt.
mfg
29.05.2009, 21:39
#
13
immorb
Gastposter
Zitat:
Zitat von antiTank
[..]
Du irrst; gerade die eine erregt Verdacht und führt fast automatisch zum "Filzen". Ähnlich wie bei jemandem, der schon am Kofferlaufband ne Zigarette im Mund hat, die Wahrscheinlichkeit, daß er "beiseite" gebeten wird, höher ist, als wenn er das nicht macht.
[...]
Hast du vergessen wo rauf ich geantwortet habe?
Zitat:
Zitat von antiTank
[..] Ferner achtet der Zoll darauf, wer nach der Rückkehr von den Kanarischen Inseln ne Rolex am Handgelenk trägt (Markenpiraterie), ansonsten halte ich das alles hier für abenteuerlich.
[..]
Auch wenn du dann gefilzt wirst,und man findet 20 "verschiedene" T-Shirts in einer Grösse,eines bekannten Herstellers,was soll es?? Es ist erlaubt.So lange der Wert bei z.B. Flugreisen 430.-,(die Person älter als 15 Jahre ist,(jünger, dann 175.-)) nicht übersteigt.
Es muss klar ersichtlich sein das es für den Privatgebrauch ist.
Was ist daran abenteuerlich?
Kannst du alles beim Zoll nachfragen.
Zitat:
Zitat von antiTank
Außerdem gilt das wohl für Deutschland, landest Du dagegen z.B. in Italien, wirst Du ein ganz großes Problem haben.
Das gilt für die gesamte EU.
Zitat:
Zitat von antiTank
Im Übrigen habe ich in Freihandelszonen wie z.B. Helgoland oder Kanaren noch keine wirklich günstigen Elektronikartikel gesehen.
noch nicht weiter gereist?
Zitat:
Zitat von antiTank
Passagiere, die notebooks oder ebenso teure Mobiltelefone dabei haben, sollten sich also nicht erwischen lassen?
Wenn der Reisende darlegen kann das es im Inland gekauft wurde,hat er keine Probleme.
Hat er es auf einer früheren Reise im Ausland gekauft und ordnungsgemäss eingeführt und Abgaben bezahlt,und kann dies beweisen,wird er auch keine Probleme haben.
Du kannst sicher sein das die Zollbeamten sehr schnell sehen ob ein Produkt aus dem Ausland stammt.
m.f.G.
30.05.2009, 05:45
#
14
antiTank
Gastposter
Zitat:
Hast du vergessen wo rauf ich geantwortet habe?
???? Wo ist hier das missing link? Müßtest Du bitte nochmal erklären.
Zitat:
Auch wenn du dann gefilzt wirst,und man findet 20 "verschiedene" T-Shirts in einer Grösse,eines bekannten Herstellers,was soll es?? Es ist erlaubt.So lange der Wert bei z.B. Flugreisen 430.-,(die Person älter als 15 Jahre ist,(jünger, dann 175.-)) nicht übersteigt.
Es muss klar ersichtlich sein das es für den Privatgebrauch ist.
Was ist daran abenteuerlich?
Kannst du alles beim Zoll nachfragen.
Ich hatte an einigen Stellen versucht, Dir aufzuzeigen, daß es Unterschiede zwischen Theorie und Praxis gibt, das scheint Dir vollständig entgangen zu sein. Da ich bislang in der Sache selbst noch nicht recherchiert hatte, habe ich das jetzt mal getan:
Zitat:
Zitat Merkblatt BMinFin:
In der Praxis treten immer wieder Probleme auf, ab welcher Menge oder welchem Wert die Waren einen kommerziellen Charakter besitzen. Dafür können aber keine eindeutigen Regeln aufgestellt werden. Vielmehr muss der Zollbeamte für jede einzelne Sendung eine neue Entscheidung treffen. Dies erfolgt aufgrund seiner konkreten Feststellungen in dem betreffenden Einzelfall.
Zitat:
Das gilt für die gesamte EU.
Hier solltest Du besser sagen: Sollte gelten.
Zitat:
Zitat Focus: Die Strafen für den Kauf von Plagiaten fallen in Europa äußerst unterschiedlich aus. In Deutschland ist der Kauf nicht strafbar, solange die Produkte nicht weiterverkauft, sondern selbst verwendet werden. Waren im Wert von bis zu 175 Euro können eingeführt werden.
Eigentlich solltest Du wissen, daß nahezu alle EU-Regelungen in den verschiedenen Staaten unterschiedlich, gar nicht oder, je nach Interesse des betreffenden Einzelstaates besonders nachdrücklich umgesetzt werden. Weitere Ausführungen dazu wären, genau wie Dein:
Zitat:
noch nicht weiter gereist?
off topic
Zitat:
Du kannst sicher sein das die Zollbeamten sehr schnell sehen ob ein Produkt aus dem Ausland stammt.
Genau das, meine ich, habe ich Dir auch zu verstehen gegeben??!!
mfg
Wer zwischen den Zeilen lesen kann, ist klar im Vorteil.
08.06.2009, 13:28
#
15
SmilingBoy
wohnt im SAT Forum
Registriert seit: 02.01.2009
Ort: Brüssel
Beiträge: 754
Natürlich kannst Du einen Laptop an Bord nehmen, und ich würde das auch dringend empfehlen. Wenn Du ihn eincheckst und er verloren geht bzw gestohlen wird, wird Dir das nicht ersetzt werden.
Das mit dem Zoll sehe ich als überhaupt kein Problem. Wenn Du nicht gerade einen ganz neuen Laptop hast, oder den Laptop im Originalkarton hast, oder Bedienungsanleitungen dabei hast, wirst Du kein Problem haben. Hatte ich zumindest nie bei den ca. 30 Flügen von/aus außerhalb der EU in den letzten Jahren, bei denen ich mit Laptop durch den Zoll bin.
Bevor Du in die Maschine einsteigst, musst Du WLAN und Bluetooth abschalten. Wenn die Anschnallzeichen ausgehen kannst Du den Laptop benutzen, bis die Batterien leer sind, oder bis kurz vor Landung.