| | # 1 |
| Registriert seit: 11.03.2009
Beiträge: 15
| Hallo, Hab mir jetzt diesen computer gekauft :MEDIONshop Deutschland: MEDION® AKOYA® P5302 D jetzt wollte ich mehr Infos über den proz( AMD Phenom™ X3 Triple Core Prozessor 8450+) rausfinden( testbericht, halt so wie der is) der computer kommt morgen erst also über der leistung weis ich noch nichts.. mfg rene ps. in google hab ich nichts gefunden^^ |
|
| | # 2 |
| Registriert seit: 01.09.2007 Ort: im Chaos
Beiträge: 158
| Einen Test nur für diesen gibt es nicht.(Soweit ich weiss) Kannst dich aber anhand des AMD X3 8750 richten. Musst einfach rechnen das deiner etwas langsamer ist. Du kannst dich aber nicht nur auf die Tests abstützen, den du hasst ja bei deinem PC ein MSI Board und kein Asus wie bei diesem Test. Da du den PC ja bereits gekauft hasst, kannst du ja sicher noch ein par Tage warten und dann sehen wie schnell dein Rechner ist. http://www.channelpartner.de/tests/h...23/index1.html P. S. hätte den PC nicht gekauft, der Speicher ist wirklich der älteste Schrott von DDR2 Speichern.(Meine Meinung) |
|
| | # 5 | |
| Weiß von allem etwas Registriert seit: 28.11.2008 Ort: Cafe del Mar
Beiträge: 1.877
| Zitat:
Wenn Du die 4GB voll nutzen willst, hilft nur Vista 64bit. | |
|
| | # 6 |
| Gastposter | Ok, ich glaube dir das einfach mal so. Habe die Aussage mit den 2 bzw. 4 GB zuletzt in der Sendung "Neues" von diesem hin und wieder mal zu Rate gezogenen Experten des Chaos-Comp.-Club Hamburg gehört. Der ist doch eigentlich außerordentlich kompetent?? In die Fertigrechner werden jetzt ja schon 6 oder sogar 8 eingebaut; kostet ja kaum noch was gegenüber früher. Da wirbt man denn überflüssigerweise mit sogen. "gigantischem Arbeitsspeicher" und läßt dafür lieber das 2. DVD Laufwerk weg??!! Ich sehe darin auch ne Verbrauchertäuschung. |
|
| | # 10 | |
| Hardware Guru Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
| Zitat:
Das Öffnen des Gehäuses zu Aufrüstzwecken ist laut aktueller Rechtsprechung kein Grund für Garantieverluste. Im Garantiefall muss man lediglich darauf achten, dass man den Rechner in der Originalkonfiguration einschickt, d.h. die Originalkomponenten müssen vorher wieder rein. Die Garantie bleibt nach dem Aufrüsten trotzdem bestehen. Angaben der Hersteller, die anderes behaupten, gelten in Deutschland nicht. Beim Aufrüsten sollte man jedoch natürlich darauf achten, dass die Hardware innerhalb der Herstellerspezifikation betrieben wird. @ schnurri_ Was das Ansprechen des Speichers angeht, so kann jedes 32-Bit Betriebssystem max. 4GB ansprechen. Die Tatsache, warum unter 32-Bit weniger als 4GB ansprechbar sind begründet sich darin, dass der Adressierungsraum oberhalb von 3GB für andere Komponenten verwendet wird (AGP, PCI, PCIe, Erweiterungskarten). Je nach Ausbau des PCs sind hier aber in der Regel ca. 3,25-3,5GB an RAM ansprechbar. Alle modernen 32-Bit Windows Betriebssysteme ( Windows 2000, Windows XP x86, Windows Vista x86) verwenden bereits eine sog. physikalische Speichererweiterung (memory remaping), wenn diese vom Mainboard unterstütz wird und aktiviert ist. Dadurch kann das System auch mehr als 4GB ansprechen, was allerdings durch Microsoft absichtlich wegen Treiber- und Softwareproblemen unterbunden wird. Lediglich in Wondows 2003 Server x86 ist die Memory Remaping voll nutzbar. @ bomberpilot007 Du kannst ohne Bedenken eine andere Grafikkarte in Deinen PC einbauen. Die Garantie bleibt weiterhin bestehen. Sollte etwas kaputt gehen, dann baust Du einfach die alte wieder rein. Für den Rechner würde ich Dir eine Radeon HD4850 empfehlen. Die Karten von Gainward und Asus sind recht empfehlenswert. Sapphire hat auch gute Karten. Achte nur darauf, dass das Netzteil die Karte auch mit Strom versorgen kann. Die HD4850 wird zusätzlich über einen 6-Pin PCie Stromstecker versorgt. Gruß, Sebastian.
__________________ Du findest einen Userbeitrag sinnvoll? Bedanke Dich bei dem User mit dem DANKE-Button. Kein Support via PN! Bin bis zum 02.06.2012 in Urlaub. | |
|
| | # 11 | |
| Gastposter | Zitat:
Vollkommen richtig. Nur, dieser Irrglaube, daß man die Garantie verliere, scheint tief verwurzelt. Da merkt man dann, wer z.B. im Media-Markt oder bei Conrad Fachverkäufer bzw. wer eben nur Verkäufer ist. | |
|
| | # 13 |
| Hardware Guru Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
| Zum Thema der Aufrüstung und Reparatur am PC durch den Käufer habe ich noch einen interessanten Text gefunden, der alle Fragen aus der Welt schaffen sollte: Publikationen von Anwaltskanzlei: Dr. König & Coll. - Rechtsanwälte | Rechtsanwalt Dr. König: AUFS18.htm: Abhandlung zum EDV-Recht: Neue Gerichtsentscheidungen zum EDV-Recht: Mängelgewährleistung des Verkäufers von PC bei Eingriffen des Käufers in das Gerät (mit Brief und Siegel) Gruß, Sebastian.
__________________ Du findest einen Userbeitrag sinnvoll? Bedanke Dich bei dem User mit dem DANKE-Button. Kein Support via PN! Bin bis zum 02.06.2012 in Urlaub. |
|
| | # 16 | |
| Threadstarter Registriert seit: 11.03.2009
Beiträge: 15
| ah ja ok, nur wenns in den agb`s steht dürf mans nicht machen..... hab nicht bei medion darüber gefunden ausser das: Zitat:
oder?? | |
|
| | # 17 |
| Registriert seit: 01.09.2007 Ort: im Chaos
Beiträge: 158
| Ich würde ihn trotzdem nicht aufmachen. Wenn etwas durch einen Hardware fehler oder Hitzestau kapptu geht, wie kannst du das beweissen das es nicht dein Fehler war? So hat man bei mir die Garantie abgelehnt, weil ich meine eigene Harddisk eingebaut habe und 5 Monate später das Netzteil defekt war. Frag leiber nach und lass dir eine schriftliche Bestätigung mit Unterschrift geben. Dann kann dir auch keiner die Garantie verweigern. |
|
| | # 18 | |
| Gastposter | Zitat:
Besonders bei Computern muß man noch feststelen, daß diese Geräte infolge ihrer offenen Bauweise gerade dazu gedacht sind, individuell geändert und ausgestattet zu werden. Das Verbot, diese einfache und unproblematische Aufrüstung selbst vorzunehmen, wäre in etwa so zu bewerten, wie das an den Käufer gerichtete Verbot des Verkäufers einer Spiegelreflexkamera, das mitgelieferte Objektiv gegen ein anderes, passendes Objektiv auszuwechseln. So in etwa steht es in der Ausarbeitung und so ist es auch richtig. Das Einbauen einer neuen Grafikkarte ist ja nun wirklich in 5 Minuten getan. Wenn ein Verkäufer da mal anderer Auffassung sein sollte, mußt Du Dich direkt mit medion auseinandersetzen. Die sind sehr hilfsbereit und haben mir auch schon einmal einen neuen Rechner mit sogar zusätzlichem RAM-Speicher zukommen lassen. Habe im Keller auch noch n Medion-Rechner und die Original-Grafikkarte mit dem ganzen Multimedia-Gedöns vn Aldi zurückgelegt. Behalten habe ich sie für den Fall, daß ich den Rechner mal verkaufe. Gruß antiTank | |
|
| | # 19 | ||
| Hardware Guru Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
| Zitat:
Beim Aufrüsten muss man allerdings auch immer daran denken, dass man die Hardware nicht überstrapaziert, d.h. immer innerhalb der Herstellerspezifikation betreibt. Dazu habe ich aber bereits vorher schon was geschrieben. Fakt ist, dass man jeden PC zu Aufrüstzwecken aufmachen kann und dass kein Hersteller das einem Kunden durch irgendwelche Garantieklauseln verbieten kann. Im Garantiefall muss man allerdings immer darauf achten, dass: 1. Der Defekt nicht durch eigenes Verschulden entstanden ist 2. Der PC stets in der Originalkonfiguration eingeschickt wird Beachtet man diese 2 Grundsätze, dann braucht man sich in der Regel keine Gedanken zu machen. Anzumerken wäre allerdings, dass es immer wieder Händler und Hersteller gibt, die sich von Garantieleistungen drücken wollen. Hier muss man einfach hartknäckig bleiben und auf sein Recht bestehen. Manchmal muss man gar so weit gehen, dass man sich mit seinem Garantiefall an eine Fachzeitschrift wendet, oder gar über einen Rechtsanwalt die Garantieleistung erkämpft. In dem von mir weiter oben verlinkten Beitrag zum Thema Garantie steht es genaustens beschrieben, dass im Falle des PCs keine Garantie erlischt, wenn man diesen aufrüstet, oder öffnet. Das ist einfach ein Fakt und der Stand der deutschen Gesetzgebung. Gesetz hat nun mal mehr Gewicht, als irgendwelche AGBs, die übrigens auch kontolliert werden. Ein Nachweis eines Fehlers ist nicht immer einfach, aber auch nicht unmöglich. Zitat:
Gruß, Sebastian.
__________________ Du findest einen Userbeitrag sinnvoll? Bedanke Dich bei dem User mit dem DANKE-Button. Kein Support via PN! Bin bis zum 02.06.2012 in Urlaub. | ||
|
| | # 20 | |
| Gastposter | Zitat:
Moin erstmal, Zu 1.: Ok, generell gilt bei uns die Verschuldenshaftung, gleichgültig, ob ich nun ein Auto oder einen PC kaufe. Nehmen wir doch mal das Auto als Beispiel: Angenommen, ich bin Vielfahrer und vergesse, nach der vorgeschriebenen Kilometerleistung den Zahnriemen zu wechseln. In diesem Falle (Maschin kaputt) ist ja völlig klar, bei wem das Verschulden liegt und es ist auch für beide Seiten nachvollziehbar. Bei einem Rechner dagegen dürfte in den meisten Fällen ein Nachweis der eigenen Unschuld kaum möglich sein. Für den Verkäufer dagegen evtl. in Fällen, in denen der Bastler offensichtlich "Spuren" hinterlassen hat (Kratzer auf Platinen o.Ä.). Zu 2.: Auch das sehe ich anders: M.E. kann ich nicht verpflichtet werden, sämtliche Originalteile für die Dauer der Garantie in meinem Besitz zu behalten. Wenn ich eine 250´er FP gegen eine 500´er austausche (auf die mir ja beim Kauf auch wiederum Garantie gewährt wird), weil mir die mitgelieferte FP zu klein ist, so muß ich auch die Möglichkeit haben, die ja schließlich in meinem Eigentum befindliche kleinere FP zu verkaufen oder sonstwie abzugeben. Bei einem Defekt an anderer Stelle müßte wohl geprüft werden, ob der aufgetretene Fehler (z.B. Ausfall eines DVD-Laufwerks) in konkretem Zusammenhang mit dem Einbau der neuen FP steht. Diese Frage dürfte wohl nur dann bejaht werden, wenn ein "Verschulden" zu 1. vorliegt, d.h., wenn durch den möglicherweise unsachgemäßen Einbau andere Teile beschädigt worden sind. Am Beispiel des Kraftfahrzeugs könnte der Verkäufer ansonsten wohl geltend machen, der mögliche Ausfall der Steuerelektronik sei auf den Einbau einer zu großen Dolby-Surround-Anlage und den dadurch entstehenden "Elektrosmog" zurückzuführen. Abschließend noch die Frage: Was meinst Du mit "Originalkonfiguration"? Die von mir selbst vorgenommene Softwarekonfiguration kann ja wohl nicht dazugehören, oder? Wäre natürlich dumm für den die Gewährleistung geltend machenden Käufer, wenn er overclocking-software installiert und der Prozessor den Geist aufgegeben hat. Allein das Vorhandensein dieser software auf der FP dürfte dann ja wohl reichen, das Verschulden eindeutig dem Käufer zuzuordnen. Letztlich: Die verlinkte Ausarbeitung des Anwaltsbüros ist zwar schlüssig, hilfreich und nachvollziehbar. In der Schlußpassage wird jedoch auch hier noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich hier um die juristische Beurteilung eben gerade nur dieses einen Anwaltsbüros handelt. Es wird nicht zu Unrecht gesagt, daß 20 verschiedene Juristen zu 21 unterschiedlichen Beurteilungen kommen. Soweit es sich jedoch nicht um höchstinstanzliche Gerichtsurteile handelt, die zitiert werden, gilt bei uns immer im Zweifelsfalle noch der Grundsatz der Einzelfallentscheidung. Schönen Sonntag wünscht euch antiTank | |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |





