Nachtangestellter

Alt 10.06.2011, 10:23   # 1
Lesedrache
 
Registriert seit: 10.06.2011
Beiträge: 1
Sehr geehrte Damen und Herren,



seit einiger Zeit arbeite ich in einer Spielhalle als Nachtangestellter.

Ab dem 1.6.2011 begrenzte das Land Berlin die Öffnungszeiten für Spielhallen auf den Zeitraum von 11 Uhr bis 3 Uhr morgens. Mein Chef verlangt von uns aber Arbeit nach „alten Regeln“, also viel länger als erlaubt - sonst Kündigung.

Welche Risiken gehe ich als Angestellter gegenüber dem Ordnungsamt und anderen Behörden ein, wenn ich in der verbotenen Zeit arbeite? Kann das irgendwelche Konsequezen für Angestellte haben?



Danke im Voraus.
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Alt 10.06.2011, 15:32   # 2
grunzer
Hausmeister im Virtuellen
 
Benutzerbild von grunzer
 
Registriert seit: 28.12.2006
Beiträge: 2.952
Hallo,

Das ist ein interessantes Thema und läuft auf die Frage heraus "Was mach ich, wenn mein Chef etwas illegales von mir verlangt?"

Ist Dein Text so gemeint, daß Ihr laut Verordnung um 3 Uhr schließen müßt ihr aber bis 5 Uhr oder so offen habt?
Oder meinst Du, daß Du für 10 Stunden bezahlt wirst aber 12 oder so arbeitest?


Wie die Sache rechtlich aussieht, kann ich Dir nicht sagen und hängt vermutlich auch damit zusammen, ob Du -oder irgendwer- Deinem Chef nachweisen kann, daß er euch die Order dazu gegeben hat oder ob ihr einfach länger macht ohne daß er was wußte...

Folgendes mußt Du aber selber entscheiden:
  1. Ich kann mit dem Mißstand leben:
    Dann ist alles soweit in Ordnung... Bis es jemand beim Amt bemerkt.
  2. Ich möchte nicht damit leben:
    Dann rede mit Deinem Chef und/oder mit dem Amt. In beiden Fällen könntest Du Deinen Job verlieren (zB: wenn das Amt ihm den Laden schließt!)...

Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, mich würde interessieren was tatsächlich passiert!

Viel Glück
Grunzer
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Alt 10.06.2011, 16:00   # 3
sarazena
Plaudertasche
 
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Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 8.757
Zitat:
Zitat von Lesedrache Beitrag anzeigen
Mein Chef verlangt von uns aber Arbeit nach „alten Regeln“, also viel länger als erlaubt - sonst Kündigung.
Hast Du das schriftlich? Wohl kaum.

Ich spekuliere mal:

Wenn das Ordnungsamt oder die Polizei eine Kontrolle macht, gibt es wohl ein Ordnungsgeld. Dein Chef wird natürlich sagen, er hätte nix gewusst und natürlich das pünktliche Schließen angeordnet.

Wenn die Kündigung erfolgt wird er irgendeinen Grund vorschieben und Du hast wieder die Arschkarte.

In so weit kann ich mich Grunzer nur anschließen:

Zitat:
Folgendes mußt Du aber selber entscheiden:

Ich kann mit dem Mißstand leben:
Dann ist alles soweit in Ordnung... Bis es jemand beim Amt bemerkt.
Ich möchte nicht damit leben:
Dann rede mit Deinem Chef und/oder mit dem Amt. In beiden Fällen könntest Du Deinen Job verlieren (zB: wenn das Amt ihm den Laden schließt!)...
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2304 angela danke.......3maus1
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Alt 14.06.2011, 11:33   # 4
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von sarazena Beitrag anzeigen
Ich spekuliere mal:
eben...alles reine Spekulation, solange nicht bekannt ist, ob über 3 Uhr morgens hinaus die Spielhalle geöffnet hat.

Besteht mit @Lesedrache ein Arbeitszeitvertrag welcher die tägliche Arbeitszeit von - bis Uhr oder die Anwesenheitszeit regelt, kann der Laden zwar bei erreichern der regulären Öffnungszeit um 3 Uhr geschlossen werden, der Angestellte jedoch bis zum erreichen seiner vertraglichen Arbeitszeit mit anderen Arbeiten (Geräte reinigen Fenster putzen, Boden wischen, Mistkübel leeren, ect. )betraut werden.
@Lesedrache kann natürlich auch eine Änderungskündigung anstreben.
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Alt 14.06.2011, 16:18   # 5
Druide
Netzweltpionier
 
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Beiträge: 2.517
Rein rechtlich ist die Sache doch eindeutig. Und von Kündigungsdrohung kann ich hier nix lesen.

Aber generell vergleichen wir schon wieder Äpfel mit Birnen. Die Öffnungszeit für´s Publikum hat doch nix mit der Arbeitzeit der Beschäftigten zu tun. Da gibt´s vor- und nachbereitende Arbeiten.

Maßgeblich ist der Arbeitsvertrag. Denn von 11 Uhr mittags bis 3 Uhr in der Nacht sind es doch 16 Stunden, also 2 Schichten. Und rechtlich ist es durchaus möglich, Mehrarbeit zu verlangen, wenn diese dann entsprechend ausgeglichen wird. Möglicherweise gibt´s ja auch dort ne 4-Tage-Woche bei 10 Stunden pro Arbeitstag ? Die Informationen sind zu spärlich, als dass manhier jetzt gezielt was raten könnte.

Im Zweifelsfall rate ich übrigends immer erst den Gang zur Gewerkschaft. Da ist man gegen dann gegen Repressalien besser geschützt, als wenn man direkt alleine zum Amt rennt und ggf. nen Klischee-Beamten mit seiner Meckerei vom "wohlverdienten" Büroschlaf abhält. Und sich womöglich abwimmeln lassen muss.
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Alt 14.06.2011, 17:22   # 6
sarazena
Plaudertasche
 
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Zitat:
Zitat von Lesedrache Beitrag anzeigen
Ab dem 1.6.2011 begrenzte das Land Berlin die Öffnungszeiten für Spielhallen auf den Zeitraum von 11 Uhr bis 3 Uhr morgens. Mein Chef verlangt von uns aber Arbeit nach „alten Regeln“, also viel länger als erlaubt - sonst Kündigung.
Früher mussten die Spielhallen lediglich zwischen 05:00 und 06:00 Uhr schließen, konnten also 23 Stunden/Tag geöffnet werden.

Zitat:
Zitat von Druide
Und von Kündigungsdrohung kann ich hier nix lesen.
Du nicht, ich schon.

Zitat:
Zitat von Druide
Maßgeblich ist der Arbeitsvertrag.
Hier geht es nicht um Arbeitsrecht. Hier geht es um die Frage, was so alles passieren kann, wenn @Lesedrache den Laden über die behördlich angeordnete Zeit offen lassen muss.

Die Frage ist, wie @Lesedrache mit dieser doppelten Falle umzugehen hat

Macht er alles richtig und von 03:00 Uhr bis 11:00 Uhr den Laden dicht, schmeißt sein Chef ihn raus, wird er nach 03:00 Uhr erwischt hat er mit der Behörde Stress.
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2304 angela danke.......3maus1
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Alt 14.06.2011, 20:01   # 7
Druide
Netzweltpionier
 
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Ort: Em Alde Nüss
Beiträge: 2.517
Selber Brille putzen

Wenn da was von Kündigung durcvh den Arbeitgeber steht, hat´s automatisch mit Arbeitsrecht zu tun.

Wenn längere Öffnungszeiten geschrieben steht, heißt das nicht, das Leseratte dort verantwortlich ist, weil er evtl Filialleiter oder Geschäftsführer ist. Verantwortlich für die Überziehung der Öffnungszeit ist immer erstmal der Inhaber. Besonders und ausschließlich, wenn dieser es verlangt.
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Alt 15.06.2011, 12:57   # 8
netzaffe
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Beiträge: 8
Ich würde so arbeiten wie es
a) in meinem Arbeitsvertrag steht und
b) nichts Illegales riskieren, denn am Ende ziehst du so oder so auf jeden Fall die Ar***karte.

Hast du dir schon mal überlegt dich nach einem anderen Job um zu schauen? Du schriebst, dass du in Berlin arbeitest. Dort gibt es doch mittlerweile tausende von diesen Spielcasinos oder Spielhallen....

Halte uns doch auf dem Laufenden. Mich würde es auch mal interessieren wie es ausgeht...
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Alt 15.06.2011, 14:47   # 9
Immorb
Flüchtling
 
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Zitat:
Zitat von sarazena Beitrag anzeigen

Hier geht es nicht um Arbeitsrecht.
Immer wenn ich eine Weisung vom Arbeitgeber erhalte geht es in erster Linie um Arbeitsrecht.

Problem ist hier aber,verstößt man gegen ein Gesetz??

Bislang noch nicht,es sei denn es wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Nach meiner Kenntnis ist dies in Berlin noch nicht geschehen.
Hinzu kommt,auch die Polizei hantiert noch die alte Regelung.

Für bsrehende Betriebe gilt eine übergangszeit bis 2016,ob dies auch für die Öffnungszeiten gilt müsste nachgefragt werden.

Fazit:
@Lesedrache sollte erst einmal den Anordnungen des Arbeitgeber Folge leisten.Und sich genauestens informieren.

m.f.G.
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Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus.
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Alt 16.06.2011, 08:04   # 10
pharao18
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Fest steht, Lesedrache sollte erst einmal wieder erscheinen,
um sich diese nette Diskussion anzuschauen....seit dem er/sie
den Thread eröffnet hat ward er/sie nicht mehr gesehen..
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