W-LAN mit Nachbarn teilen?? Würdest Du?

Alt 25.03.2010, 17:41   # 1
Kleini
 
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Falls die Frage hier nicht passt, bitte ich um entsprechende Verschiebung, Danke!

Hallo erstmal,

es geht um einen Splitter, bzw. darum, was ein Zweiter mit etwas Ahnung alles einsehen kann, wenn er sich mit jemandem den Zugang teilt.

Klartext: eine Nachbarin möchte bei einem anderen Nachbarn über W-LAN ins Internet, dauerhaft. Ein abgesprochene Sache, nicht hinterrücks wohlgemerkt, Verschlüsselung wird mitgeteilt beide teile sich die Kosten für den Zugang.
Nun aber fragt sich der Anschlussinhaber, ob die Idee denn wirklich so gut ist, denn er hat mal gelesen, dass stets der Inhaber haftet, wenn da was passiert (Illegales Filesharing z.B. etc). Zudem wurde ihm erklärt, dass man mit etwas Sachverstand seine Surfdaten gut auslesen kann, was ihm verständlicherweise auch nicht so gefallen würde... Last but not least: ist eine solche Teilung ÜBERHAUPT legal?? Würde mein Provider (oder sonst wer) mich anzeigen können, wegen irgendeines diesbezüglichen Verstosses?

Im Falle illegaler Vergehen glaube ich beispielsweise, dass aufgrund unterschiedlicher IP-Adressen sich der Anschlussinhaber keine Gedanken machen muss, da zurückverfolgt werden kann, von welchem PC aus der Download tatsächlich angefordert wurde. Richtig???

Was das Auslesen der Daten im Splitter angeht, so denke ich, dass es möglich ist... wenn sich jemand auskennt, kann er das bewerkstelligen. Falsch???

Und irgendwie nehme ich auch an, dass es illegal ist, wenn ein Privatkunde seinen Internet-Anschluss per W-LAN mit Nachbarn teilt...

Fundierte Antworten mit Quellenhinweisen sind mit natürlich am liebsten - aber auch Gedanken zum Thema und Erfahrungswerte sind herzlich willkommen...

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Einmal dachte ich, ich hätte Unrecht, doch ich hatte mich geirrt!
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Alt 26.03.2010, 15:11   # 2
Sed
 
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Zitat:
Im Falle illegaler Vergehen glaube ich beispielsweise, dass aufgrund unterschiedlicher IP-Adressen sich der Anschlussinhaber keine Gedanken machen muss, da zurückverfolgt werden kann, von welchem PC aus der Download tatsächlich angefordert wurde. Richtig???
Sehe ich anders. Es geht nur die ext IP nach außen. Welche IP intern das Packet bekommt übernimmt der Switch bzw. Router. Zudem kann nur eine Person Vertragspartner sein. Dieser Vertragspartner haftet auch für den Anschluß.


Ich persönlich würde davon stark absehen.... Internetsicherheit beteutet für mich 100% Verantwortung zu übernhemen für meinen Internetanschluß. Stell Dir mal vor ein Virus vom Nachbarn betätigt sich als P2P Programm und verteilt ***pornos... und haften kann nur der Besitzer weil er ja auch die Verantwortung über hat.

Zitat:
Und irgendwie nehme ich auch an, dass es illegal ist, wenn ein Privatkunde seinen Internet-Anschluss per W-LAN mit Nachbarn teilt...
Das kommt auf den Vertrag an. Es gibt schon verträge die eine Nutzung von mehreren PC unterbinden wollen. Aber wie gesagt: Das ist von Vertrag zu Vertrag verschieden... jedoch meistens Inter. das keinen Provider auch wenns im Vertrag steht.
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Alt 26.03.2010, 16:32   # 3
NeeBee44
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Zitat:
Zitat von Kleini Beitrag anzeigen
..........
Im Falle illegaler Vergehen glaube ich beispielsweise, dass aufgrund unterschiedlicher IP-Adressen sich der Anschlussinhaber keine Gedanken machen muss, da zurückverfolgt werden kann, von welchem PC aus der Download tatsächlich angefordert wurde. Richtig??..
Im Falle eines Verstoßes z.B.: Fileshering oder ähnliches, ist der Nachbar als Anschlussinhaber voll verantwortlich. Auch wenn er es nicht gemacht hast, ist das für den Gesetzgeber egal, denn er hast seinen Anschluss nicht mit Fremden oder anderen Personen zu teilen. In verschiedenen VZ wird davor gewarnt.

Ich persönlich würde mein Netz nicht mit irgend jemand teilen. Bei der heutigen Rechtssprechung viel zu Risikoreich.
__________________


Ist ein Beitrag hilfreich, dann könnt ihr denn Button Drücken

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Marco & Dante für eine geile Zeit
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Alt 27.03.2010, 18:24   # 4
_Macromonium_
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Zitat:
Zitat von Sed Beitrag anzeigen
Zitat:
Im Falle illegaler Vergehen glaube ich beispielsweise, dass aufgrund unterschiedlicher IP-Adressen sich der Anschlussinhaber keine Gedanken machen muss, da zurückverfolgt werden kann, von welchem PC aus der Download tatsächlich angefordert wurde. Richtig???
Sehe ich anders. Es geht nur die ext IP nach außen. Welche IP intern das Packet bekommt übernimmt der Switch bzw. Router. Zudem kann nur eine Person Vertragspartner sein. Dieser Vertragspartner haftet auch für den Anschluß.
Die externe IP ist sogar ein und die selbe.
Wie gesagt, es läuft alles über einen Anschluss, und der ist dann definitiv zu identifizieren. Da du der Anschlussinhaber wärst, haftest du dafür!

Sowas würde ich, bei allem Vertrauen, niemals tun.
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Alt 27.03.2010, 19:25   # 5
pro-man1st
 
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Zitat:
Zitat von Kleini Beitrag anzeigen
Nun aber fragt sich der Anschlussinhaber, ob die Idee denn wirklich so gut ist, denn er hat mal gelesen, dass stets der Inhaber haftet, wenn da was passiert (Illegales Filesharing z.B. etc).

... Last but not least: ist eine solche Teilung ÜBERHAUPT legal?? Würde mein Provider (oder sonst wer) mich anzeigen können, wegen irgendeines diesbezüglichen Verstosses?

Im Falle illegaler Vergehen glaube ich beispielsweise, dass aufgrund unterschiedlicher IP-Adressen sich der Anschlussinhaber keine Gedanken machen muss, da zurückverfolgt werden kann, von welchem PC aus der Download tatsächlich angefordert wurde. Richtig???
zu 1: Die Idee ist mittlerweile wirklich zu gefährlich! Kannst ja gerne mal im Thread "Allgemeine Filsharing Diskussion" nachlesen, welche Probleme es in der ein oder anderen WG mit dieser Problematik gibt

zu 2: Ob es vom Provider gestattet ist oder nicht, kannst Du den AGB`s entnehmen.

zu 3: Die IP-Adresse ist und bleibt die gleiche. Der Router baut die Verbindung zum I-Net auf und bezieht die IP - nicht ein per WLan angemeldetes Gerät(PC).
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Alt 27.03.2010, 20:02   # 6
Sed
 
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Zitat:
Zitat von _Macromonium_ Beitrag anzeigen
Die externe IP ist sogar ein und die selbe.

Verstehe jetzt nicht was das nu mit meinem Text zu tun hat. Die externe IP ist die externe... die interne die interne... mit was soll es jetzt die ein und die selbe sein?


Zitat:
zu 3: Die IP-Adresse ist und bleibt die gleiche. Der Router baut die Verbindung zum I-Net auf und bezieht die IP - nicht ein per WLan angemeldetes Gerät(PC).
Natürlich bezieht auch ein internes Gerät eine IP Adresse. Jedoch nicht die IP (externe IP) bzw. ist diese interne IP nicht sichtbar für externe User.
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Alt 27.03.2010, 23:22   # 7
_Macromonium_
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@Sed:
Der Threadersteller sprach von unterschiedlichen IP-Adressen. Ich meinte damit, wie pro-man1st auch, dass mehrere Rechner, die an einem Router sind, dennoch die gleiche (externe) IP haben. Dahingehend wollte ich deinen Post noch ergänzen.
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Alt 28.03.2010, 15:09   # 8
pro-man1st
 
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Zitat:
Zitat von Sed Beitrag anzeigen
Natürlich bezieht auch ein internes Gerät eine IP Adresse. Jedoch nicht die IP (externe IP) bzw. ist diese interne IP nicht sichtbar für externe User.
"Externe User" könnte man jetzt auch durch "Loggerbuden der Abmahnanwälte" ersetzen.
Wenn ich dann durch Routerprotokolle nachweise, dass der Andere Mist gebaut hat, ist das gut. Es entbindet den Anschlussinhaber aber nicht von seiner Verantwortung für das, was über seinen Anschluss passiert. Genau hier liegt der Hund begraben!!!
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Alt 28.03.2010, 16:46   # 9
stofftiger
 
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Hallo an alle Mitglieder, hier mein erster Beitrag:

Das Teilen eines Internetzugangs ist recht einfach. Zuerst müssen wir aber festhalten, dass es da verschiedene Basics gibt, die beachtet werden müssen.

1. Um eine DSL-Verbindung herstellen zu können braucht man eine DSL-fähige Leitung.
2. Um sich einwählen zu können braucht man Username und Passwort, bzw. einen Startcode, den man in den Router bzw. Telefon eingibt.

Wenn man Username und Passwort in den Router eingibt, dann bekommt dieser eine öffentliche/externe IP vom Provider zugewiesen. Jeder, der also über den Router ins Internet geht ist mit der öffentlichen/externen IP-Adresse dort vertreten. Diese Variante ist sehr unsicher, ich würde mit niemandem meine DSL-Leitung auf diese Weise teilen.

Jetzt kommt die Lösung:

Falls Funktionen des Routers wie z.B. VoIP eine Internetverbindung brauchen muss man die Daten eingeben. Dann wird der Internetzugang für alle, bis auf den Router gesperrt. Das geht am besten mit einer sogenannten Kindersicherung. Es kommt also keiner mehr über den Router und dessen IP-Adresse ins Internet. Falls der Router nicht ins Internet muss, würde ich die Zugangsdaten nicht in den Router eingeben.

Die Rechner, die ins Internet wollen müssen sich also eine eigene Internetverbindung aufbauen. Dazu aktiviert man im Router soetwas wie "PPPOE-Passthrought erlauben" und macht dann eine eigene Internetverbindung mit dem Microsoft Netzwerkassistent.

Als ich noch DSL hatte, hat das gut funktioniert, jeder Rechner hatte eine eigene öffentliche IP. Die benötigten Zugangsdaten/Einwahldaten also Username und Passwort muss natürlich jeder User selbst organisieren und sich dafür einen Provider aussuchen. Ich würde im "Tonnline-Kundencenter" einen Mitbenutzer anlegen, und die Zugangsdaten an den Nachbarn geben oder ihn das selbst bei z.B. EASYBELL kaufen/monatliche Gebühr machen lassen: Angebot von EASYBELL

1und1 ermöglicht um die 5 parallele Einwahlen, bei Hansenet sind es min. 3. Ich weiß, dass das die Lösung ist, die du brauchst (falls du DSL hast), bin mir aber nicht so sicher, ob der Beitrag verständlich war. Falls es Fragen gibt einfach wieder in das Thema reinschreiben, ich schau demnächst wieder vorbei.

Viele Grüße, viel Erfolg

stofftiger
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Alt 28.03.2010, 17:06   # 10
Gelbsucht
 
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Auch wenn 1und1 mehrere PVC-Sessions ermöglicht (ungeprüft von mir, zumindest aber geht keine 2te PVC als VoIP zu 1und1 mehr -wir haben Resale von denen), egalisiert sich damit doch das Vorhaben der Nachbarin komplett, denn sie könnte somit auch gleich nen eigenen DSL-Anschluß buchen...

Fakt ist das mit der Anschlußinhaberhaftung. Auch wenn per Log und der Mac zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, wer den Anschluß noch mit nutzt.

Die Mehrbenutzernutzung via (WLAN-)Router wird von fast allen ISPs erlaubt -in deren AGB steht auch keine Ausschlußklausel, die besagen würde, das die Benutzer aus derselben Wohneinheit stammen müssen.

Sprich, das Vorhaben ist ansich nicht illegal, aber falls es zu einer Rechtsverletzung käme, wäre es garantiert aus mit der guten Nachbarschaft.
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Alt 28.03.2010, 23:24   # 11
stofftiger
 
Benutzerbild von stofftiger
 
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Vielleicht gibt uns unser Themenstarter mal den Namen des bevorzugten ISP preis. Dann kann man wesentlich besser bezüglich der Möglichkeiten beraten.

Zu der Anschlussinhaberhaftung möchte ich einmal sagen, dass da nach IP geschaut und dann nach dem dazugehörigen Inhaber gekuckt wird -> Inhaber der IP ist verantwortlich. Und wenn der Mitbenutzer eigene Zugangsdaten hat und damit eine eigene öffentliche/externe IP, die nichts mit dem Vertrag des Anschlussinhabers zu tun haben, bzw. das auf einen "Untermietervertrag" mit dem Namen des Mitbenutzers läuft ist das technisch gesehen unverfänglich. Und bei manchen Providern ohne Zusatzkosten.

Die Nachbarin braucht also nur eigene Zugangsdaten, war bei Tonnline früher für 0,99 EUR/Monat zu haben. Ob man bei 1und1 dafür nen E-Mailaccount anlegen muss (vll über das eigene Kundencenter) und die Daten als Zugangsdaten nutzen kann weiß ich nicht. Wie gesagt, der Name des ISP würde weiter helfen.

Viele Grüße

stofftiger

add: die Downloadgeschwindigkeit teilt sich natürlich auch entsprechend auf.
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Alt 29.03.2010, 02:57   # 12
Gelbsucht
 
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Zitat:
Zitat von stofftiger Beitrag anzeigen
Die Nachbarin braucht also nur eigene Zugangsdaten, war bei Tonnline früher für 0,99 EUR/Monat zu haben. Ob man bei 1und1 dafür nen E-Mailaccount anlegen muss...weiß ich nicht.
Ja, aber sie müßte eine zweite PPPoE-Sitzung per DFÜ-Verbindung aufmachen, das unterstützt nicht jeder Router.

Wir haben wie erwähnt einen Telekom-Unterbau und die Fritzbox unterstützt das tunneln von weiteren PPPoE-Sessions. Bei uns müßte das rein technisch gehen. Aber sobald der Nachbar nen Komplettanschluß von 1&1, Vodafone, Alice etc hat, dürfte es mit mehr als einer Sitzung und damit mehr als eine WAN-IP Essig sein.
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Alt 29.03.2010, 06:33   # 13
schnurri_
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Meine Antowrt zu der im Thema gestellten Frage: Nein.

Warum? Bei Geld, Männer/Frauen und Internet hört die Freundschaft auf !
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Alt 29.03.2010, 10:43   # 14
elo22
 
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Zitat:
Zitat von Kleini
Was das Auslesen der Daten im Splitter angeht, so denke ich, dass es möglich ist
Nein, der Splitter ist eine rein Frequenzweiche. Da kann man nichts auslesen. Wenn dann im Router über die Weboberfläche.

Lutz
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Alt 29.03.2010, 11:49   # 15
Kleini
Threadstarter
 
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Dieses Thema ist wohl kontroverser als zunächst von mir angenommen. Finde ich aber prima, weil ich nur dazulernen kann...

@schnurri: dein Ansatz ist nachvollziehbar, aber über diesen Punkt sind wir hinaus...

@elo22: du hast als Einzige die Frage beantwortet, die bisher stiefmütterlich unbeachtet blieb bitte nimm dir die Zeit, den Sachverhalt genauer zu beschreiben: ob Router oder Splitter spielt für mich keine Rolle - sind Internet-Daten lesbar oder nicht? Kann man daran ggf was ändern, falls ja?

@ alle anderen: die Infos finde ich super! EASYBELL benutzen, bedeutet eine Verbindlichkeit in Vertragsform eingehen, genau dies soll aber nicht passieren, weil es nur um eine temporäre Lösung gehen soll...


Was ich verstanden habe: grundsätzlich ist es für Dritte nicht möglich, ohne weitere Verträge eine Abgrenzung der besuchten Webseiten von Vertragsnehmer und Nutznießer vorzunehmen. VN ist immer der Dumme, wenn es zu illegalen Vorgängen seitens Zweiter kommt...

Der Kunde ist übrigens bei Alice...
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Alt 29.03.2010, 13:54   # 16
Gelbsucht
 
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Beiträge: 67
Alice baut doch schon über deren OEM-Router 2 PVCs auf, einmal für Internet und einmal für VoIP (ist ja kein echter Telefonanschluß).

Wie erwähnt, der Splitter arbeitet rein passiv. Hab ich dezent überlesen, hätte es auch beantworten können.

Also was Datensätze angeht, hat man als Kunde zum einen die Möglichkeit, den Router auszulesen (http://alice.box meistens, alternativ in dem Status der (W)LANverbindung die IP des Gateways nehmen). Da stehen die Werte des DSLmodems für die DSL-Leitung (Dämpfung, SNR und mit wieviel synchronisiert wird etc. Je nach Modell auch eine Grafik der Frequenzen auf der Telefonleitung).

Routerseitig kann die öffentliche IP angezeigt werden, die Werte für VPI&VCI (nur für Kenner, nicht so wichtig) sowie der DHCP-Bereich und evtl die Leasezeit. DHCP ist auf allen Routern per Default an, damit bekommt jeder Client im Netzwerk (egal ob WLAN oder per Kabel) für die Dauer des Lease dieselbe IP zugewiesen. Sollte der betreffende PC nach Ablauf des Lease am Router anmelden, bekommt er eine andere IP aus dem Pool. Das kann beispielsweise der Bereich 192.168.2.2 bis 192.168.2.100 sein. IP 1 hätte dann der Router, der ja als Übergang ins Netz hin funktioniert.

Die WAN-IP ist die öffentliche, die Alice dem Kunden zuteilt. Diese IP-Nummer ist quasi wie seine Hausnummer -nur das sie im Gegensatz zur Hausnummer nur für die Dauer der Einwahl gilt. Danach gibt es eine andere aus dem Pool von Alice. Mit dieser IP ist der Anschlußinhaber für Justizbehörden "fangbar", Anbieter von Onlineshops oder Foren wie dieses hier können mit der IP erstmal nix anfangen.

Auch Geolocationtools wie zB Flagfox oder auch Meine IP Adresse ermitteln & anzeigen - Geokodierung, Host, Herkunft, Browserkennung (User Agent) & Referer, um den Standort der IP zu bestimmen, arbeiten bei privaten, dynamisch zugewiesenen IPs nur ungenau, da der nächste Übergabepunkt oft kilometerweit von daheim weg ist. Also keine Panik.

Um Filesharing zu verhinden, müßte der gute Mann mindestens eine Firewall mit Contentfilter im Router besitzen oder bestimmte Protokolle sperren können.

Netzseitig schickst Du all das mit dem Browser vor, was auf der weiter oben verlinkten Seite steht. Das ist aber nicht schlimm, auch wenn es Möglichkeiten gibt, Browser- und Windowskennung zu fälschen bzw abzuschalten. Der Referrer zeigt an, von welcher Seite Du auf die jetzt angesurfte gekommen bist. Den und die Browserkennung würd ich immer an lassen, sonst gibt es ab und zu Probleme mit Downloads.

Das ist das, was an Daten eingesehen werden kann.
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Alt 01.04.2010, 19:09   # 17
atrox
 
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ich würde ihr nicht dazu raten!!
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Alt 06.04.2010, 13:38   # 18
stofftiger
 
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Ich war früher auch bei Alice mit dem NGN-Anschluss (Next Gerneration Network). Das wurde über die Technik von Telekom realisiert. Folglich war es ein Telekombasierter DSL-Anschluss. Eingewählt hat sich der Router von denen, meine FRITZ!Box 2x (normal und VoIP) und ich mit meinem Notebook aus Interesse auch noch einmal. Es waren also 4 Verbindungen gleichzeitig.

So, zurück zum Problem des TE:
Dass der Nachbar/Mitbenutzer aber jetzt nicht mit den Einwahldaten des AN ins Netz geht sollte der eigene haben. Und die kann man wie schon angegeben z.B. bei EASYBELL bekommen.

Sry, dass ich das jetzt poste, ich will keine Schleichwerbung machen, aber hoffe, dass es zum besseren Verständniss beiträgt. Folgendes steht auf der HP:

FlatbyCall ist vielfältig nutzbar:

* als günstiger DSL Zugang bei vorhandenem DSL Anschluss
* als „Backup“ bei Störung oder Sperre des bestehenden DSL Zugangs
* zur Überbrückung, falls ihr DSL Anbieter die Zugangsdaten nicht rechtzeitig versendet hat
* als individueller Zugang bei Nutzung des Anschlusses durch verschiedene Personen
* falls eine weitere IP Adresse kurzfristig benötigt wird


Und ich glaube, dass es das ist, was der TE braucht.

Viele Grüße

stofftiger

P.S. ein Splitter ist meines Wissens nur ein passives Gerät, welches "Telefon" von "Daten" trennt. Ein Frequenzteiler also. Mehr nicht. Und theoretisch kann man da auch die Signale abhören, wie überall anders auch. Nur ob man aus den Signalen brauchbare Daten bekommt ist eine andere Sache.
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Alt 07.04.2010, 11:40   # 19
Kleini
Threadstarter
 
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Beiträge: 34
Für die intertessanten Antworten danke ich recht herzlich. Die genannten Befürchtungen haben sich meines Erachtens durchaus bestätigt.

Der Anschlusinhabe wird demzufolge keinen W-LAN für seine Nachbarin einrichten, weil sie sich a: zu wenig kennen und b: zu viele Möglichkeiten bestehen, Ärger zu bekommen, bzw. in seinem Surfverhalten erkundet zu werden. Leider... Auch wenn die Nachbarin eine wirklich nette ist
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Alt 11.04.2010, 22:52   # 20
N-Traxx
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Hallo,

Auch wenn die Entscheidung hier schon quasi gefallen ist, möchte ich trotzdem auch etwas dazu schreiben.
Beim kurzen Überfliegen der zahlreichen Beiträge hier ist mir immer wieder die Aussage aufgefallen, dass der Anschlußinhaber für die an seinem Internetanschluß evtl. erfolgten Straftaten (verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken, Aufruf illegaler Webseiten, usw.) haftet. Dies ist jedoch nur bedingt richtig.
Hier muss man nämlich unterscheiden und abwägen, wer den Internetanschluß mitbenutzt und wie der Internetanschluß gegen Mißbrauch abgesichert ist.
Im Grunde betrachten die Gerichte die Sache so, dass die Absicherung durch einen Firewall und die Verschlüsselung eines WLANs als ausreichende Maßnahmen gelten. Bei minderjährigen Anschlußteilnehmern spielt auch noch die Aufsichtspflicht der Eltern eine wichtige Rolle und darf nicht vernachlässigt werden. Ab wann eine Vernachlässigung stattfindet, wird allerdings immer im Einzelfall entschieden.

Bei volljährigen Teilnehmern entfällt die Aufsichtspflich, da diese Teilnehmer ja ab dem Vollenden des 18-ten Lebensjahres voll straf- und geschäftsfähig sind.
Hier liegt allerdings auch der Wurm für den Anschlußinhaber drin, nämlich in der Beweisbarkeit.
LG Mannheim: Filesharing - Der Anschlussinhaber haftet nicht zwangsläufig für seine Kinder | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
heise online - Urteil: DSL-Anschlussinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen

Falls man sich für das Routing eines DSL-Anschlusses mit einem Nachbar entscheidet, sollte man folgenderweise aus meiner Sicht vorgehen.
Zuerst sollte man über einen Router nachdenken, der den Datenverkehr protokolliert.
Die Datenprotokolle sollte man sich dann auch regelmäßig abspeichern. Natürlich muss man dann auch noch dafür sorgen, dass die Datenprotokolle übersichtlich bleiben und daher sollte man den teilnehmendern Rechner statische IP-Adresse über den DHCP des Routers gebunden an die jeweiligen MAC-Adressen der Rechner zuweisen. Damit stellt man dann auch sicher, dass zu jedem Rechner stets die gleiche IP-Adresse durch den Router zugewiesen wird. Zusätzlich sollte man im Router auch einen MAC-Filter aktivieren, der verhindern soll, dass andere PCs unbemerkt IPs zugewiesen bekommen.
Bei einem WLAN sollte man das Netzwerk über WPA2 verschlüsseln. Der Schlüssel sollte schon mit Bedacht gewählt werden und nicht einfach gestrickt sein (Hack-Gefahr). Hier empfehle ich Schlüssellängen von mind. 15 Zeichen mit Sonderzeichen inkl. Groß- und Kleinschreibung. Wiederholende Zeichensequenzen sollte man vermeiden. Den WLAN-Schlüssel sollte man auf den teilnehmenden Rechnern selbst eingeben und den Teilnehmern keinesfalls bekannt geben, da sonst Mißbrauchgefahr besteht.
Letzendlich würde ich dann auch noch zu einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Nachbar raten, denn über die
Protokollierung muss man ihn schon in Kenntnis setzen. Ausserdem würde ich da auch eine Passage reinsetzen, dass illegales Filesharing, sowie das Aufrufen von verfassungswidrigen und strafrechtlich bedenklichen Inhalten nicht erwünscht ist und angezeigt wird. Das schreckt in der Regel schon mal ab. Evtl. kann man sich auch noch auf die Sperrung gängiger Ports für Filesharing-Dienste einigen, die man dann über den Router durchführen kann, wobei das Filesharing an sich selbst nicht illegal ist, wenn man rechtefreies Datenmaterial darüber verbreitet und lädt.
Wichtig! Universelles Plug'n'Play sollte im Router abgeschaltet werden, da UPnP Anwendungen dann ihre Portweiterleitungen automatisch im Router konfigurieren können.
Auf die eigenen PCs würde ich allerdings dann auch lokale Firewalls und Virenscanner installieren, falls der Nachbar zu neugierig wird. Freigaben im eigenen Netzwerk sollten mit sinnvollen Passwörtern geschützt werden. Evtl. bietet sich hier auch die Verwendung von Subnetting, wobei man dann zwischen den Subnetzen nicht routen sollte.

Im Falle einer Abmahnung sollte man mit den hier genannten Maßnahmen schnell den Verursacher finden können und die Anschuldigungen seitens eines Rechteinhabers abwehren können.
Abgemahnt wird allerdings stets immer der Anschlußinhaber.
Die beste Maßnahme ist jedoch auch aus meiner Sicht, sich auf solche Geschichten nicht einzulassen, wenn man sich mit Netzwerktechnik nicht auskennt, sonst kann das sehr schnell in die Hose gehen.

Schöne Grüße, Sebastian.
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Alt 28.05.2012, 00:56 # --
News Flash
 
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