PS3 kaputt - Garantie abgelaufen - was tun?

Alt 28.12.2008, 23:23   # 1
collahuasi
 
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Hallo Leute,

ich habe eine PS3 mit 40GB die ich im November 2007 gekauft habe.

Nun ist mir wohl der Laser bzw. das BD-Laufwerk kaputt gegangen. Während ich Fallout3 gespielt habe, ist die PS3 abgeschmiert und erkennt seitdem keine Disks mehr (egal ob BD,DVD oder CD).

Der Händler, bei dem ich die PS3 gekauft hatte, hat die Annahme der kaputten PS3 abgelehnt und mich lapidar an TVS verwiesen was mich jetzt wütend macht, da ich nicht nur die PS3 bei diesem Händler gekauft habe sondern mittlerweile auch diverses Zubehör und 15 Spiele. Summasumarum habe ich also schon weit über 1000 EUR diesem Händler zukommen lassen.

1. Frage: Kann mir jemand sagen, ob dies ein Schaden ist, der a) bekannt ist und b) auf eine herstellungsbedingte Hardwareschwäche zurückzuführen ist?

2. Frage: Ist es korrekt, dass ich mich jetzt direkt an TVS wenden muss, obwohl es doch eine 2-jährige gesetzliche Gewährleistungspflicht seitens des Händlers gibt?
Sony gibt 1 Jahr Garantie auf die PS3, die aber jetzt schon abgelaufen ist. Also kann ich von TVS keine kostenlose Reparatur erwarten.

Ich hoffe, dass hier jemand ist, der schon ähnliches erlebt hat und mir eine Hilfestellung geben kann. Ach ja.... ich bin rechtsschutzversichert.

Vielen Dank!
collahuasi
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Alt 29.12.2008, 00:09   # 2
cookie
 
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Du hast zwie Möglichkeiten:

1.) bei TVS anrufenund fragen, wie sie die Sache sehen. Bei 40GB wahrscheinlich eher so, dass die Garantie abgelaufen ist. bei den 60GB versionen hatten sie aber auch aus kulanz laufwerke bzw. konsolen mit defekten laufwerken getauscht.

2.) dich auf die 24 monatige Gewährleistung beim Händler berufen. da gäbe es jetzt viel zu zu sagen (beweislastumkehr etc), aber da sist glaube auch hier im forum viel beschrieben worden. bestehe einfach darauf. welcher händler war es denn? ich meine ein kaufhaus, elektroketter oder einzelhändler?
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Alt 29.12.2008, 00:49   # 3
collahuasi
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Hi cookie,

danke für die schnelle Antwort.

Der Laden (Gameland in Ratingen) ist ein kleiner Einzelhändler, der nur Konsolen, Zubehör und Spiele verkauft.

Ich denke, dass es Gewährleistung nur dann gibt, wenn ich irgendwie beweisen kann, dass der Fehler herstellungsbedingt ist. Nur wie kann ich das dem Händler klar machen, der seiner Aussage nach noch nie von einem solchen Defekt gehört hat.

Und deswegen zum Rechtsanwalt laufen erscheint mir auch etwas überzogen..... oder nicht??? (wäre dann das erste Mal, dass ich nach 5 Jahren endlich mal meine teure Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen könnte)

Hat das in diesem Zusammenhang schon jemand mal gemacht?????????
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Alt 29.12.2008, 01:00   # 4
Protheus
 
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Also das mit den Laufwerken ist ein Standartproblem und ist allgemein bekannt.

Der Händler soll halt mal bei TVS anrufen und das klären.
Lass Dich nicht so einfach abspeisen. Die Gewährleistung sollte hier ziehen, dafür ist sie da.

Protheus
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Alt 29.12.2008, 01:19   # 5
collahuasi
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Vielen Dank!

Werde da dann direkt morgen wieder vorbei gehen.
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Alt 29.12.2008, 01:28   # 6
Atombender
 
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Zitat:
Zitat von Protheus Beitrag anzeigen
Lass Dich nicht so einfach abspeisen. Die Gewährleistung sollte hier ziehen, dafür ist sie da.
Da gibt es ein kleines Problem. Da der Kauf länger als ein halbes Jahr zurückliegt, obliegt es dem Käufer zu beweisen, daß die Ware bei übergabe mangelbehaftet war. Das dürfte nicht einfach werden.
Letztenendes ist man hier wohl auf die Kulanz des Händlers angwiesen.
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Alt 29.12.2008, 01:44   # 7
collahuasi
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genau das ist meine Befürchtung !!!!

jetzt müsste ich nur mal jemanden finden, der das schon geschafft hat
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Alt 29.12.2008, 10:02   # 8
CFG Randall Flagg
 
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Wenn der Händler sich weigert dann versuch es doch direkt bei Sony denn diese großen Konzerne geben eher nach als so ein kleiner Krauter!!
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Alt 29.12.2008, 13:46   # 9
Protheus
 
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Zitat:
Zitat von Atombender Beitrag anzeigen
Da gibt es ein kleines Problem. Da der Kauf länger als ein halbes Jahr zurückliegt, obliegt es dem Käufer zu beweisen, daß die Ware bei übergabe mangelbehaftet war. Das dürfte nicht einfach werden.
Letztenendes ist man hier wohl auf die Kulanz des Händlers angwiesen.
Ja, das ist im prinzipz richtig. Allerdings ist bekannt, daß die PS3 oft probleme mit dem Laufwerk hat. Und dann ist es ein Herstellungsbedingter schaden, war also schon beim Kauf vorhanden. Und deshalb sollte hier die Gewährleistung gelten.

Protheus
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Alt 29.12.2008, 17:22   # 10
cookie
 
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Also erst mal nachfragen. Das mit der Beweislastumkehr kann man ewig diskutieren. Es lohnt sich vielleicht mal in die AGB des Ladens zu schauen (Rückseite Rechnung?). Viele haben noch die "alte Fassung" und in der steht häufig etwas wie "wenn innerhalb der ersten 24 Monate ein Defekt..... dann hat der Verläufer das Recht auf Nachbesserung...". Z.B. ist das bei Kaufhof so. Dort kann man 24 Monate lang hingehen und sie bessern nach und nehmen das Gerät zurück, wenn sie erfolglos bleiben.
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Alt 31.12.2008, 03:11   # 11
collahuasi
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hab mit TVS telefoniert....

Zitat: "....vielleicht wird aus Kulanz die PS3 getauscht, weil die Garantie ja erst gerade abgelaufen ist..."

ich hab jetzt die playsi verpackt und einen Abholauftrag generiert...na ich bin ja mal gespannt, ob der Sony-Kunde König ist!!!!!

werde weiter berichten.....
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Alt 31.12.2008, 09:30   # 12
jungevonnebenan
 
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Hi,

also erstmal möcht ich mich nicht gegen die anderen Aussagen der Gewährleistungspflicht des Händlers lehnen. Diese sind zwar richtig aber noch nicht ganz ausgeführt.

Klar, an dir liegt es nach einem halben Jahr zu beweisen das die PS 3 nicht durch eigenes Verschulden kaputt gegangen ist. Aber wenn wir mal ehrlich sind: Wann hast du jemals innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung beweisen müssen dass DU den Gegenstand NICHT beschädigt hast? Sofern du bei einem seriösen Händler warst bzw. Kaufhaus, dann passiert das einfach nicht.

Da du jetzt bei einem kleineren Lurch gelandet bist, der natürlich Geld einsparen möchte weil deine Konsole im Eimer ist, ist einfach nur Pech. Jedoch: das Siegel ist doch nicht beschädigt oder? Die Konsole geht doch noch an? Die Konsole ist nicht heruntergefallen, hat also keine Macken am Gehäuse?

Wie zum Teufel sollst du das Teil kaputt gemacht haben? Durch zu langes spielen? Du hast deine Hand in den CD-Schacht stecken wollen?

Totaler Mist. Der Händler zieht dich übers Ohr. Er MUSS die Konsole zur Nachbesserung annehmen. Und du bist ja auch quasi schon ein Stammkunde. Ich denke mal, dass er durch diese Aktion dich als Stammkunden verloren hat. Jedoch kannst du auch beruhigt zur Rechtsschutzversicherung greifen, dafür ist diese ja da. Ich zahl auch monatlich "recht viel", in Anspruch nehmen tut man diese glücklicherweise nicht oft, aber es lohnt sich wenn man diese dann tatsächlich mal braucht. Ich habs damals schon bei einem MP3-Player bei Kaufhof gemacht. Dieser hatte noch eine ganze Woche Gewährleistung und die wollten mir als Ersatz einen 50€ Mp3-Player geben für meinen 99€ teuren MP3-Player. Begründung: Ich hätte einen 128MB-Player und mittlerweile ist 1GB schon Standart und ich müsste wegen der Weiterentwicklung der Technik mit den Verlusten rechnen und mit dem besseren Player (neu) leben, jedoch kostete der neu nur 50€. Letztendlich bin ich mit einem frischen Ipod für 99€ nach Hause gegangen und hatte noch erneut 2 Jahre Gewährleistung weil ich 1€ draufzahlen musste.

Also was ich damit sagen will: Lass dir das nicht gefallen, sofern du die Quittung hast, dann hast du 2 Jahre Gewährleistung vom Händler und dieser muss er auch erfüllen (sofern es ein Neugerät war, sonst nur 1 Jahr). Ansonsten, nutz doch einfach mal die Rechtsschutzversicherung -> Für solche Fälle hab ich die unterm anderem auch!
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Alt 31.12.2008, 10:39   # 13
travelland
 
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Bei mir ganz ähnlich Situation.
PS3 Ende Oktober gekauft und am 2. Weihnachtsfeiertag beim Spielen von LittleBigPlanet abgekackt. (während des Ladebildschrims abgestürzt; Konsole über Kippschalter aus und wieder angemacht und voila....nix geht mehr bzw. nix wird mehr gelesen)

Konsole hab ich dann am Samstag beim ProMarkt auf die Theke gestellt. Mitarbeiter hat nen ProMarkt-Reperaturauftrag geschrieben, meine Rechnung kopiert und mich schonmal auf 2 Wochen Wartezeit vorbereitet. Keine Rede von Garantie schon abgelaufen oder ähnliches.
Ich denke der Händler hatte einfach keinen Bock sich damit zu beschäftigen... Kauf deine Spiele in Zukunft woanders...
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Alt 31.12.2008, 14:00   # 14
Kakihara
 
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Zitat:
Zitat von travelland Beitrag anzeigen
Bei mir ganz ähnlich Situation.
PS3 Ende Oktober gekauft und am 2. Weihnachtsfeiertag beim Spielen von LittleBigPlanet abgekackt. (während des Ladebildschrims abgestürzt; Konsole über Kippschalter aus und wieder angemacht und voila....nix geht mehr bzw. nix wird mehr gelesen)

Konsole hab ich dann am Samstag beim ProMarkt auf die Theke gestellt. Mitarbeiter hat nen ProMarkt-Reperaturauftrag geschrieben, meine Rechnung kopiert und mich schonmal auf 2 Wochen Wartezeit vorbereitet. Keine Rede von Garantie schon abgelaufen oder ähnliches.
Ich denke der Händler hatte einfach keinen Bock sich damit zu beschäftigen... Kauf deine Spiele in Zukunft woanders...

"naja" Ich hab schon oft genug von Leuten gehört die im nachhinein dann ne rechnung für die reperatur bekommen haben... Würd mich mal interessieren ob sich die gerüchte bei dir bestätigen...
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Alt 31.12.2008, 16:00   # 15
travelland
 
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Hm...dann bin ich ja mal gespannt...
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Alt 03.01.2009, 22:30   # 16
Thanée
 
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Hi!

Mir ist vor Kurzem auch meine Konsole abgeschmiert...Laser im Eimer...keine Garantie mehr und auch keine Gewährleistung...ich hab in Darmstadt nen Laden gefunden, der Laser oder Laufwerk für je 89,- austauscht...immernoch billiger, als das tolle Angebot von Sony die Austauschkonsole bereits für 240,- (oder so) zu bekommen. Und man kann die Konsole dort auch hinschicken, muß also nicht persönlich vorbeikommen...

Gruß
Thanée
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Alt 04.01.2009, 14:07   # 17
Protheus
 
Benutzerbild von Protheus
 
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Und wie heißt der Laden?

Name, Addresse wäre nett. Ich glaube, das brauchen noch ein paar mehr Leute

Protheus
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Alt 04.01.2009, 14:27   # 18
Thanée
 
Registriert seit: 03.01.2009
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 6
Hi!

Hier die Website http://www.konsolentuning.de/
Hab auch gerade nochmal draufgeschaut...finde allerdings das Laufwerk nicht. Hatte damals deswegen auch telefonisch angefragt, von daher einfach mal nachhorchen.

Gruß
Thanée
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Alt 04.01.2009, 18:52   # 19
ToaStarr
 
Registriert seit: 28.04.2008
Ort: NRW
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Also...

Es gibt zunächst Gewährleistung und Garantie. Letzteres ist eine freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Verkäufers.

Beweislastumkehr (§ 476 BGB) kommt (aufgrund des Zeitablaufes) nicht in Frage - der Mangel muss also ggf. vom Käufer (also dir) nachgewiesen werden, da die Beweislast grundsätzlich bei demjenigen liegt, der den Anspruch geltend macht.

Du hast also einen Gewährleistungsanspruch (§§ 437 ff. BGB), der erst nach zwei Jahren verjähren kann (§ 475 BGB), da du - vermutlich - Verbraucher bist. Du musst ggf. beweisen, dass der mangel bei Gefahrübergang - sozusagen bei Übergabe - vorlag bzw. nicht auf deine bedienung, etc. zurückzuführen ist.

Der Händler wird sich der Sache vermutlich nicht annehmen, da der Kauf schon länger her ist. Also einen Brief nach Sony bzw. TVS schicken.

Mir ist eine Eye Camera - welche ein Geschenk war - ohne Quittung ausgetauscht worden. Entgegen landläufiger Meinung braucht man nämlich auch keine Quittung um seine Gewährleistungsansprüche geltend zu machen...

Ich habe seinerzeit zuerst an Sony geschrieben:

Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH
- Marketing Abteilung -
Frankfurter Straße 233
Triforum Haus C4

63263 Neu-Isenburg

Danach habe ich an TVS geschrieben:

TVS - TeleVideoService
z.Hd. Frau Kathrin Schillack
Böblingerstraße 74

71065 Sindelfingen

Schreibe denen erst mal ganz freundlich (Defekt, Bitte um Überprüfung, etc.), dann ggf. Austausch/Reparatur fordern und in einem weitern Schreiben ggf. eine Frist von 2 Wochen zum Austausch/Reparatur setzen! Evtl. noch mit einem Rechtsanwalt drohen.

Da du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du einen solchen dann - oder auch direkt - aufsuchen.

Bei Rückfragen/Hilfe kannst du mir gerne schreiben...

Gruß


ToaStarr
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Alt 04.01.2009, 21:18   # 20
waldvogel
 
Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 4.903
Du schreibst dass die Garantie einem nicht weiterhilfst und empfiehlst trotzdem sich an den Hersteller zu wenden?
Und was bringt das bei einer abgelaufenen Garantie drohen? Auf welchen Rechtsanspruch soll man hier stützen? Die Einzige Chance die man beim Hersteller nach der Garantie hat ist doch Kulanz seitens des Herstellers und sollte man sich dann nicht lieber nett und freundlich verhalten?

Und ist es vielleicht nicht besser beim Händler zu argumentieren, dass der defekte Laser ein häufiger Defekt ist

Das mit der nicht vorhanden Quittung ist soch eigentlich solch eine Spitzfindigkeit, die ein Anwalt verbreitet hat um sein Buch zu verkaufen. Fakt ist, dass man nachweißen muss, das genau dieses Gerät bei diesem Hersteller gekauft wurde und wenn es nicht gerade mit Kreditkarte gekauft wurde, welchen anderen Beweis hat man den bitte als die Quittung?
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Alt 27.05.2012, 22:03 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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