Ich habe vor einiger Zeit mal das folgende Schreiben aufgesetzt, weil es mich nach wie vor ankotzt, immer wieder der ***** auf der Straße zu sein, nur weil man 3 Autos überholt, die allesamt viiiiiiiiiiiieeeeeel zu langsam unterwegs sind. Bisher wurde ich 4 x direkt nach einem solchen berholmanöver geblitzt, die Verkehrsblockade selbst kommt aber jedesmal ungeschoren davon. Das kotzt mich sowas von an !!!
Das Schreiben hab ich noch nicht weitergeleitet. Ich muss es noch mal überarbeiten und wollte erst andere Meinungen dazu lesen...
Hier nun also das Schreiben:
Forderung nach Gleichberechtigung bei Zuwiderhandlung gegenüber der Straßenverkehrsordnung
Erklärung bezüglich der o.g. Forderung:
Wie allseits bekannt, werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung stets mit Geldbußen und Fahrverboten bzw. Punkten in Flensburg geahndet.
Diese Verstöße beinhalten u.a. das Abstellen eines Fahrzeugs im Park- oder Halteverbot, Fahren ohne Führerschein und/ oder anderen zulassungspflichtigen Papieren die mitzuführen sind und natürlich auch die Überschreitung der maximal erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
In diesem Schreiben beziehe ich mich jedoch hauptsächlich auf das Überschreiten der maximal erlaubten Höchstgeschwindigkeit, sowie auf die Behinderung des öffentlichen Straßenverkehrs durch andere Verkehrsteilnehmer.
Eine Gleichberechtigung im eigentlichen Sinne besteht zur jetzt gegebenen Zeit aus dem folgendem einfachem Grunde nicht:
Überschreitet ein Verkehrsteilnehmer die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit, so wird er dafür generell bestraft.
Geschieht dieser Verstoß jedoch aufgrund des provokativen Fahrverhaltens eines oder mehrerer anderer Verkehrsteilnehmer(s), wodurch der rückwärtige Verkehr in seinem Fluss behindert wird, ohne dass ein wichtiger Grund für diese Behinderung vorliegt, so wird auch hier nur derjenige zur Verantwortung gezogen, der die Geschwindigkeit z.B. aufgrund des folgenden Überholvorganges überschreitet oder überschritten hat.
Dies erfolgt in der Regel per Hand- oder Standmessgeräten bzw. per Viedeowagen.
Eine regelmäßige Verfolgung und Bestrafung derer, die im Volksmund als Schleicher oder Blocker / Blockierer bezeichnet werden, erfolgt nicht bzw. wird der Öffentlichkeit nicht ausreichend dargelegt, um eine Sensibilisierung für dieses Thema zu erreichen.
Daher fordere ich eine Gleichbehandlung im Bezug auf Bestrafung von Verkehrsteilnehmern, die die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreiten, als auch für die, die diese deutlich und ohne erkennbaren Grund unterschreiten !!!
Ziel dieser Forderung ist es, dass Verkehrsteilnehmer, die die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit ohne ersichtlichen und wichtigem Grund um 10 - 15 km/h unterschreiten, ebenfalls einer Bestrafung durch die dem Gesetzgeber gegebenen Mittel zugeführt werden.
Hierdurch sollte auch die Zahl derer, die die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreiten, deutlich verringert werden, da der nicht planbare und z.T. recht erhebliche Zeitverlust durch vorausfahrende den Verkehrsfluss behindernde Fahrzeugführer ebenfalls minimiert werden dürfte.
Berechtigt langsam fahrende Fahrzeuge müssten demnach an Front und Heck entsprechende und deutlich erkennbare Kennzeichnungen aufweisen, sodass deren Fahrer nicht unnötig belastet werden müssen. Diese Kennzeichnungen dürfen nur nach sorgfältiger Prüfung eines im Vorfeld gestellten Antrags, von den entsprechenden Institutionen herausgegeben werden.
Bei Verstoß oder Missbrauch derartiger Plaketten ist ein Strafverfahren einzuleiten.
Um eine Strafverfolgung von eben jenen Verkehrsteilnehmern ohne größeren und kostspieligen Aufwand gewährleisten zu können, sollte es genügen, die vorhandenen Messgeräte auf ein Unterschreiten der maximal erlaubten Höchstgeschwindigkeit einzustellen. So dürfte es technisch machbar sein, einen Starkasten derart zu konfigurieren, dass ein Messen und Festhalten (Blitzen) von Geschwindigkeiten deutlich unter der maximal erlaubten Höchstgeschwindigkeit möglich ist.
Hierdurch wird die in Deutschland gesetzlich festgelegte Gleichberechtigung aller Menschen im Bezug auf Rechte und Pflichten festgesetzt.
Fahrzeuge oder Fahrzeugführer, die entsprechende Kennzeichnungen an Front und Heck tragen, sind so rückseitig für andere Verkehrsteilnehmer und auf eventuellen Blitzer-Fotos für die jeweilige Institution zu erkennen.
- Fahrschulen
- Landwirtschaftsfahrzeuge
- Gefahrengut- und Schwerkrafttransporte
- Baufahrzeuge
- Fahrzeuge von behinderten Fahrzeugführern
- Alle Fahrzeuge die legal mit Warnumleuchten ausgestattet sind
- Eventuell weitere Fahrzeuggruppen möglich.
Weiterhin ist jedoch anzumerken, dass oftmals eine Kolonnenbildung folgt, sobald ein Verkehrsteilnehmer die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich unterschreitet.
Sollte eine hier geforderte Verfolgung solcher Verkehrsteilnehmer erfolgen, MUSS zwischen vorausfahrenden und nachfolgenden Fahrzeugen unterschieden werden.
Registriert ein Messgerät ein Fahrzeug, dass mit minderer Geschwindigkeit unterwegs ist, darf der nachfolgende Fahrzeugführer nicht für die Behinderung durch das vorausfahrende Fahrzeug belangt werden.
Ist ein Grund zum deutlichen Unterschreiten der maximal erlaubten Höchstgeschwindigkeit gegeben, wie zum Beispiel Witterung oder Baustellen, müsste dies natürlich berücksichtigt werden. Auf Autobahnen gilt nach wie vor die bisherige Richtgeschwindigkeit, wobei diese nur für die rechte Spur gelten sollte und nach Links ansteigen müsste.
Bsp.:
Autobahn A1 3 Spuren je Fahrbahnseite
Rechte Spur - Richtgeschwindigkeit = 80 km/h
Mittlere Spur - Richtgeschwindigkeit = 90 km/h
Linke Spur - Richtgeschwindigkeit = 100 km/h
Allerdings ist auch dann ein Verkehrsfluss nicht sichergestellt, wenn die Verkehrsteilnehmer insbesondere bei Nutzung von Autobahnen nicht sensibilisiert werden, sodass die Richtungsanzeige bei einem Spurwechsel sowie die Einhaltung des Rechtsfahrgebotes nicht stärker kontrolliert und/ oder härter bestraft wird.
Leider ist des Öfteren zu sehen, dass auch Fahrzeuge der Polizei oder auch des Bundesgrenzschutzes, ... zuweilen ohne erkennbaren Grund deutlich langsamer fahren, als es aufgrund der Witterung oder anderer Bedingungen notwendig wäre. Dies erzeugt bei nachfolgenden Fahrzeugführern zum Teil das Gefühl, die staatlichen Behörden würden ihr Machtpotenzial ausnutzen. Ein solches Verhalten ist als Nötigung im öffentlichen Straßen-verkehr zu sehen und sollte, unter Berücksichtigung etwaiger Anweisungen der entsprechen-den Behörde an den Führer des Dienstfahrzeugs, ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Ist die unterschrittene Geschwindigkeit gerechtfertigt, so sollten an Einsatzfahrzeugen ausrei-chende Möglichkeiten bestehen, dies den nachfolgenden Fahrzeugen kenntlich zu machen (Signalleuchten, Warnblinker, LED- Anzeigetafel, etc.). Da dies nur selten in einem solchen Fall geschieht, fühlen sich manche Verkehrsteilnehmer anscheinend eingeschüchtert und setzen daher nicht zu einfachen Überholvorgängen an. Derart durch die Situation gereizte Fahrer müssen dann teilweise mehrere Fahrzeuge überholen und setzen sich und andere durch derartiges Verhalten Vorausfahrender einer erhöhten Unfallgefahr aus.
Sicherlich sind einige Fahrzeugführer von Natur aus aggressiv gegenüber anderen Verkehrs-teilnehmern und legen meist ein recht rüdes Verhalten an den Tag, aber es wäre dennoch eine Unart alle über einen Kamm zu scheren, denn manch vermeintlicher Raser hat einfach nur den Wunsch, die ihm durch den Gesetzgeber aufgezeigten Grenzen bis aufs Letzte auszu-nutzen, um zügig im Verkehr voranzukommen, ohne die Vorschriften zu missachten.
Die Forderung nach Gleichberechtigung bei Zuwiderhandlung gegenüber der Straßenverkehrsordnung, schließt eine strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung derer, die die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreiten bzw. die durch Rücksichtslosigkeit sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden, nicht aus. Es soll lediglich eine gleichermaßen für alle Kraftfahrzeugführer geltende gesetzliche Grundlage bilden, die Verkehrfluss und Sicherheit auf den Straßen des Bundesgebietes erhöht.
Mit Sicherheit hat auch dies ein Für und Wider, aber im Großen und Ganzen dient es dem Allgemeinwohl.
Mit freundlichem Gruß
Marcus Berner, Kraftfahrzeugführer PKW
Eure Meinung ???
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26.02.2009, 16:30
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2
Hans Der Driver
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Meine Meinung, Du hast recht. Aber was willste machen, hab hier (KLICK) einen Artikel zu diesem aktuellen Thema aus dem Jahre des Herrn 1966
Es wird ein Anrennen gegen Windmühlenflügel, und die Schleicher werden leben, wobei ich garnichts gegen dem Verkehr angepasste Geschwindigkeit habe, man muss bei schlechter Sicht und Regen nicht mit 230 über die Autobahn bügeln, die Gefahr für einen selbst ist klar, aber so ein Geschoss zieht viele Unbeteiligte mit in einen möglichen Unfall hinein.
__________________ Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007
26.02.2009, 16:44
#
3
DJ_SPotlight
Threadstarter
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Wie geschrieben, möchte ich ja lediglich erreichen, dass der Verkehrsfluss nicht länger behindert wird. Diese Woche trifft es mich persönlich ziemlich hart, da ich täglich zwischen Lübeck und Kiel pendeln muss. Es ist nicht auszuhalten auf dieser Strecke !!!
Es sind nur knapp 80 km pro Tour, aber ich muss trotz einem Anteil von etwa 10 - 15 km Autobahn, mit mind. einer, teilweise 1,5 Stunden Fahrtzeit rechnen... Mein Maximum liegt bei 2 Stunden auf dieser Strecke... Egal ob ich über Eutin oder Bad Segeberg fahre - es nimmt sich kaum etwas. Leider.
Auf der Autobahn selbst fahre ich zwischen 200 und 220 km/h wenn ich darf und kann. Aber auf der Landstraße durchschnittlich nur etwa 70 km/h (ohne die 70er Zonen). Und das muss aufhören...
26.02.2009, 16:46
#
4
sn00py603
Gastposter
Jetzt muss ich dich mal ganz dumm fragen: Warum fährst du nicht diese Strecke mit der Bahn?
Dauert nur 1 Stunde 12 Minuten oder 1 Stunde 39 Minuten. Kommt drauf an wann du fährst. Einfache Strecke
26.02.2009, 16:58
#
5
Hans Der Driver
Registriert seit: 10.11.2006
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Beiträge: 1.279
Zitat:
Zitat von sn00py603
Jetzt muss ich dich mal ganz dumm fragen: Warum fährst du nicht diese Strecke mit der Bahn?
Eine durchaus berechtigte Frage, aber ob das, wenn man sich den aktuellen Zustand der Bahn anschaut, wirklich zum Ziel (in doppelter Bedeutung) führt, weiss ich nicht, ich jedenfalls fahre gerne Auto, kalkuliere aber meine Geschwindigkeiten im Vorhinein so, dass ich meistens zum Termin ankomme: Stadt 25 km/h, Landstraße 50 km/h, Autobahn 90 km/h (jeweils Stundendurchschnitt), das mit einem Auto, das ohne Probleme 240 km/h schafft, aber eben wegen der Verkehrssituation nicht kann. Die einzige Autobahn, wo wirklich zügiges und schnelles Fahren möglich ist, ist die A 20 ab Kreuz Uckermark Richtung Lübeck, da freue ich mich schon immer drauf.
__________________ Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007
26.02.2009, 17:00
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6
DJ_SPotlight
Threadstarter
Registriert seit: 16.02.2009
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Beiträge: 26
Weil ich dann gebunden bin, weils mehr Geld kostet, weil die Schleicher mit der Bahn fahren sollen, weil ich alles sonst umsonst geschrieben haben, weils nicht überall funktioniert, weil ich zum Bahnhof muss, weil die Bahn sich eh ständig verspätet, weil es kalt ist aufm Bahnsteig, weil ich nicht gerne Zug fahre, weil...
26.02.2009, 17:10
#
7
sn00py603
Gastposter
Ich für meinen Teil fahre auch gerne mit dem Auto. Ich mache das aber immer so, dass ich die langen Strecken mit der Bahn zurücklege um dann Vorort ein Auto zu mieten. Strecken bis max. 3 Stunden fahre ich mit dem Auto, alles was drüber geht auf die andere Art.
Vielleicht solltest du dir ja mal überlegen, ob du nicht etwas zeitiger losfährst. Ich nehme ganz stark an, das du im Zeitdruck bist. Wenn ich mich nicht ganz irre, können auch diese Schleicher unter Umständen nach STVO belangt werden, wenn diese ein Verkehrshindernis darstellen.
Wenn ich mal von Berlin aus Richtung Meck Pomm fahre, dann überlege ich mir genau, zu welcher Zeit ich losfahre. Wenn ich dann zu spät fahre, komm ich genau ind den Feierabendverkehr aus Berlin raus. Dann brauch ich auch länger als ich will.
Ach noch was: Im Winter ist dein Auto auch erstmal kalt oder parkst du deinen Hobel im Wohnzimmer?
26.02.2009, 17:12
#
8
Hans Der Driver
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Übrigens, Dein Vorschlag mit der Kennzeichnungspflicht hätte was für sich. Stell Dir vor, nachts, Landstraße, Kurven, man fährt so knapp 70 und plötzlich taucht so etwas vor einem auf : , wenn man da nicht schnell eine Gefahrenbremsung einleitet, kracht es, die Dinger sollten eine hohe und sehr große Rundumleuchte haben, unbedingt.
__________________ Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007
26.02.2009, 17:19
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9
DJ_SPotlight
Threadstarter
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Stell dir vor du würdest die 80 km mit nur 80 km/h durchgängig befahren, dann brauchst du eine Stunde. Ich hingegen fahre auf der Autobahn so schnell wies geht, weil ich gerne schnell fahre (solange ich darf !). Auf der Landstraße ist überwiegend 100, ab und zu 70 oder 80 und nurr ganz wenig 50 km/h ausgeschrieben. Trotzdem brauch ich insgesamt länger als wenn ich durchgängig 80 fahren könnte... is doch doof oder... ?
Wenn ich zu spät losfahre reg ich mich noch mehr über schleicher auf - klar, aber regulär hab ich genügend Zeit. Aber selbst wenn ich gerne Auto fahre (hab grad wieder ein neues...) und absolut keine Termine habe, sehe ich nicht ein, dass ich meine kostbare Freizeit länger als nötig auf der Straße verbringen soll, nur weil mich irgend ein Vogel dazu nötigt.
Sicher könnten Schleicher schon jetzt bestraft werden, aber die müsste man selbst anzeigen und wenn ich das bei jedem täte, hätte ich keine Freizeit mehr. Also kann man doch z.B. die Idee mitt dem Blitzer einführen... bei Rasern gehts doch auch, warum nicht umgekehrt ???
€dit1: Mit Kennzeichnung langsam fahrender Fahrzeuge meinte ich eigentlich mehr eine Art Plakette mit Berechtigungsnummer und max. Geschwindigkeit, also ähnlich den Schwerlastfahrzeugen, nur eben an Front UND Heck !!!
€dit2: Bahn fahren ist ja toll, aber ich bin hin und wieder auch als Monteur unterwegs. Soll ich meine ganze Ausrüstung samt der Waren zum Bahnhof schleppen ???
€dit3: Erst mit dem Auto zum Zug, dann mit dem Zug zum Mietwagen, dann mit dem Mietwagen zum Termin, dann vom Termin mit dem Mietwagen zum Zug, mit dem Zug zum Auto und dann nach Hause. Ist dir manchmal langweilig ??? Da reg ich mich lieber hundert mal auf, bevor ich mir das antue...
26.02.2009, 17:36
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10
sn00py603
Gastposter
Na gut, das mit dem Monteur ist dann schon doof
26.02.2009, 17:40
#
11
DJ_SPotlight
Threadstarter
Registriert seit: 16.02.2009
Ort: Wohnen: Lübeck > Leben: Wismar / Insel Poel
Beiträge: 26
Zitat:
Zitat von sn00py603
Ach noch was: Im Winter ist dein Auto auch erstmal kalt oder parkst du deinen Hobel im Wohnzimmer?
Was hat das mit langsam oder schnellfahren zu tun ? Nach 5 - 6 Kilmoetern sollte ein Motor seine Betriebstemperatur doch wohl erreicht haben, bei reicht das jedenfalls. Also kann man auch normal fahren...
26.02.2009, 17:43
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12
sn00py603
Gastposter
Zitat:
Zitat von DJ_SPotlight
Was hat das mit langsam oder schnellfahren zu tun ? Nach 5 - 6 Kilmoetern sollte ein Motor seine Betriebstemperatur doch wohl erreicht haben, bei reicht das jedenfalls. Also kann man auch normal fahren...
Weil du gemeckert hast, auf dem Bahnhof ist es kalt
26.02.2009, 17:50
#
13
pittiplatsch
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Registriert seit: 13.06.2006
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Beiträge: 3.561
Ich zitiere mal § 3 StVO:
Zitat:
Zitat von § 3 StVO
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. .... . Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb
der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
(2) ...
(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. ...
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t,
für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
...
wenn ich den jetzt zerpflücke - kannst Du froh sein mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 70 km/h über die Landstraße zu kommen.
Würden sich die Fahrer an die unter 2.a und b genannten Geschwindigkeiten halten (besonders die LKW-Fahrer über 7.5 t und LKW mit Anhänger) dann könntest Du nebenbei sogar noch Blumen pflücken
Jeder der -warum auch immer- langsamer als die zulässige Höchstgeschwindigkeit fährt, wird schon einen triftigen Grund haben - im Zweifel ist es Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten oder "Ich suche da was "
Spätestens wenn ich auf die in Absatz 1 unterstrichenen Punkte abfahre - kommt jeder ins kotzen.
Zitat:
nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht.
beweis mir das Gegenteil
Spaß beiseite:
Auch mich ärgert es, wenn jemand ohne -für mich- ersichtlichen Grund elendig langsam unterwegs ist oder die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h durch diese Fahrer auf 100 km/h verlangsamt wird.
(kommt man schnell von hinten näher wirds auch Zeit zum Bremsen :kruecken
Ich bin grundsätzlich dafür, dass langsamfahrende Fahrzeuge (auch die mit Moped-Kennzeichen) besonders zu kennzeichen sind -
eine gelbe Rundumleuchte würde es zur Not auch tun - denn dann sind die Karren schön weit zu sehen.
Trotzdem kann ich es genausowenig ausstehen, wenn ich bei ca. 200 km/h auf der 3. Spur von hinten noch mit Lichthupe und einem Abstand "unter aller Sau" bedrängt werde, damit ein noch größeres Rindvieh als ich es schon bin noch schneller an den nächsten Stau kommt.
In diesem Sinne:
Immer mit der Ruhe - der Himmel kann warten :tod:
26.02.2009, 17:51
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14
schnippewippe
Gastposter
Tolle Fachsimpelei . Ich habe ja von Autos keine Ahnung.
Aber wie kann man beim Überholen eines Schleichers wegen zu hoher Geschwindigkeit geknipst werden.
Wenn ich 70 fahren kann und der nur 40 fährt , kann ich den doch überholen. Es sei denn , es besteht Überholverbot.
Wenn ich mit meinen Eltern und den Kindern immer in den Harz gefahren bin haben mich die Raser zum Wahnsinn getrieben.
Mein Vater hatte das Tempo eingehalten und auf Abstand zum vorderen Wagen geachtet. Dann kommt so ein blöder Raser vorbei und setzt sich genau vor dem Wagen meines Vaters. Mein Vater musste nun abbremsen. Und das mit einen VW-Bus. Ich hasse solche Autofahrer.
Das wollte ich nur mal los werden.
26.02.2009, 18:54
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15
DJ_SPotlight
Threadstarter
Registriert seit: 16.02.2009
Ort: Wohnen: Lübeck > Leben: Wismar / Insel Poel
Beiträge: 26
@ schnippewippe: Wenn ich jemanden vor mir habe den ich mühelos überholen kann auch wenn er zu langsam ist, werde ich auch nicht schneller als ich darf, wenn ich aber auf 10 km Strecke nur knapp 200 meter habe auf denen ich denn den dödel auch mal überholen könnte, dann geb ich hackengas. ich weiß nicht was du fährst, aber meine autos sind bisher immer beim überholen eines autos von zb 70 auf über 100 kmh gekommen. ich will ja vorbei und nicht noch nen scheibe-an-scheibe-kaffee-klatsch mit dem schleicher halten. problem ist nur, dass man wenn halt nur hundert ist und die beschleunigung eben gut ist, man von dieser zu hohen geschwindigkeit wieder runter musst. wenn du jetzt aber ne vollbremsung machst, bleibt der hinter dir stehen oder es knallt, also bremst du leicht nach und nach, sonst heißt es wieder nötigung. fakt ist, dass ich es bereits 4 x nicht geschafft habe schnell genug wieder abzubremsen und - KLICK!
@ pitti: danke für den Auszug, aber ich denke dass mit den älteren Leuten und so in erster Linie Fußgänger gemeint sind. Wenn mir die mitten auf der Landstraße rumlaufen... - für die geb ich sogar extra Gas !!!
Und wenn du dir die Ausnahmen unter Punkt 2 durchliest, wirst du feststellen, dass da deutlich weniger Fahrzeuge übrig bleiben, die schleichen dürfen, als auf der Straße herumkrepeln...
@ alle: PS: Stellt euch vor, es sind hundert kmh erlaubt und so fahrt ihr auch. Sonnenschein, trockene Straßen. Da seht ihr eine laaaaaaaange Kurve ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, also fahrt ihr hundert. Und dann seht ihr nur noch eines: Opa, 66 Jahre alt, Mütze aufm Kopp, kleiner roter Opel Corsa A mit 45 PS und 40 kmh. Links neben ihm überholt gerade eine Schnecke. Vor dir sind noch 10 Meter bis zum Wackeldackel. Erster Gedanke: Du oder die Schnecke !!! Zweiter Gedanke: Scheiß Schleicher !!! ... Du entscheidest dich für dich, bremst scharf an, die Kurve ist zu ende, von vorne kommt nix, du überholst, tötest die Schnecke (das Tier, nicht den Opa!) und kassierst vom Schleicher einen Vogel und ein Aufblenden !
Du zeigst Opa den Mittelfinger, bist gereizt und hoffst, dass der nächste Truck nicht mehr rechtzeitig bremsen kann...
Und was sagt uns das? - In den Augen des Opas bist du einfach nur ein scheiß Raser ! Gefährlich... aus dem Verkehr ziehen sollte man dich... Alltag eben. Für mich bist du ein ganz normaler Autofahrer. Für die Schnecke bist du ein Mörder, aber dass ist ihr jetzt auch egal.
26.02.2009, 19:03
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16
schnippewippe
Gastposter
Ich habe doch geschrieben, dass ich von Autos keine Ahnung habe. Wenn ich fahren würde , müssten die andern Autos besser verschwinden.
26.02.2009, 19:25
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17
DJ_SPotlight
Threadstarter
Registriert seit: 16.02.2009
Ort: Wohnen: Lübeck > Leben: Wismar / Insel Poel
Beiträge: 26
Na wenn du wirklich so fahren würdest wie du es schreibst, dann sei froh dass du nicht fährst.
Ich träume immer noch von dem Tag, an dem ich mir einen großes amerikanischen Schnauzertruck kaufe und über all so fahre wies dran steht... egal ob da einer schleicht oder nicht ... hat er halt pech gehabt, er hätte ja nicht schleichen brauchen. hach.. das wär so schön... da bekommt "Isch mach disch platt, Alda !" gleich ne ganz neue Bedeutung. Aber leider... fehlt mir das Geld, sonst...