Kabelfernsehe-Kosten zwangsweise?

Alt 20.10.2011, 10:17   # 1
Kuerasser
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Ich habe da ein Problem.

Voriges Jahr im Mai bekamen wir, ohne uns vorher zu informieren, vom Bauverein Kabel- und Digitalfernsehen der Unitimedia ins Haus gelegt.

Bei der Miet- und Nebenkostenabrechung für 2010 taucht nun ein Punkt Kabelfernsehen auf.

Ich nutze, quasi vom gleichen Zeitpunkt an, das DSL-Eintertain- Paket der T-Home und für meine Computer DVB-T per Stick.

Frage, kann ich gegen die Nebenkosten - Kabelfernsehen - vorgehen?

Gibt es evtl. Gerichtsurteile?

Ich bin nicht der Einzige der das nicht nutzt und auch nicht bezahlen will.

Wäre für Antworten Dankbar.
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Alt 20.10.2011, 11:19   # 2
FreewareGuide
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Ich kenne mich da gar nicht aus, aber Rückfrage: Wie wurde denn vorher mit TV versorgt? War doch wohl nicht jedem Mieter selbst überlassen mit Zimmerantenne oder Schüssel auf dem Balkon, oder?
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Alt 20.10.2011, 12:25   # 3
Kuerasser
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In dem Haus war es üblich, dass jedeer Mieter selber für einen TV-Empfang sorgte. Dementsprechend hatten wir auf dem Speicher 4 Fernsehantennen aufgebaut. Meine Eltern wohnen seit 1957 in dem Haus. Ich bin vor 7 Jahren wieder hier eingezogen und habe mit der Antenne des Vormieters empfangen und, sobald es DVB-T gab, habe ich mir einen neuen Fernseher (38") mit eingebautem DVB-T-Reciver gekauft und für meine Computer erst TV-Karten und dann DVB-T-Sticks.

Wir hatten von der T-Com einen Kabelanschluss im Keller, den Unitimedia übernommen hat. Im Wege der Einführung von Digital-Kabelfernsehen wurden alle Wohnungen mit Kabelanschluss versehen.

Im Mai 2010 habe ich meinen DSL-Anschluss erweitert und das T-Home DSL-Paket mit Entertain gebucht, was ich seit der Zeit auch nutze.

Da das Haus am Ausbaugebiet für V-DSL liegt bekomme ich rd. 38000er Leistung. Das reicht in jedem Falle für DSL und Fernsehen.
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Alt 28.05.2012, 05:51 # --
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