| Hallo,
ich habe die Kündigung von meinen Arbeitg. bekommen,darin steht auch das ich eine Klausel verletzt hätte und ich soll einen Gewährleistungbetrag von 500 zahlen.Nun habe ich mit der Firma nochmal telefoniert,und habe per email die Nachricht bekommen, das sie auf diesen Gewährleistungsbetrag nun verzichten.Frage ist : Ob eine Email Gültigkeit hat?, beim eventuellen Rechtsstreit.Nicht das ich später Probleme bekommen.
LG
Tanja |