| | # 43 |
| Registriert seit: 21.10.2007 Ort: Appenzell (Schweiz)
Beiträge: 783
| Rechtsatz: Absichtliche Täuschung --> Vertrag (mündlich, Schriftlich what ever...) kann aufgelösst werden ... ABER: Das zählt nur, wenn du Ihn gefragt hast, ob der Stift irgendwelche Merkmale hat, und wenn er dann Nein gesagt hätte, dann wäre es in diesem Fall eine absichtliche Täuschung.... |
| | # 44 | |
| Registriert seit: 15.07.2008 Ort: Bonn
Beiträge: 1.478
| Zitat:
Um nicht noch weiter Kommentare aufzurufen: Definition laut gesetz: Zustandsangabe: Sollte der Artikel nicht näher bezeichnet sein, so darf der Käufer eines Artikels die Beschaffenheit erwarten die ein Artikel dieser Art für gewöhnlich hat. Auf Mängel muss hingewiesen werden. | |
| | # 45 |
| Captain des Konsolengrill Registriert seit: 06.06.2008 Ort: Wolfsburg
Beiträge: 1.624
| So damit hier mal Ende ist mit der Diskussion ueber sein oder nicht sein @trafalgar und soldier gebt einem von uns mods bescheid, wie es ausgegangen ist, wir werden es als quote hier posten.
__________________ MfG Cetheus Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig. | ![]() Meine Spiele und sonstige Medien | Meine Reiseziele | Mein Blog |
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Dann hätte man sich den ganzen Mist erspart.
