Mahnung von Inkasso !!!

Alt 02.12.2011, 13:57   # 1
Unregistriert-Carmen
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Hallo ihr lieben. Ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben.
Ich habe hier eine Mahnung von diagonal Inkasso Gmbh, im Auftrag für sms-kostenlos.de....
Inhalt des Schreibens:
Sie haben sich unter sms-kostenlos.de angemeldet und für die Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Dienstleistung das telefonische Bezahlsystem gewählt. Da sie bisher auf die Mahnung der Firma Arcor AG und Co.KG nicht reagiert haben, wurden wir nunmehr mit der Rechtsverfolgung beauftragt. Entsprechende Bevollmächtigung wird versichert.
Können wir keinen Zahlungseingang des oben aufgeführten Gesamtbetrages bis zum 04.12.2011 feststellen, wird das gerichtliche Mahnverfahren gegen sie eingeleitet.
Es ist die letzte Möglichkeit die nicht unerheblichen Verfahrens- und ggf. Vollstreckungskosten zu vermeiden.


So. Das Rechnungsdatum auf den 25.04.2007 !!!! ausgestellt.
Haben mir natürlich auch gleich einen Überweisungsträger mitgeschickt. Wie nett.
Aber: ich habe mich NIE auf dieser Seite angemeldet.
Soll ich das nun einfach ignorieren, zurückschreiben??
Für eine schnelle Anwort wäre ich sehr dankbar

Liebe Grüße Carmen
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Alt 20.12.2011, 20:02   # 2
Stomper
 
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Hi ich habe genau den selben Brief erhalten alles das selbe wie in deinen Brief außer das Rechnungsdatum da steht bei mir: 08.12.2009
Ich habe mich ebenfalls niemals auf so einer Seite aufgehalten!!

Was soll man da machen ? Einfach ignorieren ?
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Alt 20.12.2011, 20:47   # 3
sarazena
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Ich würde der Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens grundsätzlich widersprechen. Kurz und knapp darstellen, dass die Forderung nicht besteht. Wichtig ist eine Stellungnahme mit Fristsetzung zu verlangen.

Also etwa so würde ich es schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich bezüglich Ihres Mahnschreibens sowohl die Hauptforderung als auch Ihren Anspruch auf jegliche Inkassokosten vollumfänglich bestreite.

Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen. Von weiteren Mahnschreiben an meine Adresse ist Abstand zu nehmen. Ich warne eindringlich vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA. Eine solche ungerechtfertigte Maßnahme werde ich mit einstweiliger Verfügung sowie ggf. Schadenersatzforderungen aus § 824 BGB beantworten.

Sie haben mir den Zugang des Schreibens sowie die Unterlassung weiterer Mahnschreiben in dieser Sache zu bestätigen. Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum xxxxxxxx notiert. Andernfalls erfolgt umgehend Beschwerde bei der für Ihre Zulassung zuständigen Stelle.

Mit freundlichen Grüßen


Und dann Einschreiben mit Rückschein.
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.
Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen!

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Alt 20.12.2011, 21:32   # 4
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von Stomper Beitrag anzeigen
Hi ich habe genau den selben Brief erhalten alles das selbe wie in deinen Brief außer das Rechnungsdatum da steht bei mir: 08.12.2009
Ich habe mich ebenfalls niemals auf so einer Seite aufgehalten!!

Was soll man da machen ? Einfach ignorieren ?
Ja. Das Inkassounternehmen bzw. dessen Auftraggeber (Gläubiger) muß letztendlich die Forderung (in dem Fall bemessen auf den Zeitpunkt vor dem Rechnungsdatum) im Falle eines Rechtsstreits beweisen können (die Forderung muß begründet sein). Da das offensichtlich Niemand kann, solltest Du Dir keine allzu großen Gedanken machen.

Im übrigen kostet es nur Geld, solche Kaspernasen anzuschreiben (per Einschreben und Rückschein wird es noch teurer - und die Portokosten sind sowieso in den Wind geschossen).
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Alt 20.12.2011, 21:44   # 5
sarazena
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Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
Im übrigen kostet es nur Geld, solche Kaspernasen anzuschreiben (per Einschreben und Rückschein wird es noch teurer - und die Portokosten sind sowieso in den Wind geschossen).
Ich würde die 4,40€ investieren, allein schon, um einem Schufaeintrag wirkungsvoll entgegezutreten - aber, jeder wie er/sie mag
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Alt 20.12.2011, 21:45   # 6
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von Unregistriert-Carmen Beitrag anzeigen
Ich habe hier eine Mahnung von diagonal Inkasso Gmbh, im Auftrag für sms-kostenlos.de....
Inhalt des Schreibens:
Da sie bisher auf die Mahnung der Firma Arcor AG und Co.KG nicht reagiert haben,
Das ist ja mal was ganz was Feines: Ein Internetprovider (Arcor AG und Co.KG) will für einen Internetanbieter (sms-kostenlos.de) Mahnungen verschickt haben? Arcor betreibt also auch Inkasso für Andere? Das ist ganz sicher nicht Geschäftsgegenstand des Unternehmens Arcor.

Offensichtlich nimmt es die digital Inkasso Gmbh mit juristischen Dingen nicht genau (oder die wissen nicht, wie man sich juristisch absichert).

Also: Das sogenannte "Mahnschreiben" schön zusammenknüllen und damit solange auf den Papierkorb werfen, bis der Papierball da hinein fällt.

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Zitat:
Zitat von sarazena Beitrag anzeigen
Ich würde die 4,40€ investieren, allein schon, um einem Schufaeintrag wirkungsvoll entgegezutreten - aber, jeder wie er/sie mag
Eben: Jede/r wie er/sie mag. Allerdings ist das Rechnungsdatum schon genügend Anhalt dafür, daß es das Inkassounternehmen mit seiner Arbeit nicht sehr genau nimmt, oder selbst irgend welche Märchen erfindet. Denn Märchenprinzen lässt man bekanntlich schlafen. Von SCHUFA-Einträgen haben die sicher keine Ahnung.
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Alt 20.12.2011, 22:20   # 7
Stomper
 
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Also soll ich die Idioten einfach ignorieren ja ?
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Alt 20.12.2011, 22:29   # 8
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von Stomper Beitrag anzeigen
Also soll ich die Idioten einfach ignorieren ja ?
Ja. Wie bereits gesagt: Arcor als Geldeintreiber für den besagten SMS-Anbieter darzustellen, ergibt keinen Sinn. Zum anderen kannst Du das Inkassounternehmen auf das Rechnungsdatum festnageln (wenn die unbedingt einen Rechtsstreit wollen, verlieren sie ihn), da das Leistungsdatum logischer Weise vor dem Rechnungsdatum liegen muß. Wie das seitens des Inkassounternehmens bzw. dessen Auftraggeber Jahre zurück noch konstruiert werden will, ist bestimmt sehr heiter, aber auch insgesamt sinnlos.
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Alt 21.12.2011, 07:07   # 9
King W.
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Ort: mitten im Kohlenpott
Beiträge: 9.167
Ich würde den Schnapsnasen mal ein wenig aufs Füßchen treten.
Zitat:
Zitat von diagonal inkasso
Handelsregister: Amtsgericht Tostedt, HRB 3535
Unternehmenssitz: Buchholz
Registrierungsbehörde: Landgericht Stade, Inkassodienstleister gem. §10 Abs. 1 Nr. 1 RDG
Geschäftsführer: Peter J. Lembcke, Barbara Höpfner
USt-ID: DE154245201

Die diagonal inkasso gmbh ist ein durch das Landgericht Stade registriertes Inkassounternehmen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG.

Die brauchen etwas Dampf unterm Ar..h.

Strafantrag gegen diagonal an das Landgericht Stade mit Beschreibung des Vorgangs und Kopie des Anschreibens. Dabei natürlich auf die Ungereimtheiten hinweisen. Wenn jeder, der solch ein Schreiben bekommt, das tut, ist der Spuk schnell vorbei.

Anschrift:

Landgericht Stade
z.Hd. Herrn Carl-Fritz Fitting
Wilhadikirchhof 1
21682 Stade
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Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


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Alt 21.12.2011, 13:09   # 10
Ernest
 
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Beiträge: 958
Zitat:
Zitat von King W. Beitrag anzeigen
Ich würde den Schnapsnasen mal ein wenig aufs Füßchen treten.


Die brauchen etwas Dampf unterm Ar..h.

Strafantrag gegen diagonal an das Landgericht Stade mit Beschreibung des Vorgangs und Kopie des Anschreibens. Dabei natürlich auf die Ungereimtheiten hinweisen. Wenn jeder, der solch ein Schreiben bekommt, das tut, ist der Spuk schnell vorbei.

Anschrift:

Landgericht Stade
z.Hd. Herrn Carl-Fritz Fitting
Wilhadikirchhof 1
21682 Stade
Mit Idioten habe ich bislang immer die beste Erfahrung gemacht, daß ich mich nicht mit denen auseinandersetze, sondern einfach laufen lasse. Was ich meine: Klar kann man Strafantrag gegen das Inkassounternehmen stellen und ggf. weitere Schritte einleiten. Nur: Für den einfachen Bürger frisst ein solcher Aufwand Zeit und Geld. Ginge es danach, könnte man gleich zuhause bleiben und sich den ganzen Tag mit derartigen Vorgehensweisen gegen unseriöse Anbieter beschäftigen (und das wäre wohl übertrieben). Ich tendiere dazu, die Füße still zu halten. Das Inkassounternehmen bzw. dessen Auftraggeber soll die Forderung richtig begründen. Wollen, oder können die das nicht, muß/sollte man nicht reagieren.
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Alt 21.12.2011, 16:02   # 11
Kuerasser
Helferlein
 
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Bei @Carmen uneregistriert steht als Rechnungsdatum 25.04.2007Ja und?

Seit 31.12.2010 verjährt.

Icxh schreibe in dem Fall

Zitat:

Empfänger

Mahnung vom . ......... AZ..........

Einrede der Verjährung.

Sehr ungeehrte

hiermit mache ich von meinem Recht der Einrede der Verjährung nach § 214 BGB gebrauch und erkläre, dass ich auf diese Forderung keinerlei Zahlungen leisten werde.

Der Weitergabe und Verwertung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.

Mit unfeundlichen Grüssen
Die Regelverjährung tritt, gerechnet vom 31.12. des Jahres in dem die Rechnung gestellt wurde, nach Ablauf von 3 Jahren zum Jahresende ein.

Was ich allerdings nicht verstehe, im Netz wird smskostenlos.de als kostenloser Provider angepriesen, wieso werden dann da Rechnungen gestellt?[COLOR="Silver"]
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Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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Alt 21.12.2011, 18:12   # 12
Immorb
Flüchtling
 
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Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 794
Zitat:
Zitat von sarazena Beitrag anzeigen
Ich würde die 4,40€ investieren, allein schon, um einem Schufaeintrag wirkungsvoll entgegezutreten - aber, jeder wie er/sie mag
So ist es.Viele vergessen das schon zwei erfolglose Mahnungen zu einen Eintrag bei z.B. der Schufa reichen.
Zitat:
Zitat von Unregistriert-Carmen Beitrag anzeigen
Sie haben sich unter sms-kostenlos.de angemeldet und für die Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Dienstleistung das telefonische Bezahlsystem gewählt.
Es sollte bekannt sein das dann der Tel-Anbieter das Inkasso für Drittanbieter betreibt.
Allgemein sollte man dies bei seinem Anbieter sperren lassen.
Zitat:
Zitat von Unregistriert-Carmen Beitrag anzeigen
Das Rechnungsdatum auf den 25.04.2007 !!!! ausgestellt.
Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen

Seit 31.12.2010 verjährt.
Richtig,aber eine verjährte Forderung geht nicht automatisch unter.
§ 214 BGB Wirkung der Verjährung

(1) Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern.

m.f.G.
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Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus.
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Alt 27.12.2011, 16:55   # 13
metolie
 
Registriert seit: 16.12.2011
Beiträge: 2
Ich habe das selbe Schreiben bekommen.
Mein Rechnungsdatum liegt im April 2009.
Ich habe eine Rechnungskopie bzw. Einzelverbindungsnachweis verlangt und seitens Diagonal Inkasso folgende Antwort erhalten:

"... Die Kosten der Nebenanbieter wurden nur über Ihren Telefonanbieter faktuiert, so dass es uns zwar möglich ist, Ihnen einen Einzelverbindungsnachweis über das kostenauslösende Gespräch zukommen zu lassen, jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Rechnungskopie...."

?? Häää ??
Datenschutzrechtliche Gründe?

Hab auch schon mit meinem Telefonanbieter (Telekom) telefoniert und die waren genauso erstaunt wie ich.
Zumal ja auch alle Kosten die durch's telefonieren entstehen abgerechnet werden und mein Kundenkonto auf 0 - also beglichen ist.

Tja nun verlangt dieses Inkassounternehmen aber schon ca. 45 € von einer Hauptforderung die damals angeblich 1,99 € betragen haben soll.

Also mir ist überhaupt nicht bewusst, so etwas irgendwann einmal in Anspruch genommen zu haben.

Jetzt heißt es warten, denn die Telekom muss selber erst einmal schauen, ob sie so eine alte bezahlte Rechnung auffinden können.

Nur was schreib ich denn nun dem Inkassounternehmen nochmal?

2 Tage hab ich noch Zeit.

Nervig - das ganze.
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Alt 27.12.2011, 18:05   # 14
Kuerasser
Helferlein
 
Benutzerbild von Kuerasser
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.176
Bitte, bitte, keinerlei Brieffreundschaften pflegen.

Wenn schon die T-Com Probleme hat da was zu lokalisieren drängt sich mir der Verdacht auf, dass da ein Abzocker sich mit gekauften Daten seine erste Million verdienen will.

Wer wird denn von dem Inkassounternehmen als Gläubiger genannt?

Arcor ?

Bitte gebt mir mal über PN Daten (Kundennummer, Aktenzeichen etc.) ich werde dann Arcor mal fragen was da los ist.
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Alt 27.12.2011, 18:06   # 15
heiner.hemken
 
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
@metolie

Dem Inkassounternehmen mußt Du gar nichts schreiben, wenn Du sicher bist, daß alle Rechnungen bei der Telekom beglichen wurden. Ist es allerdings mal zu einer Zahlungsverzögerung gekommen, mahnt die Telekom nur den Betrag an, der durch Erbringung Ihrer Leistungen entstanden ist, also Forderungen von Drittanbietern werden hier nicht gemahnt. Bezahlt man dann nur diesen Betrag, bleiben die Forderungen der Drittanbieter offen.

Wenn Du allerdings der Telekom eine Ermächtigung zur Einziehung von Lastschriften erteilt hast und diese immer auch ohne Probleme eingezogen werden konnten, dann machst am besten gar nichts, denn die Forderung des Inkassounternehmens ist dann nicht begründet und auch nicht durchsetzbar.

Grundsätzlicher Tipp für den, der sich besser fühlt, wenn er doch was schreiben will.
Immer erst die Legitimation des Inkassounternehmens nach §174 / §410 BGB anfordern und bis dahin die Forderung zurückweisen.
Es muß dann eine Vollmachtsurkunde im Original unterzeichnet geliefert werden. Daran scheitern die meisten Inkassounternehmen und die Forderung gilt als zurückgewiesen.
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Alt 27.12.2011, 18:26   # 16
metolie
 
Registriert seit: 16.12.2011
Beiträge: 2
Wir haben unsere Rechnungen ab September 2009 mit Lastschrift bezahlt und vorher per Überweisungsträger.

Waren aber nie im Rückstand.

@Kuerasser

Ja es handelt sich im Arcor (so stand es zumindest in der ersten Mahnung) und sms-kostenlos.de .

Die Telekom konnte auf so alte Rechnung nicht zugreifen, aber nachschauen ob unser Konto beglichen ist seit 2007.

Und da war alles in Ordnung

Kann dir die Daten gerne einmal zuschicken

Aber ich habe Arcor bereits vor 3 Wochen per Einschreiben um Auskunft gebeten und bis heute nicht mal eine Antwort bekommen.

Eine Kundennummer steht nicht auf der Forderung, sondern nur ein Aktenzeichen und eine Rg.-Nr. .
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Alt 27.12.2011, 18:57   # 17
Kuerasser
Helferlein
 
Benutzerbild von Kuerasser
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.176
Das bekräftigt mich in meiner Aussage, dass da ein 'Abzocker versucht sich eine goldene Nase zu verdienen.

Das heisst im Endeffekt, nichts Zahlen , nichts antworten, nichts unterehmen oder

und nicht zahlen
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Alt 28.12.2011, 22:00   # 18
Kuerasser
Helferlein
 
Benutzerbild von Kuerasser
 
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Beiträge: 2.176
Habe mal in "meinem" Forum (REchti.de) mal son bischen geschmökert und Diagonal inkasso aus 2007 gefunden.

Die kaufen irgendwelche Altforderungen auf, die zum Teil sogar verjährt sind.

Bei sms-KOSTENLOS die ihre Kosten über Werbung reinbekommen, gibt es die Möglichkeit das man ein "Paket" zukaufen kann.
Zitat:
Bei sms-kostenlos.de kannst Du täglich kostenlos SMS versenden. Wenn Dir das Kontingent an kostenlosen SMS nicht ausreicht, oder Du mehr Credits SMS mit Deiner eigenen Handynummer im Absender versenden möchtest, kannst Du hier Credits kaufen. Mit einem Kauf schließt Du kein Abo ab!
Paket-Preise im Überblick.............................

Hier erhältst Du einen Überblick über die verschiedenen Paketgrößen, die Du bei sms-kostenlos.de erwerben kannst.

sms-kostenlos.de :: kostenlos gratis SMS und MMS versenden
Diese Zusatzleistungen müssen über Spaypol oder eine auch über die Telefonrechnung bezahlt werden.

Im Impressum finde ich allerdings kein Arcor sondern

Zitat:
Impressum

sms-kostenlos.de ist ein Service der

YOC AG
Karl-Liebknecht-Str. 1
10178 Berlin

Rechtsform:
Aktiengesellschaft
Daher vermute ich hier, dass Arcor nur vorgeschoben wird.

Daher meine Empfehlung wie bisher, nicht antworten, nicht reagieren, evtl. die Schreiben mit "Annahme Verweigert" ungeöffnet zurück in den gelben Kasten.
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Alt 03.02.2012, 00:41   # 19
Stomper
 
Benutzerbild von Stomper
 
Registriert seit: 13.10.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 32
Also ich habe inzwischen meinen dritten Brief erhalten...
im zweiten den ich gerade nicht zur hand stand drin das es die letzte Chance sei es außergerichtlich zu klären und wenn ich nicht zahle schalten sie wohl das gericht ein usw.

Danach kam der dritte Brief:

Zitat:
MÜSSEN WIR WIRKLICH SO WEIT GEHEN ?

Sehr geehrter Herr ...... ,

DAS KANN DOCH NICHT IN IHREM SINN SEIN !

Wir können uns nicht vorstellen, dass eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung mit eventuell anschließender Vollstreckung gewünscht wird. Die Verfahrenkosten würden sich nur unnötig erhöhen. Ist das wirklich gewollt? Wenn nicht, dann veranlassen Sie die Zahlung der gesamtforderung in Höhe von 57,91 € bis zum 09.02.2012. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, das gemäß §§ 280 und 286 BGB die durch den weiteren Zahlungsverzug entsehenden Kosten ebenfalls von ihnen zu begleichen sind. Für einen fristgerechten Ausgleich bitten wir daher Sorge zu tragen.

Sollten Sie jedoch den gesamten Forderungsbetrag nicht in einer Summe aufbringen können, sind wir bereit ihnen mit einer angemessenen ratenzahlung entgegenzukommen.
Und die Unterschrift in diesen Briefen ist nie original unterschrieben
__________________
http://www.netzwelt.de/forum/signaturepics/sigpic267056_1.gif
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Alt 03.02.2012, 09:06   # 20
Kuerasser
Helferlein
 
Benutzerbild von Kuerasser
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 2.176
Dann warte mal auf den Mahnbescheiss äh -scheid.

Da liegt dann, falls er wirklich kommen sollte, ein Formular bei auf dem ich nur ein Kreuzchen machen muss bei "Ich widerspreche....." das dann unterschreiben und sofort zurück an s Amtsgericht.

Nun muss das Inkasso den Beweis antreten, dass die Forderung rechtmässig besteht. Ansonsten können sie sich alles mit schwarzer Kreide in den Kamin schreiben.

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Übrigens, warum öffnest Du diese Pamphlete?

Entweder entsorgen, oder mit dem Vermerk "Annahme Verweigert" zurück in den gelben Kasten.

Was ich nicht lese kann mir auch keine grauen Haare machen. Und oft hören die mit dem Versenden ihrer ungeistigen Ergüsse auf wenn sie die ungeöffnet zurückbekommen.
__________________
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Alt 27.05.2012, 19:35 # --
News Flash
 
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