Im Kopffeld der Bild hiess es : Arbeitsagentur verschickt falsche Mahnbescheide.
Habe dazu einen Kommentar geschrieben, indem ich die Bild und ihre Leser auf den Irrtum hinwies, es handele sich um Mahnbescheide. Es wären doch nur normale Mahnungen.
Der Artikel verschwand daraufhin aus dem Kopffeld. Unter Ratgeber kann man ihn, samt Kommentar von mir (Krennz) finden
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein Land tun kannstJFK
31.10.2011, 15:24
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2
Immorb
Flüchtling
Registriert seit: 04.05.2011
Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 794
Zitat:
Zitat von Kuerasser
Unter Ratgeber kann man ihn, samt Kommentar von mir (Krennz) finden
Um bei der VerBildungsanstalt einen Kommentar zu schreiben muß man bei der Anstalt registriert sein.
Du bist ja ein ganz Harter.
Ps.
Auch Magenta erwähnt Mahnbescheide.
m.f.G.
__________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus.
31.10.2011, 16:46
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3
Kuerasser
Helferlein
Threadstarter
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.178
@ Immorb
was mich nicht umbringt macht mich hart.
Oder wie heisst das so schön: Nur die Harten kommen in Garten und die Härteren zu Gärtnerin.
Warum darf ich den Volksverblödern Äh -bildern nicht auch mal ihre eigene Scheixxe um die Ohren hauen?
Das Ergebnis von dieser Trottelei bekommen wir doch hier oft genug zu spüren. @Arthus hat doch dagegen nen regelrechten Feldzug gestartet.
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01.11.2011, 14:41
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4
sarazena
Plaudertasche
Registriert seit: 18.01.2007
Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 8.757
Zitat:
Zitat von Kuerasser
@Arthus hat doch dagegen nen regelrechten Feldzug gestartet.
Wo hast Du das denn her Ich kenne ihn aus dem Verbraucherforum.......
__________________ . Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen! .......
01.11.2011, 16:18
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5
Kuerasser
Helferlein
Threadstarter
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.178
Ja, da kommt er dann immer wenn es Mahnbescheid statt Mahnung heisst mit dem Link zum Computerbetrug, wo der Mahnbescheid erklärt wird.