| Auch auf die "Gefahr" hin, daß die beiden folgenden Informationsbeiträge zum Thema Rechtsberatung in der Ablage "Rundordner" verschwinden, möchte ich diese an dieser Stelle mangels einem speziellen Forum zur Kenntnis geben.
Frohes Schaffen wünscht Euch hunteman
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Rechtsberatung ab Mitte 2007 endlich gelockert...
Google Alert Rechtsdienstleistungsgesetz
Verbraucherschützer und viele Rechtsanwälte begrüßen die Liberalisierung des Rechtsberatungs-Gesetzes. Vor Gericht und im Kerngeschäft bleiben Anwälte jedoch die "erste Wahl".
In einfachen Rechtsfällen dürfen aber endlich auch rechtliche Laien gratis Rechtsrat geben !
Auf kostenfreie Rechtsberatung müssen die Bürger nicht mehr lange warten. Nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) wird es ab Mitte 2007 möglich sein, ohne den Umweg über die Anwalts-Büros juristischen Rat zu erhalten.
Dies gilt, wenn z.B. ein Architekt den Bauherren über baurechtliche Regelungen aufklärt oder ein Versicherungs- Angestellter Rechtsrat bei Versicherungs-Fragen und Problemen gibt etc. ...
Ohne Zweifel darf künftig auch der Kfz-Meister im Falle einer Unfallabwicklung seinen Kunden rechtlich beraten.
Der von Justizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Entwurf sieht des weiteren vor, unentgeltliche Rechtsberatung in der Familie und im Freundeskreis sowie für karitative Zwecke zu erlauben. Darüber hinaus sollen juristische Dienste als Nebenleistungen im Geschäftsbetrieb möglich sein. Bisher war dies vor allem nur berufsständischen und vergleichbaren Vereinigungen wie Mieter-Vereinen, Gewerkschaften und Arbeitgebern gegenüber ihren Mitgliedern möglich.
Damit ist ein erster Schritt zur De-Regulierung der Rechtsberatung getan, wie sie z.B. in den Niederlanden und Frankreich längst üblich ist.
Im Kernbereich rechtlicher Beratung und Vertretung vor Gericht bleibt jedoch alles beim Alten.
Umfassenden Rechtsbeistand dürfen also nur Volljuristen leisten, die beide juristischen Staats- examen und die Zulassung als Anwalt vorweisen können.
Insbesondere vor Gericht (ab der 2. Instanz) bleibt der Rechtsanwalt nach wie vor der zuständige Rechtsvertreter.
Mitte 2007 soll das Gesetz, das n i c h t der Zustimmung des Bundestages bedarf, in Kraft treten.
Es ersetzt das 1935 in Kraft gesetzte Rechtsberatungsgesetz.
Die Frage nach dem Ausmaß der Beratung wird im Gesetz nicht berührt. Die Grenze zwischen der im Gesetz als Nebenleistung beschriebenen Unterstützung und einer umfassenden Rechtsberatung ist hier fließend, was im Endeffekt nicht von Belang sein dürfte.
Wettbewerb hat in der Regel schon immer allen genützt...
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Neues Gesetz - Rechtsberatung wird endlich ohne Jura-Studium erlaubt
23.08.2006 News aus dem Internet
Künftig sollen auch Nicht-Juristen wie z.B. Architekten und Bankangestellte ihre Kunden rechtlich beraten dürfen. Dies gilt im weiteren auch für diverse andere Berufsgruppen.
Dies sieht ein neues Gesetz vor, welches das Bundeskabinett am Mittwoch beschloß.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz soll Mitte 2007 in Kraft treten und bedarf n i c h t der Zustimmung des Bundesrats.
Die Novelle erlaubt Unternehmern Rechtsdienstleistungen, wenn dies zu ihrem Geschäftsbetrieb gehört. Als Beispiel nannte Justizministerin Brigitte Zypries Architekten, die über Fragen des Baurechts aufklären, oder die Beratung der Banken zur Unternehmensnachfolge.
Das heute von Justizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Rechtsdienstleistungsgesetz ist nicht nur überfällig, sondern es ist auch sehr realitäts- und bürgernah.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen künftig nicht nur Anwälte, sondern auch andere Berufsgruppen und Vereine Rechtsberatung in einem bestimmten Umfang anbieten können.
Des weiteren will die Regierung in dem Rechtsdienstleistungs- Gesetz erlauben, Rechtsberatung auch kostenlos anzubieten. Dabei geht es um die unentgeltliche Rechtsberatung in der Familie und im Freundeskreis sowie für karitative Zwecke oder zum Wohle anderer.
Justizministerin Zypries betonte, der Kern der rechtlichen Beratung und Vertretung insbesondere vor Gericht - bleibe auch künftig allein Rechtsanwälten überlassen.
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Der Bessere gewinnt...
Den Rechtsanwälten mißfällt, daß ihr Monopol gelockert werden soll.
Dabei müssen sie künftig nur beweisen, daß sie besser sind !
"Der deutsche Rechtsstaat droht im Chaos zu versinken" - Diesen dümmlichen Eindruck erwecken zumindest die Standesvertreter deutscher Anwälte, seit es auch bei ihnen um
Liberalisierung geht.
Der Grund für die Klagen ist ein neues Gesetz von Brigitte Zypries. Mit dem Rechtsdienst-leistungsgesetz will die Justizministerin die Rechtsberatung auch für Nichtanwälte weiter öffnen.
So sollen zum Beispiel Mitarbeiter von Banken oder Versicherungen rechtlich beraten dürfen, wenn dies nur eine Nebenleistung zu ihrer anderen beruflichen Tätigkeit darstellt.
Auch Architekten werden bei einer Baugenehmigung darauf hinweisen dürfen, daß Kunden gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen können.
Und selbst ein Kfz-Meister bzw. der Werkstattinhaber darf nach einem Unfall auch über die Rechtslage aufklären.
Kurz gesagt:
Anwälte in Deutschland bekommen massive Konkurrenz. Es leuchtet ein, daß ihnen das nicht gefällt - die Argumente, die sie gegen die Ausweitung des Wettbewerbs anführen, überzeugen allerdings überhaupt nicht !
Die meisten Warnungen sind völlig übertrieben - einige schlicht scheinheilig !
Die Anwälte warnen zum Beispiel vor den Folgen unqualifizierter Rechtsauskünfte. Zwar könne theoretisch (?) auch ein Volljurist falsch beraten, doch der habe seine Haftpflichtversicherung, die den Schaden ersetze. ???
Der Einwand verfängt aber nicht. Nicht alles, was juristisch ist, ist automatisch auch kompliziert.
Es gibt genug rechtliche Fragen, für deren Beantwortung man kein Acht-Semester Jura-Studium plus zweijährigem Referendariat braucht.
Ein Schadensersatz durch den eigenen Anwalt kommt in der Praxis im übrigen nur sehr selten vor, da der normale Durchschnitts-Mandant seine evtl. Regreßansprüche gegen den eigenen Anwalt nicht fachkundig geltend machen kann, falls dieser einen Prozeß "versiebt" hat...
Und geht der "geschädigte" Mandant zu einem anderen Anwalt, damit dieser die Regreßansprüche gegen seinen vorigen Anwalt durchsetzen soll, dann wird das eh nichts, weil auch hier das Motto gilt: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus !"
Und warum sollen z.B. Bankangestellte oder Versicherungs- Angestellte etc. relevante Rechtsfragen nicht beantworten dürfen ?
Wer tatsächlich ein hochkompliziertes Anliegen hat, der wird sich auch weiterhin an einen Anwalt wenden. Zumindest ist er selbst schuld, wenn er es nicht tut...
Auch vor Interessenkonflikten warnen die Juristen... Unabhängigen Rechtsrat gäbe es nur bei einem Anwalt... (?) Garantiert ist das jedoch auch bei einem Anwalt nicht !
Schließlich - und leider - kommt es häufig vor, daß ein Rechtsvertreter es sich mit einem momentanen Gegner nicht verscherzen will, weil er auf einen Auftrag von ihm hofft...
Angeblich denken die Anwälte bei ihrer Kritik nur an die Verbraucher...
Diese müßten geschützt werden.. .
Doch das wahre Anliegen ist ziemlich offensichtlich:
Ein Berufszweig hat es sich gemütlich gemacht in seiner Nische - und keine Lust auf Wettbewerb.
Dabei ist die Lösung doch so einfach:
Die Anwälte müssen nur beweisen, daß sie besser sind.
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