[Rechtliches] Problem mit Kauf!


Alt 05.05.2009, 16:38   # 1
kuhmilch
 
Registriert seit: 26.04.2009
Ort: Ort im Berliner S-Bahnring C eine Sttion vor der endstation der S46 Westend
Beiträge: 41
Hallo,

da ich dem BGB nicht mächtig bin und auch nicht wüsste wo ich sowas habe
stelle ich mir die Frage: wo ist die Preisgrenze wenn Minderjährige alleine einkaufen gehen? Die Frage kommt von der Geschichte, dass mein Sohn(13)
ganz schockiert nach Hause kam und mir erzählte dass er einen Artikel für 50€
nicht kaufen durfte.

Danke an alle die mir helfen können!
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Alt 05.05.2009, 16:51   # 2
sn00py603
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Hier hast du mal die §§ über die Geschäftsfähigkeit
-->BGB - Bürgerliches Gesetzbuch

Wobei, ich der Meinung bin, dass der §107 hier greift und dein Sohn, bedingt Geschäftsfähig, hier deine Zustimmung braucht.
Ich bin kein Anwalt, ich kann da auch nur raten.
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Alt 05.05.2009, 17:42   # 3
Pascal1984
Swagman
 
Benutzerbild von Pascal1984
 
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Beiträge: 2.138
Ich würde sagen hier greift der Taschengeldparagraf (§ 110)

Zitat:
Zitat von Wikipedia
In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.
Doch was wenn der Verkäufer nicht glaubt, dass die 50 Euro wirklich deinem Sohn gehören?
Ich selbst würde bei einem 13 jährigen mit 50 Euro nicht misstrauisch werden, dieser Verkäufer wollte aber offenbar kein Risiko eingehen. Kommt mir etwas gar pingelig vor, ich denke aber es ist sein Recht das Geschäft zu verweigern wenn er bedenken hat.

Ich bin kein Jurist und stelle nur Vermutungen an.
__________________
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Alt 05.05.2009, 17:49   # 4
sn00py603
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Würde ich auch so sehen @Pascal, aber der Verkäufer scheint sich auf den §111 zu berufen, wonach der Minderjährige die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters braucht.

Auch ich bin immernoch kein Anwalt
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Alt 05.05.2009, 17:54   # 5
Rammi
 
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Ort: in Sachsen
Beiträge: 3.201
Ich persönlich finde es nicht schlimm,das der Verkäufer da nicht mit gemacht hat.Wenn alles seine Richtigkeit hat,dann einfach nochmal mit dem Sohn hingehen und den Artikel zusammenmit dir,kuhmilch,kaufen.Da sieht auch der Verkäufer das aales seine Ordung hat und beim nächsten mal klappt es dann vielleicht auch ohne elterliche Hilfe.
__________________
Ich leide nicht an Realitätsverlust - Ich genieße ihn!!!!


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Alt 05.05.2009, 18:44   # 6
antiTank
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Zitat:
Zitat von sn00py603 Beitrag anzeigen
Hier hast du mal die §§ über die Geschäftsfähigkeit
-->BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
Wobei, ich der Meinung bin, dass der §107 hier greift und dein Sohn, bedingt Geschäftsfähig, hier deine Zustimmung braucht.
Ich bin kein Anwalt, ich kann da auch nur raten.


Tscha, Sn00py, das BGB ist nun allerdings ein Paradebeispiel dafür, daß man mit dem bloßen Gesetzestext absolut nix anfangen kann. Dafür brauchst Du n Palandt (Kommentar mit Erläuterungen, Urteilen in Auszügen etc.). Ich besitze zwar einen, der ist aber mindestens schon 7-8 Jahre alt, so daß man auch da recht vorsichtig sein muß, wenn man sich zu irgendeinem Problem ein Bild machen will; die neueste Rechtsprechung fehlt ja schließlich, so daß gerade auf dem Gebiet des langsam erst zustande kommenden Internetrechts sich in der Zwischenzeit so einiges getan haben kann.
Meines Wissens gibt es zum "Taschengeldparagraphen" keine klar definierten Kaufsummen-Preisgrenzen (nennen wir es mal so, was Besseres fällt mir momentan nicht ein). Habe jedenfalls einen mir bekannten Anwalt schon mal sagen hören:" Da versuchen wir es doch halt mal mit dem Taschengeldparagraphen, vielleicht kommen wir damit durch!" Ich glaube, es ging um "Jamba-top-star" Abzocke. Und genau hier, so kannst Du ja in den Werbeeinblendungen bei MTV z.B. sehen, gibt es "Wochenpreise", die auf den ersten Blick recht moderat aussehen und die Kinder von einer Zustimmungspflicht durch die Erziehungsberechtigten zu den Verträgen nach Möglichkeit entbinden sollen.
Viele Grüße
antiTank
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Alt 05.05.2009, 20:10   # 7
kuhmilch
Threadstarter
 
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Beiträge: 41
uij ihr ward ganz schön schnell ok ich habe mich nur gewundert, da das Limit doch so bei 100+ liegt oder nicht? naja auch egal also dann wir haben eh keine Milch mehr und ich denke mal mein Sohn klaut nicht aber ich finde es nur Komisch warum er euch nicht selber Fragen wollte sonder meinte "Papa schreib mal das rein was ich dir sage" also das nur zur verwirrung normalerweise schreibt er selber naja....nächstets mal sag ich ihm er soll das BGB mitnehmen und ich finde nicht dass er aussieht wie einer der klaut ( ich hoffe mal dass er nicht klaut)

ach und von den "Jamba Top star abos" halten wir nicht viel und auf MTV kommt heute auch nur noch alles andere als Musik
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Alt 06.05.2009, 07:44   # 8
antiTank
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Zitat:
Zitat von kuhmilch Beitrag anzeigen
ich finde nicht dass er aussieht wie einer der klaut ( ich hoffe mal dass er nicht klaut)

´
Moin, da mußt Du denn schon mal n Bild von Deinem Sohn einstellen, wie sollen wir das sonst beurteilen, was Du sagst????!!!
Viele Grüße und nimm es nicht so ernst
antiTank
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Alt 06.05.2009, 08:48   # 9
sn00py603
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Zitat:
Zitat von kuhmilch
uij ihr ward ganz schön schnell ok ich habe mich nur gewundert, da das Limit doch so bei 100+ liegt oder nicht?
Joo, manchmal sind wir eben schneller als die Polizei erlaubt
aber das mit dem 100+ Limit würde ich mal ganz schnell vergessen. Das ist meines erachtens eine Ermessensfrage.
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