Kündigung und Resturlaub

Alt 01.02.2011, 11:21   # 1
Raskal
 
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Beiträge: 121
Moinsen,

vielleicht kennt sich hier der ein oder andere aus:

Ich habe zum 28.02. gekündigt (schon ein paat Jahre angestellt gewesen).

Jahresurlaub 28 Tage, anteilig für 2011: 28/12 x2= 4,67 Tage, aufzurunden auf 5 Tage nach §5 Abs. 3 BUurlG
Code:
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a)
 für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b)
    wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c)
    wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Mein Chef war natürlich angepisst dass ich gekündigt habe. Jetzt hat er schon durchsickern lassen, dass er mir den Urlaub nicht geben will sondern auszahlen. Da hab ich natürlich keinen Bock drauf.

Frage ist nun, darf er das überhaupt? Ist Mitarbeitermangel ein wichtiger betrieblicher Grund um mir die Urlaubsgewährung zu verweigern?
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Alt 01.02.2011, 15:44   # 2
Kuerasser
Helferlein
 
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Beiträge: 2.178
Im Prinzip kann ein Arbeitgeber den Urlaub aus betrieblichen Gründen auszahlen. Genaueres kann man Dir eigentlich bei der Arge sagen.
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Alt 01.02.2011, 18:26   # 3
sarazena
Plaudertasche
 
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Eigentlich kann Urlaub nicht durch Bezahlung abgegolten werden (Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)).

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann hiervon jedoch eine Ausnahme gemacht werden.

Zitat:
Ist Mitarbeitermangel ein wichtiger betrieblicher Grund um mir die Urlaubsgewährung zu verweigern?
Ja, ist es. Du hast, den Deine Person betreffenden Mangel selber verursacht. Aus diesem Grund kann der Arbeitgeber Deinen Urlaub verschieben, was ja in Deinem Fall nicht möglich ist. Die Frage bleibt natürlich, warum bei so einer Situation solche Kündigungsfristen vereinbart sind

Mein ganz persönlicher Tipp: Im Hinblick auf Dein Zeugnis und die Möglichkeit, dass Dein jetztiger und Dein zukünftiger Arbeitgeber miteinander reden, wäre Kooperation nicht die schlechteste aller Ideen. Es geht um 5 Tage........
__________________
.
Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen!

2304 angela danke.......3maus1
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Alt 28.05.2012, 05:47 # --
News Flash
 
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