| | # 4 | |
| Moderator Threadstarter Registriert seit: 12.12.2007 Ort: Münster / NRW
Beiträge: 3.965
| Meinst du deswegen: Bill Gates Doom - YouTube ![]() Aber im Ernst. Microsoft dürfte da keine Finger im Spiel haben, was hätten die auch davon? Der Antrag auf erneute Prüfung wurde vom Rechteinhaber der DOOM-Titel eingereicht. Ich weiß jetzt nicht wem die Rechte gehören, früher war es John Romeros Firma "id Software". Auf jeden Fall war es der aktuelle Rechteinhaber, welcher eine erneute zeitgemäße Begutachtung beantragt hat, um DOOM 1+2 wieder vermarkten zu können. Das machen sie jetzt auch: Zitat:
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| | # 5 |
| Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 958
| Das ganze Indizierungs-Gehabe durch die BPJM halte ich für überzogen und in sich widersprüchlich. Im übrigen erlischt eine Indizierung nach 25 Jahren automatisch. Und: Indizierungen bringen nichts! Was vielleicht Niemand so richtig begreift ist, daß nach dem Amoklauf in Erfurt das Spiel "Counter-Strike" indiziert wurde. Tolle Wurst... aber CSS darf man schon über STEAM kaufen... wobei die Grafik und das Gameplay in CSS realistischer erscheinen, als in CS (1.6). Bringt man Indizierungen mit Gewalttaten in Zusammenhang muß man sich zwangsläufig die Frage stellen, warum kein Alkohol aus dem Verkauf genommen wird, wenn sich Täter vorher besaufen und dann eine Gewalttat verüben. Okay, das Beispiel mag hinken...
__________________ Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu. |
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| | # 6 | |
| Moderator Threadstarter Registriert seit: 12.12.2007 Ort: Münster / NRW
Beiträge: 3.965
| Zitat:
Dabei handelt es sich um reines Verwaltungsrecht. Bei einer Liste-B Indizierung kommt aber noch die strafrechtliche Komponente hinzu: eine Beschlagnahmung nach §131 StGB wird von der Justiz durchgeführt da es sich hierbei um Strafrecht handelt. Diese Indizierungen erlöschen dann auch nicht automatisch nach 25 Jahren (bzw. werden neu verhandelt; auch das ist eine Option!). Ist ja auch kein Wunder, weil die beanstandeten Inhalte i.d.R. zeitlos sind. Nazisymbolik und/oder überschäumende Gewaltverherrlichung sind auch in 250 Jahren noch verwerflich, da gibt es kein "Haltbarkeitsdatum". | |
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| | # 7 |
| Registriert seit: 20.09.2011
Beiträge: 12
| vom thema stimme ich vollkommen überein - finde aber man kann schon unterscheiden zwischen "spielen" und wirklichkeit - verherrlichung natürlich ausgeschlossen. manch ein spiele-entwickler will schlichtweg auch nur provozieren um so gratis werbung für sein produkt zu bekommen... |
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