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| netzwelt.de | |
| | # 2 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 4.285
| Antwort in der Reihenfolge der Fragezeichen. - wieso "Betroffene", wenn er nichts verbreitet hat? Klares Nein! - Es unterschreibt einzig der Abgemahnte, der Anschlussinhaber. Bitte zum Thema einlesen! Grundkurs für Neuabgemahnte - Die Grundlagen bitte voher lesen! und/oder zum Mitdiskutieren hier im Forum anmelden und weitere Fragen im betreffenden Thread des jeweiligen Abmahners stellen.
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| | # 5 |
| Registriert seit: 19.02.2012
Beiträge: 3
| Wenn ich sonst keine andere Möglichkeit habe als Inhaber des Internettanschlusses die Haftung gegenübher meinen 2 Erwachsenen Kindern abzugeben dann wäre wohl die einzige Alternative: 1 Haushalt mit 3 Internettzugängen auf jeden seinen Namen? Ist schon etwas seltsam für mich. Passt irgendwie nicht in meinen Rechtsverstand (ist aber mein Problem) Gruß |
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| | # 6 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 4.285
| Nein, nicht ganz. Nach bislang verfügbaren Gerichtsentscheidungen, wird eine Sicherung die im Verantwortungsbereich des AI liegt als ausreichend erachtet. Insbes.: Belehrungen des/der Fam.-angeh. keine unrechten Handlungen zu tätigen, geschützte Benutzerkonten (ohne Adminrechte), aktueller Firewall-/Virenschutz, bei minderjährigen Nutzern - je nach Alter - Kontrolle ihres Internetverhaltens ... gegenüber unbekannten Dritten auch hinreichende technische Sicherung des Anschluss durch entsprechende Verschlüsselungsverfahren. Und seltsam ist das schon garnicht. Sowas gibt es auch im übrigen Leben. Als Hausbesitzer hat man auf dem Weg vor dem Gebäude eine Schneeräumpflicht. Gibt man einem Dritten den Auftrag sich darum zu kümmern und er erfüllt diese Pflicht auch, ist man als Hausbesitzer dennoch der erste 'Ansprechpartner', wenn jemand auf dem Weg vor dem Gebäude zu Schaden kommt und es auf unzureichende Verkehrssicherungspflicht begründet.
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| | # 7 |
| Registriert seit: 19.02.2012
Beiträge: 3
| Erst mal ein Danke für deine Antworten. Wenn ich jetzt die UE in meinem namen Unterschreibe dann ist es lediglich eine schriftliche Zusage das ich das angemahnte Sache (Musikstück) nicht von meinem Internettanschluss öffentlich zugänglich mache usw. Das ist kein Zugeständniss weiteres? (Ich habe meine beiden Kinder darüber belehrt keine Filme, Spiele und Musik downzuladen) So hab ich das mal für mich interpretiert. Gruß |
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| | # 8 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 4.285
| Zumindest ist die hier im Grundkurs verlinkte Version - im Gegensatz zur jeweils mitgeschickten UE - kein Schuldeingeständnis und lässt auch eine Zahlung offen. Da sich die mod.UE auf die Zukunft bezieht (ab Unterschriftsdatum) kann man auch keinen Bezug auf möglicherweise Vergangenes ableiten. PS. Wie oft soll ich denn in deinen Beiträgen den Realnamen noch editieren/löschen (siehe deinen ersten Beitrag)???
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