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Zitat von latschka Nochmal was zum Thema Ip-Adressen:
Heute ging das ganze Thema PC-Spionage etc durch die Nachrichten, u.a. dass das Verbot für NRW zB. nicht gilt, danach habe ich nochmal was zum Thema IP-Adressen recherchiert und leider auf einer Seite gelesen, wie leicht es doch ist den Standort anhand der IP festzumachen, weiß nun garnicht mehr was ich glauben soll.... |
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Heimliche Online-Durchsuchungen unzulässig
Unter dieser Überschrift war heute in diversen Online-Magazinen ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofes kommentiert. Da auch NRW ein Bundesland ist - und entsprechende Urteile bzw. Beschlüsse des BGH [auch] für die nachgeordneten Landesinnenministerien Gültigkeit besitzen - ist obige Aussage wohl missverstanden 
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Die Polizei darf Computer [vorerst] nicht heimlich über das Internet ausspionieren. Für so genannte Online-Durchsuchungen zum Beispiel von Terrorverdächtigen fehle die gesetzliche Grundlage, entschied am Montag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
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:ideen: So schön für manchen Ermittler die technische Möglichkeit der "Onlinespionage" wäre - keine Befugnisse ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung.

Zumindest in Deutschland gilt für Polizei und Justiz:
Was nicht durch ein Gesetz verboten ist - ist auch gleich erlaubt!
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| Das Ausspähen von Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen auf seinen Computer aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Sie erlaube nur eine offene Vorgehensweise (AZ StB 18/06 - Beschluss vom 31. Januar 2007). |
:idea: Bevor die Onlinespionage technisch überhaupt umfassend möglich ist, müssen
zusätzliche Programme auf dem entsprechenden Beschuldigten-Rechner installiert sein. Bereits an dieser Voraussetzung wird es dann in der Praxis hapern.
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... verlangten rasch eine klare Rechtsgrundlage, um schwere Verbrechen wie Kinderpornografie, Terrorismus oder Organisierte Kriminalität bekämpfen zu können. ...
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Die berechtigte Forderung zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität (VERBRECHEN = § 12 StGB (1)
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.) und Terrorismus darf jedoch nicht dazu führen, dass auch unverdächtige Internetuser zu gläsernen Bürgern werden.
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... Sie wollte bei Ermittlungen wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung dem Verdächtigen ein speziell zur Ausspähung entwickeltes Computerprogramm zuspielen, um an wichtige Informationen zu kommen. ...
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Wie bereits oben erwähnt - ohne zusätzliche Software = FEHLANZEIGE!
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Nach Ansicht des 3. BGH-Strafsenats greift dies erheblich in Grundrechte des Betroffenen ein. "Das Bild der Strafprozessordnung von einer rechtmäßigen Durchsuchung ist dadurch geprägt, dass Ermittlungsbeamte am Ort der Durchsuchung körperlich anwesend sind und die Ermittlungen offen legen", heißt es in dem Beschluss.
Die Online-Durchsuchung sei auch nicht mit der Telefonüberwachung vergleichbar, weil dabei nicht nur die Kommunikation zwischen dem Verdächtigen und einem Dritten überwacht werde. Vielmehr werde eine umfassende Übermittlung der auf dem Zielcomputer gespeicherten Daten an die Ermittler ausgelöst.
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:chatter: Als Ermittlungsperson für die Staatsanwaltschaft bin ich bisher mit [ab bestimmtem Punkt] offenen Ermittlungshandlungen

[auch im Bereich Computerkriminalität] stets sauberer und rechtssicherer gefahren, als mit halblegalen Aktionen.

Bestimmte Daten, die mir während Ermittlungshandlungen zugänglich sind - für das entsprechende Verfahren jedoch vollkommen unrelevant sind [EMail-Verkehr, Geschäftsbriefe etc.] (und nicht automatisch ein weiteres Verfahren nach sich ziehen - also keine Zufallsfunde) sind bisher noch geschützt.
Dies wäre bei einer eventuellen Gesetzesänderung nicht mehr unbedingt so.
Den kompletten Bericht gibt es
--> hier <-- zu lesen.
Zum Thema IP-Adressen gibt es bereits einige Ausführungen, die über das
Info-Portal erreichbar sind.