Zitat:
Zitat von Ernest Garantie hast Du nur, wenn Du den Kaufbeleg hast |
Das ist ein Mythos.Der Kaufbeleg erleichtert den Garantieanspruch,notwendig ist er nicht.
Man muss nur beweisen das man das Teil bei dem Händler erworben hat.Diesen Beweis kann man auch anders beibringen,z.B. mittels Zeugen.
Bei der Garantie sehe ich ein anderes Problem.
Zitat:
Zitat von McLovin ich habe gerade mal die graka ausgebaut und sie angeschaut , sie war völlig verstaubt. |
Vermutlich ist die Grafikkarte länger als 6 Monate eingebaut,und dann gilt die Beweislastumkehr.
Das heisst,der Käufer muss beweisen das der Defekt schon bei der Gefahrübergabe vorhanden war.