| | # 4 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| eben...alles reine Spekulation, solange nicht bekannt ist, ob über 3 Uhr morgens hinaus die Spielhalle geöffnet hat. Besteht mit @Lesedrache ein Arbeitszeitvertrag welcher die tägliche Arbeitszeit von - bis Uhr oder die Anwesenheitszeit regelt, kann der Laden zwar bei erreichern der regulären Öffnungszeit um 3 Uhr geschlossen werden, der Angestellte jedoch bis zum erreichen seiner vertraglichen Arbeitszeit mit anderen Arbeiten (Geräte reinigen Fenster putzen, Boden wischen, Mistkübel leeren, ect. @Lesedrache kann natürlich auch eine Änderungskündigung anstreben. |
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| | # 5 |
| Netzweltpionier Registriert seit: 07.12.2002 Ort: Em Alde Nüss
Beiträge: 2.517
| Rein rechtlich ist die Sache doch eindeutig. Und von Kündigungsdrohung kann ich hier nix lesen. Aber generell vergleichen wir schon wieder Äpfel mit Birnen. Die Öffnungszeit für´s Publikum hat doch nix mit der Arbeitzeit der Beschäftigten zu tun. Da gibt´s vor- und nachbereitende Arbeiten. Maßgeblich ist der Arbeitsvertrag. Denn von 11 Uhr mittags bis 3 Uhr in der Nacht sind es doch 16 Stunden, also 2 Schichten. Und rechtlich ist es durchaus möglich, Mehrarbeit zu verlangen, wenn diese dann entsprechend ausgeglichen wird. Möglicherweise gibt´s ja auch dort ne 4-Tage-Woche bei 10 Stunden pro Arbeitstag ? Die Informationen sind zu spärlich, als dass manhier jetzt gezielt was raten könnte. Im Zweifelsfall rate ich übrigends immer erst den Gang zur Gewerkschaft. Da ist man gegen dann gegen Repressalien besser geschützt, als wenn man direkt alleine zum Amt rennt und ggf. nen Klischee-Beamten mit seiner Meckerei vom "wohlverdienten" Büroschlaf abhält. Und sich womöglich abwimmeln lassen muss.
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| | # 6 | |||
| Plaudertasche Registriert seit: 18.01.2007 Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 8.757
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Zitat:
Zitat:
Die Frage ist, wie @Lesedrache mit dieser doppelten Falle umzugehen hat ![]() Macht er alles richtig und von 03:00 Uhr bis 11:00 Uhr den Laden dicht, schmeißt sein Chef ihn raus, wird er nach 03:00 Uhr erwischt hat er mit der Behörde Stress. | |||
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| | # 7 |
| Netzweltpionier Registriert seit: 07.12.2002 Ort: Em Alde Nüss
Beiträge: 2.517
| Selber Brille putzen Wenn da was von Kündigung durcvh den Arbeitgeber steht, hat´s automatisch mit Arbeitsrecht zu tun. Wenn längere Öffnungszeiten geschrieben steht, heißt das nicht, das Leseratte dort verantwortlich ist, weil er evtl Filialleiter oder Geschäftsführer ist. Verantwortlich für die Überziehung der Öffnungszeit ist immer erstmal der Inhaber. Besonders und ausschließlich, wenn dieser es verlangt.
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| | # 8 |
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2011
Beiträge: 8
| Ich würde so arbeiten wie es a) in meinem Arbeitsvertrag steht und b) nichts Illegales riskieren, denn am Ende ziehst du so oder so auf jeden Fall die Ar***karte. Hast du dir schon mal überlegt dich nach einem anderen Job um zu schauen? Du schriebst, dass du in Berlin arbeitest. Dort gibt es doch mittlerweile tausende von diesen Spielcasinos oder Spielhallen.... Halte uns doch auf dem Laufenden. Mich würde es auch mal interessieren wie es ausgeht... |
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| | # 9 |
| Flüchtling Registriert seit: 04.05.2011 Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 794
| Immer wenn ich eine Weisung vom Arbeitgeber erhalte geht es in erster Linie um Arbeitsrecht. Problem ist hier aber,verstößt man gegen ein Gesetz?? Bislang noch nicht,es sei denn es wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Nach meiner Kenntnis ist dies in Berlin noch nicht geschehen. Hinzu kommt,auch die Polizei hantiert noch die alte Regelung. Für bsrehende Betriebe gilt eine übergangszeit bis 2016,ob dies auch für die Öffnungszeiten gilt müsste nachgefragt werden. Fazit: @Lesedrache sollte erst einmal den Anordnungen des Arbeitgeber Folge leisten.Und sich genauestens informieren. m.f.G.
__________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus. |
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