| | # 9 | |
| Registriert seit: 05.09.2008 Ort: Bad Homburg
Beiträge: 3.004
| Zitat:
Protheus | |
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| | # 10 |
| Registriert seit: 20.10.2007
Beiträge: 1.169
| Also erst mal nachfragen. Das mit der Beweislastumkehr kann man ewig diskutieren. Es lohnt sich vielleicht mal in die AGB des Ladens zu schauen (Rückseite Rechnung?). Viele haben noch die "alte Fassung" und in der steht häufig etwas wie "wenn innerhalb der ersten 24 Monate ein Defekt..... dann hat der Verläufer das Recht auf Nachbesserung...". Z.B. ist das bei Kaufhof so. Dort kann man 24 Monate lang hingehen und sie bessern nach und nehmen das Gerät zurück, wenn sie erfolglos bleiben. |
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| | # 11 |
| Threadstarter Registriert seit: 28.12.2008
Beiträge: 12
| hab mit TVS telefoniert.... Zitat: "....vielleicht wird aus Kulanz die PS3 getauscht, weil die Garantie ja erst gerade abgelaufen ist..." ich hab jetzt die playsi verpackt und einen Abholauftrag generiert...na ich bin ja mal gespannt, ob der Sony-Kunde König ist!!!!! werde weiter berichten..... |
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| | # 12 |
| Registriert seit: 26.02.2008
Beiträge: 451
| Hi, also erstmal möcht ich mich nicht gegen die anderen Aussagen der Gewährleistungspflicht des Händlers lehnen. Diese sind zwar richtig aber noch nicht ganz ausgeführt. Klar, an dir liegt es nach einem halben Jahr zu beweisen das die PS 3 nicht durch eigenes Verschulden kaputt gegangen ist. Aber wenn wir mal ehrlich sind: Wann hast du jemals innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung beweisen müssen dass DU den Gegenstand NICHT beschädigt hast? Sofern du bei einem seriösen Händler warst bzw. Kaufhaus, dann passiert das einfach nicht. Da du jetzt bei einem kleineren Lurch gelandet bist, der natürlich Geld einsparen möchte weil deine Konsole im Eimer ist, ist einfach nur Pech. Jedoch: das Siegel ist doch nicht beschädigt oder? Die Konsole geht doch noch an? Die Konsole ist nicht heruntergefallen, hat also keine Macken am Gehäuse? Wie zum Teufel sollst du das Teil kaputt gemacht haben? Durch zu langes spielen? Du hast deine Hand in den CD-Schacht stecken wollen? Totaler Mist. Der Händler zieht dich übers Ohr. Er MUSS die Konsole zur Nachbesserung annehmen. Und du bist ja auch quasi schon ein Stammkunde. Ich denke mal, dass er durch diese Aktion dich als Stammkunden verloren hat. Jedoch kannst du auch beruhigt zur Rechtsschutzversicherung greifen, dafür ist diese ja da. Ich zahl auch monatlich "recht viel", in Anspruch nehmen tut man diese glücklicherweise nicht oft, aber es lohnt sich wenn man diese dann tatsächlich mal braucht. Ich habs damals schon bei einem MP3-Player bei Kaufhof gemacht. Dieser hatte noch eine ganze Woche Gewährleistung und die wollten mir als Ersatz einen 50€ Mp3-Player geben für meinen 99€ teuren MP3-Player. Begründung: Ich hätte einen 128MB-Player und mittlerweile ist 1GB schon Standart und ich müsste wegen der Weiterentwicklung der Technik mit den Verlusten rechnen und mit dem besseren Player (neu) leben, jedoch kostete der neu nur 50€. Letztendlich bin ich mit einem frischen Ipod für 99€ nach Hause gegangen und hatte noch erneut 2 Jahre Gewährleistung weil ich 1€ draufzahlen musste. Also was ich damit sagen will: Lass dir das nicht gefallen, sofern du die Quittung hast, dann hast du 2 Jahre Gewährleistung vom Händler und dieser muss er auch erfüllen (sofern es ein Neugerät war, sonst nur 1 Jahr). Ansonsten, nutz doch einfach mal die Rechtsschutzversicherung -> Für solche Fälle hab ich die unterm anderem auch! |
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| | # 13 |
| Registriert seit: 25.10.2007
Beiträge: 20
| Bei mir ganz ähnlich Situation. PS3 Ende Oktober gekauft und am 2. Weihnachtsfeiertag beim Spielen von LittleBigPlanet abgekackt. (während des Ladebildschrims abgestürzt; Konsole über Kippschalter aus und wieder angemacht und voila....nix geht mehr bzw. nix wird mehr gelesen) Konsole hab ich dann am Samstag beim ProMarkt auf die Theke gestellt. Mitarbeiter hat nen ProMarkt-Reperaturauftrag geschrieben, meine Rechnung kopiert und mich schonmal auf 2 Wochen Wartezeit vorbereitet. Keine Rede von Garantie schon abgelaufen oder ähnliches. Ich denke der Händler hatte einfach keinen Bock sich damit zu beschäftigen... Kauf deine Spiele in Zukunft woanders... |
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| | # 14 | |
| Registriert seit: 15.07.2008 Ort: Bonn
Beiträge: 1.478
| Zitat:
"naja" Ich hab schon oft genug von Leuten gehört die im nachhinein dann ne rechnung für die reperatur bekommen haben... Würd mich mal interessieren ob sich die gerüchte bei dir bestätigen... | |
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| | # 16 |
| Registriert seit: 03.01.2009 Ort: Ruhrpott
Beiträge: 6
| Hi! Mir ist vor Kurzem auch meine Konsole abgeschmiert...Laser im Eimer...keine Garantie mehr und auch keine Gewährleistung...ich hab in Darmstadt nen Laden gefunden, der Laser oder Laufwerk für je 89,- austauscht...immernoch billiger, als das tolle Angebot von Sony die Austauschkonsole bereits für 240,- (oder so) zu bekommen. Und man kann die Konsole dort auch hinschicken, muß also nicht persönlich vorbeikommen... Gruß Thanée |
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| | # 18 |
| Registriert seit: 03.01.2009 Ort: Ruhrpott
Beiträge: 6
| Hi! Hier die Website http://www.konsolentuning.de/ Hab auch gerade nochmal draufgeschaut...finde allerdings das Laufwerk nicht. Hatte damals deswegen auch telefonisch angefragt, von daher einfach mal nachhorchen. Gruß Thanée |
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| | # 19 |
| Registriert seit: 28.04.2008 Ort: NRW
Beiträge: 94
| Also... Es gibt zunächst Gewährleistung und Garantie. Letzteres ist eine freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Verkäufers. Beweislastumkehr (§ 476 BGB) kommt (aufgrund des Zeitablaufes) nicht in Frage - der Mangel muss also ggf. vom Käufer (also dir) nachgewiesen werden, da die Beweislast grundsätzlich bei demjenigen liegt, der den Anspruch geltend macht. Du hast also einen Gewährleistungsanspruch (§§ 437 ff. BGB), der erst nach zwei Jahren verjähren kann (§ 475 BGB), da du - vermutlich - Verbraucher bist. Du musst ggf. beweisen, dass der mangel bei Gefahrübergang - sozusagen bei Übergabe - vorlag bzw. nicht auf deine bedienung, etc. zurückzuführen ist. Der Händler wird sich der Sache vermutlich nicht annehmen, da der Kauf schon länger her ist. Also einen Brief nach Sony bzw. TVS schicken. Mir ist eine Eye Camera - welche ein Geschenk war - ohne Quittung ausgetauscht worden. Entgegen landläufiger Meinung braucht man nämlich auch keine Quittung um seine Gewährleistungsansprüche geltend zu machen... Ich habe seinerzeit zuerst an Sony geschrieben: Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH - Marketing Abteilung - Frankfurter Straße 233 Triforum Haus C4 63263 Neu-Isenburg Danach habe ich an TVS geschrieben: TVS - TeleVideoService z.Hd. Frau Kathrin Schillack Böblingerstraße 74 71065 Sindelfingen Schreibe denen erst mal ganz freundlich (Defekt, Bitte um Überprüfung, etc.), dann ggf. Austausch/Reparatur fordern und in einem weitern Schreiben ggf. eine Frist von 2 Wochen zum Austausch/Reparatur setzen! Evtl. noch mit einem Rechtsanwalt drohen. Da du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du einen solchen dann - oder auch direkt - aufsuchen. Bei Rückfragen/Hilfe kannst du mir gerne schreiben... Gruß ToaStarr |
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| | # 20 |
| Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 4.903
| Du schreibst dass die Garantie einem nicht weiterhilfst und empfiehlst trotzdem sich an den Hersteller zu wenden? Und was bringt das bei einer abgelaufenen Garantie drohen? Auf welchen Rechtsanspruch soll man hier stützen? Die Einzige Chance die man beim Hersteller nach der Garantie hat ist doch Kulanz seitens des Herstellers und sollte man sich dann nicht lieber nett und freundlich verhalten? Und ist es vielleicht nicht besser beim Händler zu argumentieren, dass der defekte Laser ein häufiger Defekt ist Das mit der nicht vorhanden Quittung ist soch eigentlich solch eine Spitzfindigkeit, die ein Anwalt verbreitet hat um sein Buch zu verkaufen. Fakt ist, dass man nachweißen muss, das genau dieses Gerät bei diesem Hersteller gekauft wurde und wenn es nicht gerade mit Kreditkarte gekauft wurde, welchen anderen Beweis hat man den bitte als die Quittung? |
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