mahnverfahren

Alt 19.09.2011, 11:12   # 1
zeus 20
 
Registriert seit: 19.09.2011
Beiträge: 2
Hallo Zusammen,

ich habe gestern einen Mahnbescheid bekommen.
Mein Bruder und Schwester fordern Geld von mir.
Ich habe seit ca. 10 Jhren keinen Kontakt mehr.
Die beiden haben das Haus von meinen Eltern übernommen,
nicht ganz fair, aber das spielt hier auch keine Rolle weil ich nichts
davon haben möchte.
Sie klagen jetzt Geld ein für Plegedienste,Altenheime und Kosten für die
2 Beerdigungen. Ich habe erst Tage spaeter erfahren das Sie vertorben
sind.
Ich habe für nichts mein Enverstaendnis gegeben, Geschweige was
Unterschrieben was die Forderungen betrifft.

Ich bin jetzt Ratlos !!!! Bitte um Hilfe Danke
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Alt 19.09.2011, 15:53   # 2
sarazena
Plaudertasche
 
Benutzerbild von sarazena
 
Registriert seit: 18.01.2007
Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 8.757
Dann nimm bitte den beiliegenden Widerspruch und mache ein Kreuzchen bei "widerspreche dem Anspruch insgesamt", Datum, Unterschrift und schick das Ding zurück an das Mahngericht (ES mit RS). Versäume die Frist nicht - sie ist 14 Tage ab Zustellung des Mahnbescheids.

Dann müssen Deine Geschwister vor Gericht ziehen, wenn sie einen Pfennig haben wollen. Da wird dann auch Dein Erbe aufgerechnet und die Ansprüche geprüft.

Wenn es zur Klage kommt nimmst Du Dir am besten einen Anwalt!
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Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen!

2304 angela danke.......3maus1
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Alt 19.09.2011, 16:51   # 3
zeus 20
Threadstarter
 
Registriert seit: 19.09.2011
Beiträge: 2
Hallo Danke für Deine Anwort,
bei mir stellt sich die Frage, meine Geschwister haben die Schulden gemacht,
und ich soll jetzt dafür gerade stehen ? Warum ????????
Ich lebe in Ungarn bin Hausfrau , habe kein Einkommen und alles
gehört meinen Mann die Firma das Haus. Was nun?? Und bevor meine Geshwister nur
einen Cent sehen gehe ich unter die Brücke !!!!!! Grüsse
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Alt 19.09.2011, 18:19   # 4
sarazena
Plaudertasche
 
Benutzerbild von sarazena
 
Registriert seit: 18.01.2007
Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 8.757
Die Widerspruchsfrist des Schuldners beträgt einen Monat, wenn der Mahnbescheid im Ausland zugestellt werden muss, was dann ja bei Dir der Fall sein wird.

Also: Der Mahnung unbedingt widersprechen sonst kommt es zum Vollstreckungsbescheid und dann wird es schwierig.

Eine Unterhaltspflicht gegenüber Geschwistern besteht nicht (§ 1601 BGB). Und für deren Schulden brauchst Du erst recht nicht gerade stehen.

Ob, und in wie weit Du für die Pflege- und Beerdigungslosen nachträglich in Regress genommen werden kannst und wie Deine Anteile am Haus dabei einzurechnen sind, kann ich Dir auch nicht sagen. Da hilft, wenn es zur Klage kommt und nur dann, wahrscheinlich nur ein Anwalt.

LG Sara
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2304 angela danke.......3maus1
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Alt 19.09.2011, 21:48   # 5
vanHelsing
hell-singer
 
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Ort: Helsingör
Beiträge: 2.429
Außerdem würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen, der sich auf Nachlass- und Erbschaftsachen spezialisiert hat.
Bei den Summen, um die möglicherweise gestritten wird, sollte man sich von nichts überrollen lassen. Besser man weiss, was auf einen zukommen könnte und wie man sich dagegen wehrt.
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Damit das Leben aber einen Sinn erhält, muss es zum Wohle der anderen beitragen. (Tenzin Gyatso, XIV. Dalai Lama)
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