| | # 2 |
| Moderator Registriert seit: 31.10.2002 Ort: Oldenburg
Beiträge: 5.432
| Was vermutest Du wohl wie schnell so ein Heft vom Kiosk entfernt werden würde, wenn der eigentliche Rechteinhaber damit nicht einverstanden wäre. Und wenn Du genau hinguckst stellst Du fest, dass es stets ältere Versionen sind, oft welche zu denen grade was Aktuelles erscheint, pure Werbung also. Zu verschenken hat niemand was, aber so eine Zeitschrift kostet Geld und es ist so einfach, dazu verantwortliche und haftbare Personen auszumachen, warum sollte da jemand so ein Risiko eingehen und da was Illegales draufpressen, da würde der Schadensersatz schon eine beträchtliche Höhe erreichen. Grüße, Thorsten
__________________ Wieder da: FreewareGuide.de ...bin letztens durch die Aufnahmeprüfung zur Hellseherschule gekracht! ![]() |
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| | # 3 |
| Hat immer ein offenes Ohr Registriert seit: 07.01.2008 Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.981
| aber natürlich ist das legal! nehmen wir das beispiel computerbild <-> kaspersky. die beiden nutzen den synergieeffekt. d.h. relativ preiswerte werbung und absatzsteigerung für beide. menschen, die schon von kaspersky gehört haben und interesse haben, aber nicht gleich einen vertrag abschließen wollen, kaufen die zeitschrift um die beilage zu bekommen und, wenn sie interessante themen entdecken, kaufen sie auch in zukunft die zeitschrift. anders herum, die computerbildleser probieren die kostenlose version aus und nicht wenige werden dann einen vertrag abschließen. also profitieren beide partner von diesem arrangement. in anderen fällen kann es auch so sein, dass ein programm, kurz vor einer neuen version, kostenlos in einer zeitschrift als beilage liegt. der effekt ist der gleiche und es wird sich dann bestimmt eine klientel finden, die bereit ist, für die neue version des programmes zu zahlen.
__________________ 9 von 10 stimmen in meinem kopf sagen, ich bin irre, eine summt!![]() das ist perdita! proggi: verkleinern von bildern |
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| | # 5 |
| Hat immer ein offenes Ohr Registriert seit: 07.01.2008 Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.981
| naja, das ist das pech, dass man dabei haben kann! aber die denke der firmen ist nachvollziehbar. einer kauft zum vollen preis : 400 10 kaufen für 10 : 100 -> neue version: einer kauft für 400 5 ( von den 10) kaufen für 400 : 2000 auch so kanns kommen!
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| | # 7 |
| Moderator Registriert seit: 31.10.2002 Ort: Oldenburg
Beiträge: 5.432
| @perdita: Ich glaube nicht dass bei den hier angesprochenen Zeitschriftenbeigaben relevante Summen an den Software-Hersteller wandern, die Mehrkosten solcher Zeitschriften decken eher nur die Produktionskosten der CD/DVD. @maltinator: Sind vier Jahre bei Computern und Software tatsächlich ein schneller Preizsturz? Viele Programme haben Update-Zyklen von einem Jahr (und zugegeben, andere - besonders Spiele - werden nie fertig). Aber eine Vor-Vor-Vorgängerversion auf einer Heft-CD wäre wenig attraktiv (auch für den Softwarehersteller, wegen erhöhtem Supportaufkommen usw.). |
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| | # 8 |
| Threadstarter Registriert seit: 27.06.2007
Beiträge: 100
| Na ja, normalerweise schwimme ich auch immer an der Bugwelle des Fortschritts mit und besorge mir die aktuellste Version (außer Betriebssystemen |
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| | # 9 |
| Registriert seit: 23.11.2008
Beiträge: 6
| Die eigentliche Frage sollte doch lauten ob man beigelegte Freeware über Ebay verkaufen darf. Ich bin mir da nicht sicher.... Wer weiß noch damals wie ein PC Magazin ausversehen die Original .exe Dateien als Backup auf der CD vergessen haben und es im Verkauf gestellt haben??. Es war damals die Corel Version. Hat man die Backupdatei umgewandelt und Installiert hat man dan eine Vollversion gehabt. Mehrere Hundert DM gespart und das heft war Ruck Zuck ausverkauft. Über Ebay ging die Weg wie Brötchen. Die Anleitung kam hinterher. |
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| | # 11 |
| Gastposter | Was Du selbst in "gutem Glauben" und völlig legal erwirbst, dazu noch tausendfach in den Regalen der Zeitschriftenhändler steht bzw. stand, geht in Dein Eigentum über. Und, Dein Eigentum darfst Du auch verkaufen. Ich wüßte nicht, woraus man hier eine evtl. strafbare Handlung ableiten sollte?? |
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| | # 12 |
| Administrator Registriert seit: 09.03.2002
Beiträge: 2.731
| Das wäre keine Frage der Strafbarkeit. Das kam nur vor, als damals Heft-CDs mit Kopierschutzknackern verkauft wurden. Das ist gegen das Gesetz und damit strafbar. Allerdings kann es gut sein, dass der Heftanbieter den Weiterverkauf in Form von AGBs oder ähnliches unterbinden lassen will - das wäre auch im Interesse der Software-Anbieter. Dann hätte der Anbieter evtl. Möglichkeiten gegen Dich vorzugehen, juristisch. Bei solchen Deals darf man auch nie vergessen, dass die Heftanbieter durchaus Geld dafür bezahlen. Und wenn - wie etwa bei DVDs üblich - nur 0,50 Euro gezahlt werden für eine Beilage, dann ist das bei einer Auflage von 100.000+ kein schlechter Einmalbetrag. Zumal die DVDs ja meist alte Filme sind, die sowieso im TV laufen. Und bei der Software handelt es sich um eine ältere Version, die zwar ok ist, aber eben nicht dem aktuellen Entwicklungsstand entspricht. Insofern sind solche Versionen nicht nur nettes Einmalgeld für den Entwickler sondern auch PR für die neue Version im Laden... |
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| | # 13 |
| Gastposter | Wäre natürlich interessant, das mal genauer zu untersuchen. Aber, es wird wohl kaum Fallbeispiele, geschweige denn Musterprozesse dazu geben. So stellt eigentlich sich nur die Frage, ob ich verpflichtet bin, die diesbezüglichen AGB´s zu der infrage kommenden Zeitschrift überhaupt zu lesen oder zur Kenntnis zu nehmen. Vermutlich ja, denke ich, denn bei etwa abgedruckten Bildern sind ja auch die copyright-Hinweise zu beachten. |
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