Ausbildungsplatzwechsel

Alt 28.05.2011, 16:39   # 1
Mauzzi
 
Registriert seit: 07.03.2010
Ort: Ingolstadt
Beiträge: 13
Hallo liebe Netzwelt-Nutzer,

ich habe hier schonmal von euch guten Rat bekommen, als ich in eine Zeitungsabo-Falle getappt war, deshalb wende ich mich nun vertrauensvoll wieder an euch

ich möchte meine Ausbildung kündigen und in einem anderen Betrieb fortführen (duales Studium), da ich nichts lernen und ständig allein arbeite usw.Es gibt von der Hochschule aus ein Regelwerk in dem gewisse Punkte festgehalten werden an die der Betrieb sich halten muss, unserer verstößt jedoch gegen fast jeden.

Probezeit ist schon abgelaufen. Nun steht in meinem Vertrag und im § 22 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz dass man ein Ausbildungsverhältnis nur kündigen kann

- aus wichtigem Grund (wäre bei mir zwar gegeben, da seit 2 Monaten kein Ausbilder mehr, ist aber schon länger als 2 Wochen bekannt und demnach unwirksam)

- und wenn man die Berufsausbildung aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchte mit 4wöchiger Frist.

Ich mache aber das Studium weiter, also erlerne ich in dem anderen Betrieb eigentlich ja denselben Beruf.

War bereits beim Anwalt für Arbeitsrecht und der sagte mir dass aufgrund der freien Berufswahl eine Kündigung mit der gesetzlichen Frist jederzeit auch ohne Angabe von Gründen möglich ist. Eine Freundin war aus demselben Grund bei einem anderen Anwalt und bekam die gleiche Antwort. Können zwei Fachanwälte sich in einem Punkt irren oder lässt das Gesetz da eine Grauzone zu?

Wie seht ihr das, was kann mir passieren wenn ich fristgerecht kündige und vom Anwalt ja die Aussage habe dass es ohne Probleme möglich ist?

Danke schonmal für eure Meinungen und Ratschläge!
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