| | # 2 | ||
| Gastposter | Zitat:
Du hast eine Strafbare Handlung begangen. Zitat:
![]() Wann lernt ihr Dumpfbacken eigentlich das das Internet kein rechtsfreier Raum ist.!!!! (sorry,musste sein )Stehe zu deiner Tat, erkenne die Strafe an. Wenn die Frau dich vorher belästigt hat, warum hast du dir keine Rechtshilfe geholt?? Vermutlich wäre es unter Stalking gefallen,und das ist seit einiger Zeit strafbar. ==>> Der neue § 238 StGB m.f.G. | ||
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| | # 4 |
| Hat immer ein offenes Ohr Registriert seit: 07.01.2008 Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.981
| das vernünftigste, was du machen kannst, ist tasächlich für deine handlung gerade zu stehen. mach dir bewußt, dass du dich strafbar gemacht hast. wenn du leugnest und überführt wirst ( egal ob du dich verplapperst oder jemand gegen dich aussagt) machst du es nur schlimmer. schildere wie es dazu gekommen ist, zeig reuhe und mit glück hat der staatsanwalt ein einsehen mit dir. wenn du dir bisher keine straftat geleistet hast, wirst du bestimmt glimpflich davon kommen . aber eines merke dir für die zukunft: auch im internet gibt es regeln und niemand ist wirklich anonym! das ist keine rechtsberatung, nur meine meinung!
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| | # 6 |
| Hat immer ein offenes Ohr Registriert seit: 07.01.2008 Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.981
| also, zunächst einmal bin ich kein rechtsanwalt, aber meines wissens, wird bedrohung mit bis zu 1 jahr freiheitsstrafe oder geldstrafe geahndet. um eine haftstrafe zu bekommen, muß das aber ein massiver fall sein, denke ich ( ich denke da eher an tätliche bedrohung). wenn du nicht vorbestraft bist könnte ich mir vorstellen, dass du mit einer geldbuße oder sozialdienst davon kommst. schlimmstenfalls vielleicht eine bewährungsstrafe. wie gesagt, ich bin kein rechtsanwalt und kann nur nach meinem rechtsempfinden gehen. besser wäre es, dass du dir einen anwalt suchst. wenn du nicht rechtschutzversichert bist, kannst du prozesskostenhilfe für die beratung beim anwalt bekommen. noch was ganz privates: ich empfinde deine tat als verwerflich! ich habe selber 3 kinder und schon viel erlebt. auch dass ich schrecklich wütend auf andere war. zu solchen mitteln habe ich nie gegriffen und werde es auch niemals tun. das ist es nicht wert, sich so ins unrecht zu setzen!
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| | # 7 | |
| Gastposter | Zitat:
Damit es nicht unmöglich ist,hilft Pappa Staat. ==>> Beratungs- und Prozesskostenhilfe m.f.G. | |
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| | # 9 |
| Hat immer ein offenes Ohr Registriert seit: 07.01.2008 Ort: laut verschwörungstheorien nicht existent! ;)
Beiträge: 4.981
| geh zum rechtsanwalt! er kann dir sagen, ob du bei der polizeilichen vernehmung schweigen solltest oder wie du dich am besten verhältst! wenn du keine vorstrafe hast und die bedrohung nicht so massiv war, wird dir auch nicht allzuviel passieren. solltest du aber beim lügen ertappt werden, wirkt sich das garantiert negativ aus! ein geständnis wirkt meist strafmildernd. wie gesagt, ruf gleich morgen beim anwalt an, mach einen beratungstermin aus und besorg dir ggf. den beratungsschein.
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| | # 10 | |
| Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 39
| Zitat:
was die zweite betrifft (Stalking) - es ist, theoretisch gesehen, strafbar, doch schwer beweisbar. Allerdings, es lohnst sich jedenfalls an die Polizei wenden, wenn man in der Sache als Opfer steht. : Habe selbst Drohungen und Beschimfpungen erlebt. Das war Stalking, klarer Fall, da der Man es wiederholt oft gemacht hat. Doch in diesem Falle - kein Stalking. | |
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