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| | #21 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 21.02.2004
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| Hallo, Ich kann aufgrund eigener Erfahrungen nur vor einem Kauf des Gerätes warnen. Ich habe den smcd 100 im Januar 2003 bei ebay von daniks-world ersteigert. Nach sporadischem Gebrauch gab das Ding über Nacht im Dezember 2003 den Geist auf. Dabei habe ich das Gerät nur stationär genutzt, also nicht zum Joggen oder so. Bei daniks-world (jetzt selectronica) reagierte man mit einer Belehrung über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum, das war's. Nun habe ich einen tollen Player, den ich höchstens 30 Std. benutzt habe und der nicht mehr funzt. Also Leute, denkt euch was. |
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| | #22 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 26.01.2004
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| Wie versprochen ein Zwischenbericht der neuesten Vorgänge. Nach zwei Wochen hatte ich endlich Kontakt mit Selectronika. Bin mir nicht sicher, wie das plötzlich kam, ich hatte mich bei einer Zentrale über Selectronika beschwert, da der OnlineShop von denen an einem Security Programm teilnimmt. Und siehe da, gleich zwei Mitarbeiterinnen kümmerten sich rührend um mich... Ich habe dann einen Rücksendeaufkleber bekommen und das Ding zurückgeschickt. Der Hacken an der Sache ist der, dass Selectronika nach dem Testen entscheiden, ob das Gerät nun defekt ist oder nicht. Einfach so zurückgeben ist also nicht. Im schlechtesten Fall schicken die den Player an mich zurück und ich muss das Porto nocheinmal zahlen. Aber hoffen wir mal das beste... Ob ich mein Geld tatsächlich zurückbekommen werde berichte ich also später... Vielleicht hab ich ja Glück und das ganze endet doch noch positiv. Trotzdem bleibe ich dabei: Hände weg von Selectronika, DaniksWorld oder wie die auch sonst noch heissen. |
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| | #23 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 22.02.2005
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| Hi Ich habe einen Plu2 DVx 345 Pro. Wie muß ich mpeg filme brennen dami sie auf meinem Player laufen. Oder muß ich irgent was am player einstellen. Mein Brennprogramm ist Nero 6. Danke schon mal im voraus. Gruß Bonsai |
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| | #24 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 14.04.2005
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| Habe das Teil bei Daniks World ersteigert. Das Gerät spielt absolut keine CD komplett ab. Zuerst dachte ich das ich die Cd mit MP3's überbrannt hätte, stellte aber fest das auch ganz normale "gekaufte" CDs nur teilweise abgespielt werden. Z.B.: 20 Titel auf der Cd: 20 Titel werden angezeigt, und lassen sich auch mit skip durchwählen. Gespielt wird aber nur bis Mitte des 10ten Titels.... Mein Versuch den Fehler mit Hilfe des in der Verkaufsanzeige angebotenen "Firmware-Updates" zu beheben scheiterten, weil's das gar nicht gibt !!! Daniks World verzögerte die Beantwortung aller Mails und Telefonate bis zum eintreten der Beweisumkehr.... Jetzt beweis mal dass das Teil von vornherein defekt war.... Finger weg !!!!!! Der ganze Laden riecht nach Betrug !!!! |
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| | #25 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 30.04.2005
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| Hallo Leute, also ich hab mir Weihnachten 2002 den SMCD-100 schenken lassen und ich muss sagen ich war begeistert, habe lange nach einem solchen Gerät gesucht. Kann alles spielt alles, was will man mehr. Die Akkus gingen eigentlich auch.... 2 Wochen zur Schule und zurück waren immer drin.... das heißt 20 Stunden MP3 Spielzeit locker. Und dann hatte man noch dieses Batteriezusatzpack... ich fands Klasse... nach ca 26 Monaten wollten dann die internen Flachbatterien und das Netzteil nicht mehr. Kann auch sein dass es noch vor den 24 Monaten Garantiezeit ausgefallen ist, habe auf jeden Fall erst diesen Februar nach Rechnung etc. gesucht.... und dann Festgestellt wann die Garantie abgelaufen war. bis jetzt hab ich dann nur noch mit dem externen Batteriepack gehört... ( Das ging also noch und geht immer noch) Ist aber halt ein bischen lästig. Heute habe ich das Ding mal aufgeschraubt und siehe da... 3 Lötstellen bei der Netzteil Buchse sind abgegangen. Werde das Teil jetzt mal nem Elektroniker geben und mal schaun ob der das wieder hinbekommt. Aber ich meine das Teil läuft jetzt seit fast 2 1/2 Jahren immernoch... wenn auch mit Einschränkungen. Einige Mankos: Display geht manchmal aus.... aber dann nach ein bischen schütteln, klopfen oder drehen wieder an.... Wenn unsaubere MP3s gebrannt wurden kann es schonmal sein dass sich die Software aufhängt. Aber trotz allem kann ich diesen Player zu dem Preis nur empfehlen. |
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| | #26 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 06.07.2005
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| hallo, hast du erfahrung mit den flachakkus gemacht...meine halten nur noch 6 songs, dann sind sie alle...normale akkus mit dem mitgelieferten adapter funktionieren super....was passiert, wenn man mehrmals die akkus laden läßt..hilfe bitte [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] |
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| | #27 (permalink) | |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 09.08.2005
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| Zitat:
ich weiss dein Eintrag hier ist schon lange her aber, kannst du dich bitte mal melden bei mir. Wäre sehr nett. Hab nämlich auch voll die Schwierigkeiten mit dieser blöden Firma Daniks-World. Gruss Mausi1980 | |
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| | #28 (permalink) | |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 29.08.2005
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| Daniks Wolrd ist ein Account von Selectronica GmbH aus Frankfurt, einer von vielen Accounts.... Ein neueres Gebiet ist das Thema Haushalt, hier werden unter dem Namen "weisse-villa" Markenprodukte von Lavite angeboten, ein Label was ausser Selctronica aber keiner zu kennen scheint..der Name Lavite ist von einem Herrn Meyer beim dpma, wie sollte es auch anders sein natürlich auch aus Frankfurt geschütz... Angeblich sollen diese Produkte auch schon im TV gelaufen sein, kenn aber keinen Sender wo`s die Produkte gab... Es wird sich hier auf Fantasypreise auf dem Markt berufen, habe aber bisher kein Unternehmen ausser Selectronica gefunden die diese angeblich so bekannten Produkte vertreibt... - Finde der Verbraucher wird hier durch nicht belegbare Preise und natrülich den gelungenen hochwertigen Webauftritt etwas irre geführt... Ein weiterer Account ist "Sanitare" hier gibts die Produkte auch natülich ist der Betreiber wie sollte es auch anders sein Selectronica wo`s hier die Sachen von Sanitärfachhandel gibt... Zitat:
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| | #29 (permalink) |
| fühlt sich wohl hier Registriert seit: 21.07.2002
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| die haben mehrere Accounts bei ebay siehe hier: weisse-villa lounge-world sanitare daniks-world aquaways der-totale-wahnsinn und noch viele mehr |
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| | #30 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 19.10.2005
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| Die Firma hat schon wieder ihren Namen geändert, warum die das wohl machen... !?! Natürlich weil der Name nach spätestens 1 Jahr wieder voll verschissen hat und die dann schnell einen neuen brauchen. Die heißen jetzt [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ], super Idee weil man das in der Suchmaschine kaum findet wegen millionen von Treffern. Ich hab auch nur schlechte Erfahrungen mit denen gemacht, hab bei ebay unter denen ihrem Namen "weisse-villa" etwas ersteigert was dann nach kurzer Dauer auch schon kaputt war, also Garantie dachte ich mir, aber nix da. Erstmal 50 Versuche gebraucht bis ich da mal jemanden am Telefon hatte, dann nur Abwimmelei und dass die alles per Email regeln wollen und da bekommt man dann Standardmails au mass ! Natürlich nix mit Garantie, das umgehen die mit "vollster Gewährleistung" und das ist mal was ganz anderes, nämlich NIX ! Also Leute, Finger weg von denen, ist nur ne Frage der Zeit bis die mal in den Medien wegen Betrug oder ähnlichem auftauchen. |
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| | #31 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 18.11.2005
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| Hallo erst mal an alle, ich bin auch ein Angeschissener von Dankiks-World. Ich habe mir da ein Autoradio gekauft das nach 6 Monaten den Geist aufgab und nun wollen sie es nicht zurück nehemne. Ich werde mit eine Klage wegen Arglistigertäuschung und Betruges drohen, es ist ja schlißlich eine GmbH und die Staatsanwaltschaft ist in Frankfurt für die zuständig. Wen ich das hier so lese wird mein Entschluss nur noch bestärkt. Ich habe eine Email auf [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] an den webadmin geschickt die kamm auch zurück und die Adresse in Italien ist warscheinlich auch getürkt. Schaut mal was sie mir geschrieben haben, das ist ein lache was. Und davon habe ich noch mehr. Sehr geehrter xxxxxx, gerne möchte ich Ihnen den rechtlichen Hintergrund unserer Entscheidung erläutern. Am 11.03.05 haben Sie Ihre Ware erhalten. Nach Ihren Ausführungen zeigte sich der Defekt erst am 14.11.2005. Nach geltendem Verbraucherrecht gilt die Vermutung, dass - soweit sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang ein Sachmangel zeigt - die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, dass diese Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist. Dagegen ist, soweit sich der Mangel erst NACH sechs Monaten ab Gefahrübergang (Auslieferung) zeigt, vom Kunden zu beweisen, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Ohne Nachweis dieses Zusammenhangs ist der Verkäufer nicht verpflichtet, Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zu erbringen. Die gesetzliche Gewährleistung darf nicht mit einer Herstellergarantie verwechselt werden. Eine solche Garantie ist ein vom Kauf der Sache separater Vertrag mit dem Hersteller. Da wir in erster Linie sehr preisbewusst anbieten und nicht selten mit einem Verkaufserlös unter unseren Einstandskosten bleiben, können wir keine kostenintensiven Garantieleistungen anbieten und beschränken uns ausschließlich auf unsere gesetzlichen Pflichten. Da Sie bisher keinen Beweis angeboten haben, der Ihren Anspruch auf Gewährleistung eindeutig belegt, müssen wir diese Angelegenheit bis auf weiteres als erledigt betrachten. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt aussagekräftige Nachweise vorlegen können, sind wir selbstverständlich gerne bereit die Angelegenheit nochmals zu prüfen und ggf. Ihren Artikel auszutauschen bzw. eine kostenlose Reparatur des Artikels durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen Christine Peppel Kundenservice Selectronica GmbH |
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| | #32 (permalink) | |
| Post-it Entenverschenker Registriert seit: 01.11.2002 Ort: weit weg
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| Zitat:
Du hast ja nicht bewiesen das das Gerät schon beim Kauf defekt war. Nach 6 Monaten tritt eine umgekehrte Beweislast in Kraft,also du musst nachweisen,das der Fehler schon beim Kauf vorlag. Und,Gewährleistung und Garantie sind 2 Paar Schuhe. "Eine Garantie ist eine zusätzliche Leistung und Absicherung des Verkäufers oder des Herstellers" M.f.G. | |
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| | #33 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 14.12.2005
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| Hallöchen, kannst Du mir bitte die Nummer von Selectronica oder Danniks World schicken, denn ich habe riesiege Probleme mit meinem Gerät und kann die Typen nicht erreichen. Vielen Dank schonmal Kerstin |
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| | #34 (permalink) |
| ist ein Foren-Fan Registriert seit: 16.07.2004
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| Hallo! Also ich habe einen Slim-DVD-Player letztes Jahr bei denen ersteigert und einen MP3-Player. Ist alles schon über ein Jahr her, aber funzt alles noch 1a! Jetzt kommt die Tage ein MP3-Radio fürs Auto und dann sehen wir mal. Wenn das Ding Schrott sein sollte, kommt das sofort innerhalb der 14 Tage zurück mit Bitte um Gelderstattung.
__________________ Greetz, [KoC]Marlboro |
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| | #36 (permalink) |
| einmal ist keinmal Registriert seit: 12.01.2006
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| Hallo, habe über "Daniks World" dieses Forum und die Artikel hierzu gefunden! Die Geschichte von mylicom ist auch meine "Geschichte". Über viele Links und e-mails bin ich zu der Antwort "gelangt", dass keine Garantieleistung erbracht werden muss. Habe mich nun in Bezug auch auf die Erfahrungen dieses Forums an ebay gewandt, mit dem Verdacht, dass in Bezug auf die AGB dieses Ebayer die Leute schlichtweg "beschissen" werden und um Überprüfung gebeten! In Bezug auf die darin erwähnte Garantie wird dem Käufer eine Reklamation bis zu zwei Jahren versichert und sich dann irgendwie bei Reklamationen herausgeredet. Ich bin wie Sie der Auffassung, dass hier Einhalt geboten werden muss. Die positiven Bewertungen, die dieser Ebayer erhält, sind sicher alle sehr kurz nach Erhalt der Ware abgegeben worden und der "Rattenschwanz", der dann noch kommt, wird dort nicht mehr sichtbar! Und die negativen Bewertungen: In Anbetracht der ca. 65000 Geräte, die über diesen Shop bereits verkauft wurden, was sind da schon 600 negative und 200 zurückgezogene Antworten. So kann man natürlich argumentieren. Wieviel Käufer wegen des "geringen" Kaufpreises die Konfrontation scheuen bzw. was im "Untergrund" an Rechtswegen bereits aufgenommen wurde, ist nicht ersichtlich Geschrieben hat mir die letzte mail ein Andreas Büttner, sicher mit der "Hoffnung", dass ich mich davon abschrecken lasse und weitere Schritte scheue. Es ist wohl die "Masche", die sehr erfolgreich eingesetzt wird, Reklamationen abzuschmettern. Und sie scheint ganz gut zu funktionieren. Warte nun ab, wie Ebay reagiert und schau dann mal weiter, ob ich das wirklich auf sich beruhen lasse. Letzendlich bin ich rechtschutzversichert. LG Trudel PS. Ob eine Telefonnummer weiterhilft? Zu wünschen wäre es. Bei Telefonaten ist das in solchen Fällen leider so, dass auf dem Rechts- weg die Beweislast schwieriger wird. Negativ-Bewertungen im Ebay hat Daniks-World immer "schöngeredet". |
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| | #37 (permalink) | ||
| Post-it Entenverschenker Registriert seit: 01.11.2002 Ort: weit weg
Beiträge: 5.892
Abgegebene Danke: 316
Erhielt 1.615 Danke für 921 Beiträge
| Zitat:
Daniks-World-World gibt Keine Garantie!! Sondern nur die gesetzliche Gewährleistung Zitat:
Bei der Gewährleistung wird die Beweislast teilweise umgekehrt. Seit 2002 gilt für die Gewährleistung eine Frist von zwei Jahren.Es wird generell vermutet, dass die Ware schon beim Verkauf fehlerhaft war, wenn ein Mangel in den ersten 6 Monaten auftritt. Erst nach diesen 6 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer.Er muss nachweisen dass ein Fehler (Mangel an der Sache) schon beim Kauf vorgelegen hat. Gewährleistung § 437 BGB Garantie § 443 BGB M.f.G. | ||
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| | #38 (permalink) | |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #40 (permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| 1. Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die (gesetzliche) Gewährleistung ? Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen. In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002. 2. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? "Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden. Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand. Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet. 3. Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch dann, wenn ich einen PC vom meinem Arbeitgeber erwerbe? Bis zum Inkrafttreten der BGB-Novellierung zum 1.1.2002 konnte eine Firma, die ihre nicht mehr benötigten Alt-PCs an die Mitarbeiter verkaufte, jegliche Gewährleistung ausschliessen. Dies geht jetzt nicht mehr, da die Gewährleistung von allen Unternehmern i.S.d. BGB (unabhängig, ob er gewerbsmässig mit dieser Ware handelt, d.h. z.B. auch von Werbeagenturen, die ihre Dienstwagen verkaufen), die an Verbraucher (d.h. hier der Mitarbeiter) verkaufen, zu erbringen ist. Sofern kaufvertraglich die Gewährleistung nicht auf 12 Monate begrenzt wurde, gilt sogar eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Hinweis: Da z.B. staatliche Behörden keine Unternehmer i.S.d. BGB sind, wäre in solchen Fällen auch nach neuem Recht ein Gewährleistungsausschluss möglich. 4. Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch beim Privat(ver)kauf? Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen 5. Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch bei Auktionen? Viele Händler versuchen, beim Verkauf über Internetauktionen jegliche Gewährleistung auszuschliessen. Dieser Gewährleistungsausschluß ist jedoch nicht rechtswirksam: ein Ausschluß jeglicher Gewährleistung ist nämlich nur bei "echten" Auktionen i.S.d. BGB zulässig, jedoch nicht bei Versteigerungen im Internet möglich - laut Urteil des BGH vom 3.11.2004, Az. VIII ZR 375/03 handelt es sich bei letzteren jedoch nicht um Auktionen i.S.d. BGB. Dies gilt sowohl beim Verkauf von neuen wie auch bei gebrauchten Waren. Fazit: Versichern Sie sich VOR einem Gebot, ob es sich bei dem Anbieter um einen gewerblichen Verkäufer handelt und ob dieser die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (und ein Widerrufsrecht) einräumt. Wer sich auf einen (rechtswidrigen) Gewährleistungsausschluss einläßt, ist selber schuld, wenn die ersteigerte Sache mangelbehaftet ist |
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