Vermieter verbietet Balkonantenne (neuer KBW-Anschluss)

Alt 20.06.2012, 17:10   # 1
504boyz
 
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hallo ich habe ein problem mit mein vermieter die verbieten mir ein satelit in balkon.hab in ecke befestigt eine rohr und hängt mein satelit jezt hab ein schreibe bekomen von vermiter ich umgehend weg machen den satelit.

darf er das machen oder nicht???in den haus wurde (KABEL BW ) anschluss angebracht seit paa monate frü gab es kein.

mit den sattelit zahle ich nicht wen ich beim kabel bw mache dan muss ich zahlen unzwar viel für deutsche sender und ausländische sender hmmmmm.
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Alt 20.06.2012, 17:10 # --
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Alt 20.06.2012, 19:38   # 2
Dipol
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Zitat:
Zitat von 504boyz Beitrag anzeigen
darf er das machen oder nicht???in den haus wurde (KABEL BW ) anschluss angebracht seit paa monate frü gab es kein.
  • Wenn ein Kabelanschluss zur Verfügung steht, kann die Installation einer Satellitenantenne versagt werden.
  • In Einzelfallabwägung kann das Interesse auf Information dem Interesse des Vermieters vorgehen
  • Eine von außen unsichtbare Antenne, welche auch nicht in die Bausubstanz eingreift (Ständer und Fensterband) gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch
Zitat:
Zitat von 504boyz Beitrag anzeigen
mit den sattelit zahle ich nicht wen ich beim kabel bw mache dan muss ich zahlen unzwar viel für deutsche sender und ausländische sender hmmmmm.
Dass der Sat.-Empfang billiger als der Kabelanschluss ist, hat rechtlich keinerlei Relevanz.

Lass dich am besten von einem Fachanwalt beraten. Der beurteilt dann auch ob evtl. trotz BK-Anschluss ein Gewohnheitsrecht vorliegt.
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Alt 20.06.2012, 19:47   # 3
504boyz
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DIPOL danke für dein antwort.
mann bin so genervt von ständig geschupst werden von jeden ,immer wieder komt was nein darfst du nicht,geht nicht,verboten,nicht erlaubt usw........
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Alt 05.07.2012, 14:03   # 4
RiRahl
 
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Kleiner Tip - schau mal Die unsichtbare Satellitenschüssel - sat.beitinger.de fast ganz Unten auf der Seite.
Da gibt es sogenannte Tarn-Satelliten.
Keine Ahnung, ob Die was taugen - aber vielleicht ist das ja ne Lösung.
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Alt 05.07.2012, 14:14   # 5
sarazena
Plaudertasche
 
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Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Lass dich am besten von einem Fachanwalt beraten.
Ich empfehle zuvor einen Blick in den Mietvertrag
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Alt 26.03.2013, 20:39   # 6
504boyz
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Zitat:
Zitat von 504boyz Beitrag anzeigen
hallo ich habe ein problem mit mein vermieter die verbieten mir ein satelit in balkon.hab in ecke befestigt eine rohr und hängt mein satelit jezt hab ein schreibe bekomen von vermiter ich umgehend weg machen den satelit.

darf er das machen oder nicht???in den haus wurde (KABEL BW ) anschluss angebracht seit paa monate frü gab es kein.

mit den sattelit zahle ich nicht wen ich beim kabel bw mache dan muss ich zahlen unzwar viel für deutsche sender und ausländische sender hmmmmm.

Nun noch mal vorne.
Damals war noch paar monate hin und her mit mein vermiete,danach hat vemieter eine anwahlt eingeschaltet und hab eine schreiben bekommen von den anwahlt.
Der anwahlt hat mir eine frist gesezt 19.02.2013 bis 19.03.2013 den sat-anlage zu entfernen,hab mich angehalten an den frist.
Und jezt hab bekommen eine briefe wieder von den anwahlt der schreibt.

In dieser sache haben sie auf meine aufforderungvom 13.02.2013 die sat-anlage entfernt,weshalb gerichtlicher schritte nunmehr erübrigt.

Aufgrund ihres verzuges sind sie verplichtet,die kosten unserer einschaltungzu tragen.155.30 euro.

Hab dene eine brief geschrieben das meine sat anlage entfernt habe in den frist die angegeben haben.
Dan hab bekommen eine schreiben wieder und die sagen.

Iche beziehe mich auf ihre schreiben vom 20.03.2013 und teile mit,das sie sich mit der entfernung im verzug befunden haben,nachdem sie zuvor bereit von unserer mandantin gemaht worden waren .Die kosten unserer einschaltung sind daher von ihnen zu tragen .Soweit der gefordert betrag nicht bis 8 aprill 2013 gezahlt ist,werden gerichtliche schritte diesbezüglich einleiten.

Also muss ich dene das geld zahlen unzwar nur weil die eingeschaltet sind als anwählte,oder verstehe ich nicht was die meinen.
Bitte wen jemand hat erfahrung soll mich helfen danke.
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Alt 27.03.2013, 10:14   # 7
Dipol
Team SAT-Technik
 
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Zitat:
Zitat von 504boyz Beitrag anzeigen
Also muss ich dene das geld zahlen unzwar nur weil die eingeschaltet sind als anwählte,oder verstehe ich nicht was die meinen.
Bitte wen jemand hat erfahrung soll mich helfen danke.
Wir sind kein Forum für Rechtsberatung, diese ist für konkrete Rechtsstreitigkeiten Anwälten vorbehalten. Und daher hatte ich dir auch empfohlen:
Zitat:
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Lass dich am besten von einem Fachanwalt beraten. Der beurteilt dann auch ob evtl. trotz BK-Anschluss ein Gewohnheitsrecht vorliegt.
Wenn man ungenehmigt eine störend sichtbare Antenne angebracht hat, muss man auf eine schriftliche Beseitigungsforderung des Vermieters fristgerecht reagieren. Lässt man die Frist verstreichen, befindet man sich im Verzug und muss die danach anfallenden Kosten für die Einschaltung eines Anwalts tragen.

Ob du evtl. noch einen Rechtsanspruch auf die Zuweisung eines Antennenstandorts nach Wahl des Vermieters hast, musst du mit einem Fachanwalt klären. Ein Dachantenne muss geerdet werden und der Vermieter kann auch eine Versicherung und Sicherheitsleistung fordern.
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Alt 27.03.2013, 13:09   # 8
504boyz
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Ja was sonst bleibt mir nicht viel übrig
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Alt 25.05.2013, 11:43 # --
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Alt 25.05.2013, 11:43 # --
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