Doom I + II nicht mehr indiziert.

Alt 31.08.2011, 15:21   # 1
sirhenrythe3rd
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Zitat:
Als Gründe für die Listenstreichung führt die BPjM unter anderem an, dass sich die realitätsnahe Darstellung in Videospielen seit dem Release 1994 drastisch gewandelt hat und Doom durch die "veraltete" Grafik in "deutlich sichtbaren Pixeln" eher als "comic-haft" verstanden werden könnte, als als realitätsnahe Darstellung von Gewalt. Diese Argumente führten dazu, dass die BPjM die zur Aufrechterhaltung der Indizierung nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im 12-Mann-Gremium nicht erreichen konnte und damit dem Antrag der Rechteinhaberin auf Streichung aus der Liste der jugendgefährdenden Medien nachzukommen hatte.
Vorneweg: gute Sache!
Aber irgendwie wirft das auch neue Fragen auf.
Wenn Doom (1+2) nun aufgrund der veralteten Technik bzw. der daraus resultierenden Verpixelung der Grafik als "harmlos" eingestuft wird, was bedeutet das dann für die Zukunft?
Alles was heute als realitätsnahe Grafik bezeichnet wird dürfte in 20 Jahren auch als uralte "Schrottgrafik" betrachtet werden.
Heisst das im Umkehrschluss das dann auch alle heutzutage indizierten Titel wieder freigegeben werden?
Also bedeutet "Indizierung" immer nur eine Indizierung auf Zeit - also solange, bis die Grafik als "veraltet" eingestuft wird?
Und bedeutet es weiterhin, das die Gewaltdarstellung oder Verherrlichung nur noch reduziert wird auf deren grafische Qualität?
Was ist dann mit den ganzen immer noch indizierten 8-Bit-Titeln?
Dafür dürfte es nach der aktuellen Vorgehensweise der BPjS quasi eine Generalamnestie geben, oder wie ist das zu verstehen?

Feedback zu dem aktuellen Urteil lässt nicht lange auf sich warten, an allen Ecken wird nun diskutiert.
Der reisserische Tenor: mit diesem Prozedere hat sich das System ad absurdum gedreht und gehört ganz abgeschafft.
Naja...mal sehen wie es weitergeht.
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Alt 31.08.2011, 15:38   # 2
Doom83
 
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Interessant... Warten wir mal ab, was in ein paar Jahren mit Doom3 passiert.
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Alt 02.09.2011, 09:02   # 3
Wiener78
 
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Vielleicht hatte Microsoft seine Finger im Spiel.... Bestechungen sind in der Wirtschaft ja normal...
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Alt 02.09.2011, 09:32   # 4
sirhenrythe3rd
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Meinst du deswegen:

Bill Gates Doom - YouTube


Aber im Ernst. Microsoft dürfte da keine Finger im Spiel haben, was hätten die auch davon?
Der Antrag auf erneute Prüfung wurde vom Rechteinhaber der DOOM-Titel eingereicht.
Ich weiß jetzt nicht wem die Rechte gehören, früher war es John Romeros Firma "id Software".
Auf jeden Fall war es der aktuelle Rechteinhaber, welcher eine erneute zeitgemäße Begutachtung beantragt hat, um DOOM 1+2 wieder vermarkten zu können.
Das machen sie jetzt auch:

Zitat:
Good news for German gamers! Following an appeal to the German ratings board, both DOOM and DOOM II have been de-listed and now carry a “16+” rating.

While we work to make both DOOMs available widely there [...]
Quelle: Bethesda Blog
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Alt 04.09.2011, 20:37   # 5
Ernest
 
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Das ganze Indizierungs-Gehabe durch die BPJM halte ich für überzogen und in sich widersprüchlich. Im übrigen erlischt eine Indizierung nach 25 Jahren automatisch. Und: Indizierungen bringen nichts!

Was vielleicht Niemand so richtig begreift ist, daß nach dem Amoklauf in Erfurt das Spiel "Counter-Strike" indiziert wurde. Tolle Wurst... aber CSS darf man schon über STEAM kaufen... wobei die Grafik und das Gameplay in CSS realistischer erscheinen, als in CS (1.6).

Bringt man Indizierungen mit Gewalttaten in Zusammenhang muß man sich zwangsläufig die Frage stellen, warum kein Alkohol aus dem Verkauf genommen wird, wenn sich Täter vorher besaufen und dann eine Gewalttat verüben. Okay, das Beispiel mag hinken...
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Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu.
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Alt 05.09.2011, 11:54   # 6
sirhenrythe3rd
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Zitat:
Das ganze Indizierungs-Gehabe durch die BPJM halte ich für überzogen und in sich widersprüchlich. Im übrigen erlischt eine Indizierung nach 25 Jahren automatisch.
Zusatz: das gilt nur für Liste-A Indizierungen, da diese nach den Kriterien des Jugendschutzgesetzes (§18, Abschnitt 7, JuSchG) verhängt werden.
Dabei handelt es sich um reines Verwaltungsrecht.

Bei einer Liste-B Indizierung kommt aber noch die strafrechtliche Komponente hinzu: eine Beschlagnahmung nach §131 StGB wird von der Justiz durchgeführt da es sich hierbei um Strafrecht handelt.
Diese Indizierungen erlöschen dann auch nicht automatisch nach 25 Jahren (bzw. werden neu verhandelt; auch das ist eine Option!).
Ist ja auch kein Wunder, weil die beanstandeten Inhalte i.d.R. zeitlos sind.
Nazisymbolik und/oder überschäumende Gewaltverherrlichung sind auch in 250 Jahren noch verwerflich, da gibt es kein "Haltbarkeitsdatum".
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Alt 20.09.2011, 16:49   # 7
Waschbär41
 
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vom thema stimme ich vollkommen überein - finde aber man kann schon unterscheiden zwischen "spielen" und wirklichkeit - verherrlichung natürlich ausgeschlossen.
manch ein spiele-entwickler will schlichtweg auch nur provozieren um so gratis werbung für sein produkt zu bekommen...
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Alt 28.05.2012, 05:14 # --
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