AW: Schildbürgerstreiche In Dienstanfängerkreisen der Bundespost kommen immer wieder Verwechslungen der
Begriffe "Wertsack", "Wertbeutel", "Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor.
Um diesem Übel abzuhelfen, ist dieses Merkblatt dem Paragraphen 49 der ADA
vorzuheften.
Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im
Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, da
sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht
verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert nichts an der Tatsache, daß die zur Bezeichnung des Wertsackes
verwendetet Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne
bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder
Wertbeutelsackfahne.
Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen,
daß ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in
einen der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen,
so ist die in Frage kommende Dienststelle unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist
auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt
es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil
ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich
durch den Vermerk >versackt< darauf hingewiesen wird, daß es sich bei dem
versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit
>Wertsack< bezeichneten Wertpaketsack handelt.
Verwechslungen sind insofern im übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige
weiß, daß ein mit "Wertsack" bezeichneter Beutel kein Wertsack,
sondern ein Wertpaketsack ist.
__________________ Herzliche Grüße....... Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde. |