PlayStation® Store Downloadartikel
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link: http://de.playstation.com/legal/deta...gsbedingungen/
traurig, das bedeutet das es nicht mehr 5 Systeme oder unter uns: (Kumpels) sein dürfen die über 1 Accuont Spiele tauschen sondern nur noch 3. Aber wie gesagt war nur ne Frage der Zeit bis Sony was unternimmt!
aber auch sehr wichtig für alle die schon 2 mal "YLOD" hatten, dann möchte der 3.Konsole nichts passieren denn sonst...
P.S.Danke nochmal an: BONKEL der mich auf die Suche dazu schickte!
23.11.2009, 16:50
#
2
Multiplikator
Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 646
gut zu wissen, aber schade eigentlich
23.11.2009, 17:30
#
3
Effe
Registriert seit: 05.11.2004
Beiträge: 698
Und?
Ist doch sowieso nicht legal, das sharen.
23.11.2009, 17:43
#
4
bigspatz1
Threadstarter
Registriert seit: 25.06.2009
Ort: Görlitz
Beiträge: 79
da hast du recht,aber es geht ja auch um das problem :auch sehr wichtig für alle die schon 2 mal "YLOD" hatten, dann möchte der 3.Konsole nichts passieren denn sonst...
also wenn du das pech hast und dir 3 Kosolen kaputt gehen oder ausgetauchst werden müßen, dann hab schönen Dank für das Geld was du beim PSN unter deinem Haupaccount gelassen hast.oder ärger dich mit Sony rum!
23.11.2009, 17:45
#
5
LittleBIGFan
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 4.242
Zitat:
Zitat von SkyBite
Und?
Ist doch sowieso nicht legal, das sharen.
klar ist sharen legal, sonst würde niht dastehen "der account kann auf bis zu 5 weiteren konsolen aktiviert werden" oder jetzt eben bis zu 3...
23.11.2009, 17:52
#
6
bigspatz1
Threadstarter
Registriert seit: 25.06.2009
Ort: Görlitz
Beiträge: 79
sagen wir mal,das das Sony akzeptiert,den Sony geht davon aus das du max.( jetzt) 3 PS3 zu Hause hast.und die Games nicht deinen 2 Kumpels schenkst.(das Geld was Sony durch die Lappen rinnt)
23.11.2009, 17:55
#
7
Nils_92
Registriert seit: 26.02.2009
Ort: Stemwede, Kreis Minden-Lübbecke
Beiträge: 613
Zitat:
Zitat von LittleBIGFan
klar ist sharen legal, sonst würde niht dastehen "der account kann auf bis zu 5 weiteren konsolen aktiviert werden" oder jetzt eben bis zu 3...
Dabei geht es aber eben nicht ums sharen, sondern, wie oben schon aufgeführt, für den Fall dass die PS3 den Geist aufgibt...
23.11.2009, 18:14
#
8
bigspatz1
Threadstarter
Registriert seit: 25.06.2009
Ort: Görlitz
Beiträge: 79
Freunde, es war klar das Sony reagieren mußte (besonders nach einführung der PSN Cards) wer will nicht sparen und wenn ich nen Kumpel hab der es mir gibt?warum nicht? legal oder nicht,in meinen Augen sind die Benachteiligten die jenigen bei denen die PS3 aus irgendwelchen Gründen den Geist aufgibt.nur so als beispiel: 1 PS3 steht im Kinderzimmer, und ich hab schon wegen nem Fehler die 2. im Wohnzimmer. Jetzt spinnt die wieder ich tausch sie um und kann meine im PSN gekauften Games z.b. für 100 € nicht mehr runterladen, oder ich muß mich mit Sony rumstreiten das sie mein Konto wieder freischalten.
23.11.2009, 19:26
#
9
Crl_
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von LittleBIGFan
klar ist sharen legal, sonst würde niht dastehen "der account kann auf bis zu 5 weiteren konsolen aktiviert werden" oder jetzt eben bis zu 3...
Sorry, aber das ist absoluter Blödsinn.
Du hast in den Nutzungsbedingen des PSN zugestimmt, dass du die Daten deines Benutzerkontos unter keinen Umständen an Dritte weitergibst. Jetzt erkläre mir also mal, wie das Sharen von PSN-Inhalten ohne die Weitergabe deiner Daten funktionieren soll. (Außer natürlich, wenn du selbst deine Daten auf einer anderen PlayStation 3 eingibst, sodass der Besitzer die Daten nicht einsehen kann.)
So erlaubt ist das Sharen, was in vielen Foren praktiziert wird also doch nicht.
23.11.2009, 19:32
#
10
Sed
Registriert seit: 16.06.2008
Beiträge: 3.117
Zitat:
Zitat von Crl_
dass du die Daten deines Benutzerkontos unter keinen Umständen an Dritte weitergibst.
Quote bitte hier die Stelle wo das steht. Danke
Zitat:
Sie müssen Ihr Passwort geheim halten, um die nicht autorisierte Nutzung Ihres PSN-Kontos zu verhindern. Wir haften nicht für die nicht autorisierte Nutzung eines PSN-Kontos.
Ich muß es geheim halten um eine nicht autorisierte Nutzung zu verhindern. Es wird aber nicht beschrieben das das weitergeben selbst untersagt ist. Autorisiere ich eine Person besteht also kein Problem.
Weiters:
Zitat:
Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Personen: Bitte geben Sie Ihren Namen oder andere Sie persönlich identifizierende Informationen oder den Namen oder persönlich identifizierende Informationen anderer Personen nicht weiter, auch nicht in Nachrichten, Chats oder anderen Arten der Kommunikation über PSN.
...
Zitat:
Sorry, aber das ist absoluter Blödsinn.
Tjo.... da bin ich mal gespannt ob Du das schafst was bisher keiner geschaft hat. Die Stelle zu Zitieren wo Sharen verboten sein soll.
23.11.2009, 19:55
#
11
Effe
Registriert seit: 05.11.2004
Beiträge: 698
Zitat:
Zitat von LittleBIGFan
klar ist sharen legal, sonst würde niht dastehen "der account kann auf bis zu 5 weiteren konsolen aktiviert werden" oder jetzt eben bis zu 3...
Das aktivieren ist doch nur für denn fall eines defektes, offensichtlich hat Sony schonn gemerkt, das ihre Konsole sehr anfällig ist, und das deshalb zugelassen bzw. diesen Part eingebaut.
Ich hab übrigens auch schon meine 2. Konsole.
@ Sed
Zitat:
Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf den Inhalt und die Software, der bzw. die Ihnen von oder durch PSN zur Verfügung gestellt wurde (gemeinsam als das Eigentum definiert), gehören uns und/oder unseren Lizenzgebern. Jede Nutzung von und jeder Zugang zu solchem Eigentum unterliegt diesen Bedingungen, sämtlichen relevanten zusätzlichen Bedingungen und allen anwendbaren Gesetzen.Sie dürfen:
keinen Bestandteil des Eigentums verkaufen, übertragen, vermieten, unterlizenzieren, verändern, anpassen, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren oder in seine Komponenten zerlegen;
keine derivativen Produkte schaffen, nicht versuchen, den Quellcode vom Objekt-Code zu kreieren oder Inhalte oder Software für Zwecke herunterzuladen, die nicht der Ausübung des Spiels oder einem anderen von uns autorisierten Zwecke dienen;
das Eigentum oder einen Teil des Eigentums nicht kopieren oder für die Öffentlichkeit nutzen, wenn dies nicht ausdrücklich von uns autorisiert wurde.
Zusätzlich dazu, gelten auch noch die AGB's des Spiels das gekauft wird, es hat nämlich jedes nochmal seperate AGB's, die man ja kurz vor dem kauf im PSN sieht.
23.11.2009, 20:03
#
12
Sed
Registriert seit: 16.06.2008
Beiträge: 3.117
keinen Bestandteil des Eigentums verkaufen, übertragen, vermieten, unterlizenzieren, verändern, anpassen, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren oder in seine Komponenten zerlegen;
Sharing ist kein verkaufen, übertragen (von acc auf Acc), vermieten usw. Verlangt man dafür Geld dann gebe ich Dir recht.
das Eigentum oder einen Teil des Eigentums nicht kopieren oder für die Öffentlichkeit nutzen, wenn dies nicht ausdrücklich von uns autorisiert wurde.
Kopieren ist es auch nicht.
Zudem wurde genau dieser Abschnitt schon mal von einem Rechtsverdreher kommentiert. Auch er konnte keine Stelle finden wo man daraus sagen kann: Sharing ist verboten. Auch der Com. Manager Deutschland hat es bestätigt aber mit dem Zusatz: Leute Ihr verliert im Ernstfall eure ganzen Spiele.
Und genau das ist der Grund warum sharing scheisse ist und nicht die AGB´s. Mit nur 3 Systeme jetzt erst recht.
23.11.2009, 20:17
#
13
Effe
Registriert seit: 05.11.2004
Beiträge: 698
Zitat:
Zitat von Sed
keinen Bestandteil des Eigentums verkaufen, übertragen, vermieten, unterlizenzieren, verändern, anpassen, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren oder in seine Komponenten zerlegen;
Sharing ist kein verkaufen, übertragen (von acc auf Acc), vermieten usw. Verlangt man dafür Geld dann gebe ich Dir recht.
Übertragen schon, wenn dir nämlich die andere PS3 nicht gehört
Mir solls ja Jacke sein, aber so ganz nebenbei hat das hier wohl keiner gelesen
Zitat:
3. Verwendung von PSN
Jedes Mal, wenn Sie sich bei PSN anmelden, erfassen wir ohne weitere Mitteilung automatisch Informationen wie beispielsweise:
Ihre Online-ID
Ihre IP-Adresse und die MAC-Adresse Ihres Systems (die eindeutige Nummer, die das von Ihnen verwendete Netzwerk und Gerät identifiziert), das Datum und die Uhrzeit Ihrer Anmeldung.
die von Ihnen verwendete Hardware und auf welche Weise Sie diese verwendet haben, z. B. Modell und Seriennummer, Einstellungen der Kindersicherung, Foto- und Musikeinstellungen, Remote-Play-Einstellungen, Angaben über die mit der Hardware verbundenen Geräte, welche Inhalte auf der Hardware gespeichert sind bzw. mit dieser Hardware verwendet wurden sowie weitere damit zusammenhängende Informationen.
wie Sie PSN nutzen, z. B. welche Spiele Sie spielen, auf welche Inhalte Sie zugreifen, Ihre Downloads, welche Dienste Sie für welchen Zeitraum in Anspruch nehmen, einschließlich wie häufig Sie Chats, Message-Boards und andere Kommunikationsdienste nutzen.
Ihr Spielerprofil, Spielsuchen, Ihre hochgeladenen Ergebnisse und Ranglisten, Ihre Freunde- und Blockierlisten und Ihr Erscheinen auf den Freunde- und Blockierlisten anderer Benutzer.
Allein deswegen würd ich das schon nicht machen, oder höchstens nur mit 1 Freund, dann fällts vielleicht nicht so auf, aber auf keinen fall Online mit zich Usern.
23.11.2009, 20:21
#
14
Sed
Registriert seit: 16.06.2008
Beiträge: 3.117
Zitat:
Übertragen schon, wenn dir nämlich die andere PS3 nicht gehört
Mir solls ja Jacke sein, aber so ganz nebenbei hat das hier wohl keiner gelesen
wenn ich jemanden etwas Übertrage trette ich meine Besitzrechte ab. Ich übertrage mein Haus...
Zitat:
wie Sie PSN nutzen,
Dann hast Du schon ein Problem mit deinen Fake Accounts.
23.11.2009, 20:41
#
15
Effe
Registriert seit: 05.11.2004
Beiträge: 698
Zitat:
Zitat von Sed
wenn ich jemanden etwas Übertrage trette ich meine Besitzrechte ab. Ich übertrage mein Haus...
Dann hast Du schon ein Problem mit deinen Fake Accounts.
Naja, mit dem Fake-Account entsteht Sony bzw. den dritten aber kein Wirtschaftlicher Schaden.
Aber ich find das echt geil, wie du dich hier am winden bist wie ne schlange
Aber wahrscheinlich muß Sony das erst in super einfachem Deutsch in die AGB's schreiben, damit der letzte das auch kapiert.
23.11.2009, 21:33
#
16
Crl_
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von Sed
Quote bitte hier die Stelle wo das steht. Danke
Zitat:
Zitat von Datenschutzrichtlinien
Sie sind verpflichtet, Ihr Passwort geheim zu halten,[...]
Zitat:
Zitat von Nutzungsbedingungen
Passwörter sowie andere Informationen betreffend Ihr Konto (mit Ausnahme Ihrer Online-ID) sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht mitgeteilt werden,[...]
Sofern Sie Informationen betreffend Ihr Konto einem Dritten mitteilen, der unter Missachtung dieser Bedingungen Ihr Konto verwendet, [...] wird Ihr Zugang zu PSN ausgesetzt oder gekündigt.
Bitte.
Zitat:
Zitat von Sed
Tjo.... da bin ich mal gespannt ob Du das schafst was bisher keiner geschaft hat. Die Stelle zu Zitieren wo Sharen verboten sein soll.
Genauso wenig hat es auch noch niemand geschafft, mir zu erklären, wie das übliche Sharen*, das über Foren usw. getätigt wird, möglich ist, ohne die Accountdaten an Dritte weiterzugeben und damit gegen die Nutzungsbedingungen zu verstoßen.
*den Sachverhalt, dass man sich kennt und die Daten an einer fremden PS3 selbst eingibt, sodass der "Dritte" nichts davon mitbekommt, zähle ich mal nicht als üblich.
23.11.2009, 21:42
#
17
Protheus
Registriert seit: 05.09.2008
Ort: Bad Homburg
Beiträge: 3.004
Jap, genau diesen Passus hatte ich schon vor über einem Jahr hier aufgeführt ... aber das man den Account nicht weitergeben darf, war kein Argument, daß sharing verboten ist.
Ich denke auch, daß ist nicht erlaubt - nur geduldet.
23.11.2009, 22:00
#
18
Sed
Registriert seit: 16.06.2008
Beiträge: 3.117
Zitat:
Zitat von Crl_
Zitat von Nutzungsbedingungen Passwörter sowie andere Informationen betreffend Ihr Konto (mit Ausnahme Ihrer Online-ID) sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht mitgeteilt werden,[...]
Sofern Sie Informationen betreffend Ihr Konto einem Dritten mitteilen, der unter Missachtung dieser Bedingungen Ihr Konto verwendet, [...] wird Ihr Zugang zu PSN ausgesetzt oder gekündigt.
Das hast du gepostet.... wirklich steht in den AGB´s:
Zitat:
Passwörter sowie andere Informationen betreffend Ihr Konto (mit Ausnahme Ihrer Online-ID) sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht mitgeteilt werden, um die unbefugte Verwendung Ihres PSN-Kontos zu verhindern.
Also befugte dürfen oder?
Wenn schon dann mußt du alles posten.... wie auch bei:
Zitat:
Sofern Sie Informationen betreffend Ihr Konto einem Dritten mitteilen, der unter Missachtung dieser Bedingungen Ihr Konto verwendet, oder sofern wir der Überzeugung sind, dass die Sicherheit Ihres Kontos gefährdet ist, wird Ihr Zugang zu PSN ausgesetzt oder gekündigt. In Fällen der unbefugten Nutzung oder der gemeinsamen Nutzung Ihres PSN-Kontos durch mehrere Benutzer haften wir nicht.
Übersetzt: Verhält sich der dritte Scheisse (Missachtung dieser Bedigung) oder Du nicht sicher bist das dein PSN Konto sicher ist... flliegst Du aus dem PSN und kannst nicht sagen: Hey das war aber der Dritte und der war Schuld. Sony sagt sogar klar noch: Wenn Euer Account von mehreren Benutzern benutzt wird hafen wir nicht.
Nun ich warte noch immer auf den Text.... aber dieses mal bitte den vollen Text. Wir wollen ja nicht bei den texten den Sinn umdrehen, oder?
Zitat:
Aber ich find das echt geil, wie du dich hier am winden bist wie ne schlange
Ich find das immer wieder geil wenn Du sowas auf meine Argumente schreibst.
Zitat:
Jap, genau diesen Passus hatte ich schon vor über einem Jahr hier aufgeführt ... aber das man den Account nicht weitergeben darf, war kein Argument, daß sharing verboten ist.
Ich kenne zig andere AGB´s wo klar def. ist das man seine Daten nicht an Dritte weitergeben darf: Logindaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder benutzt werden.(so ein einfacher Satz)
Ich bin wirklich offen für jede Information wo das in den Sony AGB´s beschrieben ist. Aber bisher wurde immer nur Sätze ausgelegt die aber im Grunde etwas anderes bewirken sollen.
23.11.2009, 22:13
#
19
Crl_
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 6
Zitat:
Sofern Sie Informationen betreffend Ihr Konto einem Dritten mitteilen, der unter Missachtung dieser Bedingungen Ihr Konto verwendet, oder sofern wir der Überzeugung sind, dass die Sicherheit Ihres Kontos gefährdet ist, wird Ihr Zugang zu PSN ausgesetzt oder gekündigt. In Fällen der unbefugten Nutzung oder der gemeinsamen Nutzung Ihres PSN-Kontos durch mehrere Benutzer haften wir nicht.
Vielleicht sollte man dir die Bedeutung des kleinen Wortes 'oder' mal näher erläutern. Das heißt nämlich, dass eines der beiden Fälle, also entweder
1. Sofern Sie Informationen betreffend Ihr Konto einem Dritten mitteilen, der unter Missachtung dieser Bedingungen Ihr Konto verwendet
ODER
2. sofern wir der Überzeugung sind, dass die Sicherheit Ihres Kontos gefährdet ist,
als Grund dafür genommen werden kann, dass der Zugang zu PSN ausgesetzt oder gekündigt wird. Also kann man es doch weglassen, oder etwa nicht? Also wirf mir bitte nicht vor, ich würde hier den Sinn verfälschen.
Zitat:
Zitat von Sed
Zitat:
Passwörter sowie andere Informationen betreffend Ihr Konto (mit Ausnahme Ihrer Online-ID) sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht mitgeteilt werden, um die unbefugte Verwendung Ihres PSN-Kontos zu verhindern.
Also befugte dürfen oder?
Das 'um' scheinst du hier leider auch ein wenig falsch zu interpretieren. Dies zeigt nämlich den Grund an, weswegen die Weitergabe an Dritte verboten ist (um eben dies zu verhindern). Die Tatsache, dass du die Daten nicht weitergeben darfst, ändert sich aufgrund des letzten Teils keineswegs.
Zitat:
Nun ich warte noch immer auf den Text.... aber dieses mal bitte den vollen Text. Wir wollen ja nicht bei den texten den Sinn umdrehen, oder?
Wie du siehst, wurde da keineswegs der Sinn umgedreht.
Sofern dies nicht ausdrücklich von uns autorisiert wurde, dürfen Sie nicht:
das Eigentum oder irgendwelche Bestandteile davon gemeinsam mit irgendeiner anderen Person nutzen, an diese verkaufen, übertragen, vermieten, unterlizenzieren; oder
Das mit den Passwortern steht übrigens in denselben Nutzungsbedingungen für PSN (die ja jeder gelesen hat, bevor er einen Account eröffnet hat) im Abschnitt 1.