Bedrohung bei studi vz

Alt 04.05.2008, 10:38   # 1
MichelleCelina
 
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Habe über studivz ein Mädchen dedroht jetzt flatterte von der polizei eine vorladung ins haus wegen bedrohung, wie soll ich mich verhalten?Das mädchen hat sich vor zwei jahren an meinen freund den vater meines kindes ran gemacht und als sie abgeblitzt ist war sie sauer und hat unsere Tochter aufs übelstes beschimpft, erst jetzt war halt für mich die möglichkeit sie darauf zu bringen wie scheisse sowas ist sich erst an einen familien vater ranzumachen und wenn nichts wird lügen zu erzählen und kleine babys zu beleidigen.naja die vorldaung ist jetzzt da was droht mir und was soll ich jetzt machen es ging ja nur übers internet, kann man mit trotzdem was?
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Alt 04.05.2008, 10:52   # 2
immorb
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Zitat:
Zitat von MichelleCelina
die vorldaung ist jetzzt da was droht mir
Eine Anzeige und eventuell eine Verurteilung.
Du hast eine Strafbare Handlung begangen.
Zitat:
Zitat von MichelleCelina
ging ja nur übers internet, kann man mit trotzdem was?
Richtig,weil es über das Internet ging darf man sich alles erlauben
Wann lernt ihr Dumpfbacken eigentlich das das Internet kein rechtsfreier Raum ist.!!!!
(sorry,musste sein )

Stehe zu deiner Tat, erkenne die Strafe an.
Wenn die Frau dich vorher belästigt hat, warum hast du dir keine Rechtshilfe geholt??
Vermutlich wäre es unter Stalking gefallen,und das ist seit einiger Zeit strafbar.
==>> Der neue § 238 StGB

m.f.G.
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Alt 04.05.2008, 11:17   # 3
MichelleCelina
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ander sagen ich soll einfach sagen ich wollte den text an jemand anderen schreiben niemand kann jemals beweise das ich inter dem rechner sass?Ich habe nichts gemacht weil ich dachte so schlimm ist das nicht
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Alt 04.05.2008, 11:29   # 4
perdita
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das vernünftigste, was du machen kannst, ist tasächlich für deine handlung gerade zu stehen. mach dir bewußt, dass du dich strafbar gemacht hast.

wenn du leugnest und überführt wirst ( egal ob du dich verplapperst oder jemand gegen dich aussagt) machst du es nur schlimmer.

schildere wie es dazu gekommen ist, zeig reuhe und mit glück hat der staatsanwalt ein einsehen mit dir. wenn du dir bisher keine straftat geleistet hast, wirst du bestimmt glimpflich davon kommen .

aber eines merke dir für die zukunft: auch im internet gibt es regeln und niemand ist wirklich anonym!


das ist keine rechtsberatung, nur meine meinung!
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Alt 04.05.2008, 11:33   # 5
MichelleCelina
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Ja das war mir nur nicht bewust wenn sein kind aufs übelste beleidigt wird dreht man durch aber muss ich da mit gefängnis rechnen?

Eine verurteilung also eine haftstrafe?
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Alt 04.05.2008, 11:43   # 6
perdita
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also, zunächst einmal bin ich kein rechtsanwalt, aber meines wissens, wird bedrohung mit bis zu 1 jahr freiheitsstrafe oder geldstrafe geahndet. um eine haftstrafe zu bekommen, muß das aber ein massiver fall sein, denke ich ( ich denke da eher an tätliche bedrohung).

wenn du nicht vorbestraft bist könnte ich mir vorstellen, dass du mit einer geldbuße oder sozialdienst davon kommst. schlimmstenfalls vielleicht eine bewährungsstrafe.

wie gesagt, ich bin kein rechtsanwalt und kann nur nach meinem rechtsempfinden gehen. besser wäre es, dass du dir einen anwalt suchst. wenn du nicht rechtschutzversichert bist, kannst du prozesskostenhilfe für die beratung beim anwalt bekommen.

noch was ganz privates: ich empfinde deine tat als verwerflich! ich habe selber 3 kinder und schon viel erlebt. auch dass ich schrecklich wütend auf andere war. zu solchen mitteln habe ich nie gegriffen und werde es auch niemals tun. das ist es nicht wert, sich so ins unrecht zu setzen!
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Alt 04.05.2008, 12:09   # 7
immorb
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Zitat:
Zitat von MichelleCelina
Eine verurteilung also eine haftstrafe?
Eine vernünftige Beratung kann dir nur ein Rechtsanwalt geben.
Damit es nicht unmöglich ist,hilft Pappa Staat.
==>> Beratungs- und Prozesskostenhilfe

m.f.G.
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Alt 04.05.2008, 12:43   # 8
MichelleCelina
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schon aber ich habe sie nicht so massiv bedroht das sie angst bekommen konnte und als sie mich dann geblockt hat war ja auch gut.höre auf andren seiten man soll bloss keine aussage bei der polizei machen eher verweigern und sagen der Empfänger war falsch!ich habe sie nie persönlich bedroht nur über die studivz und das auch nicht sehr massiv.ich habe keine vorstrafe würde aber mich selbst belasten wen ich nur bei einer vorladung gleich mit nen anwalt auftauche.es hätte sich ja auch jemand vor meinen rechner setzten können oder sich unter falschen namen da angemeldet haben niemand kann mir nach weisen das ich es wirklich persönlich war, oder doch?
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Alt 04.05.2008, 13:08   # 9
perdita
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geh zum rechtsanwalt! er kann dir sagen, ob du bei der polizeilichen vernehmung schweigen solltest oder wie du dich am besten verhältst!

wenn du keine vorstrafe hast und die bedrohung nicht so massiv war, wird dir auch nicht allzuviel passieren. solltest du aber beim lügen ertappt werden, wirkt sich das garantiert negativ aus! ein geständnis wirkt meist strafmildernd.

wie gesagt, ruf gleich morgen beim anwalt an, mach einen beratungstermin aus und besorg dir ggf. den beratungsschein.
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Alt 27.05.2008, 15:14   # 10
taste of honey
 
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Zitat:
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Stehe zu deiner Tat, erkenne die Strafe an.Wenn die Frau dich vorher belästigt hat, warum hast du dir keine Rechtshilfe geholt??
Vermutlich wäre es unter Stalking gefallen,und das ist seit einiger Zeit strafbar.==>> Der neue § 238 StGBm.f.G.
Mit der ersten Hälfte deiner Aussage bin ich einverstanden,

was die zweite betrifft (Stalking) - es ist, theoretisch gesehen, strafbar, doch schwer beweisbar. Allerdings, es lohnst sich jedenfalls an die Polizei wenden, wenn man in der Sache als Opfer steht. :

Habe selbst Drohungen und Beschimfpungen erlebt. Das war Stalking, klarer Fall, da der Man es wiederholt oft gemacht hat. Doch in diesem Falle - kein Stalking.
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Alt 27.05.2012, 18:29 # --
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