Rechtliche frage zu 1&1

Alt 06.09.2009, 12:05   # 1
totty2000
Gastposter
 
Hallo

Ich habe da mal eine Rechtliche frage zu 1&1.

Ich habe bei 1&1 einen Vertrag abgeschlossen nach drei Monaten sind wir dann umgezogen.
Weil es aus Technischen Gründen von 1&1 nicht anders ging (Rufnummern sind Standort zugewiesen) haben sie mir den aktuellen Vertrag gekündigt und ich musste einen neuen Vertrag abschließen. Was für mich bedeutet hat neue Festnetznummern, neue Handynummern und neue Mailadressen. Die drei Monate wurden mir natürlich nicht auf den neuen Vertrag angerechnet.

Nun steht uns bald wieder ein Umzug ins Haus nach ca. einem Jahr. Jetzt müsste ich nach 1&1 wieder einen neuen Vertrag abschließen alles wieder neue und der Vertag geht wieder 2 ganze Jahre.

Kann ich 1&1 nicht fristlos Kündigen wenn sie mir an meinem neuen Wohnort zum alten Vertrag nicht die Leistung liefern die ich vertraglich abgeschlossen habe?
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Alt 06.09.2009, 13:02   # 2
antiTank
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Mit Sicherheit hättest Du kündigen können, wenn der provider den Vertrag nicht erfüllen konnte. Es wäre also nicht erforderlich gewesen einen neuen Vertrag abzuschließen.
Allerdings, jetzt, so meine Ansicht, da Du den Vertrag bereits abgeschlossen hast, mußt auch Du Dich an die Vertragsbedingungen halten, nicht nur 1&1.
Allerdings kann die m.E. niemand zwingen, nochmals einen neuen Vertrag abzuschließen, auch 1&1 nicht.
Gruß
antiTank
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Alt 06.09.2009, 15:58   # 3
starlight
Moderator
 
Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.512
würd ich auch sagen ...zumindest is mir ein fall bei Freenet bekannt, die das genauso wollten und derjenige hat recht bekommen, dass er nicht gezwungen werden kann, einen neuen Vertrag über 2 Monate abzuschliessen...Rechtsberatung kann und darf dir aber keiner hier geben.
__________________
lieb, brav und unschuldig!!!
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Alt 06.09.2009, 17:24   # 4
NeeBee44
Crazy Tank
 
Benutzerbild von NeeBee44
 
Registriert seit: 26.12.2008
Beiträge: 640
Ja, du kannst Kündigen. Generell ist bei einem Umzug immer eine Kündigung des Anbieters möglich. Info Rechtsberatung der Verbraucherzentrale.

Aus leidvolle Erfahrung mit deinem Anbieter empfehle ich dir folgende Vorgehensweise : Kündigung mit Antwortfrist per Einschreiben.

Sehr wahrscheinlich wird eine Ablehnung der Kündigung kommen. Mit diesem Schrieb dann zur Rechtsberatung der Verbraucherzentrale gehen,
(für ALG I und ALG II Bezieher kostenfrei und für alle anderen geringe Gebühr) dort Schreibt ein Fachanwalt einen Brief und du hast Ruhe. War nicht nur in meinem Fall so.
__________________


Ist ein Beitrag hilfreich, dann könnt ihr denn Button Drücken

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Marco & Dante für eine geile Zeit
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Alt 06.09.2009, 18:49   # 5
antiTank
Gastposter
 
Auf diese Aussage würde ich mich nun wirklich nicht verlassen. Das Amtsgericht München hat mal entschieden, daß eben gerade nur dann rechtswirksam gekündigt werden darf, wenn am neuen Wohnsitz kein DSL-Empfang möglich ist.

Urteil: DSL Vertrag bei Umzug kündbar

Im Umkehrschluß bedeutet das natürlich, daß Dein provider dann auf Vertragserfüllung bestehen kann, wenn er die vertragsgemäße Leistung am neuen Wohnsitz auch erbringen kann. Nur, einen neuen Vertrag abschließen: Das mußt Du nun wirklich nicht. Da sehe ich auch keinerlei Rechtsberatung. Es ist eigentlich völlig klar, daß niemand gezwungen werden kann, Verträge abzuschließen.

Gruß
antiTank
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Alt 10.11.2009, 17:41   # 6
nicht-verarschen-lassen
 
Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 2
Hallo zusammen, ich stehe gerade vor dem gleichen Problem, bzw. habe dass schon am laufen. Bin vor einem Jahr umgezogen und 1&1 fordert fleißig Geld von mir, obwohl die nicht bereit sind mir auf Basis des alten Vertrages DSL zu liefern. Zwar gegen Abschluss eines neuen Vertrages, aber eben nicht auf Basis des alten. Ich zahle aus Prinzip nicht, da für mich das Motto gilt "ohne Leistung keine Bezahlung". Und zum Abschluss eines neuen Vertrages werde ich mich nicht zwingen lassen. Also lasse ich es darauf ankommen und schaue was das Amtsgericht dazu sagen wird...wenn die denn wirklich den Klageweg gehen werden.

Kurzum: Wer im gleichen Maße betroffen ist, möge mir seine Sicht der Dinge oder Erfahrungen mitteilen.

Vielen Dank!
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Alt 10.11.2009, 19:15   # 7
butano
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von totty2000 Beitrag anzeigen
Hallo

Ich habe da mal eine Rechtliche frage zu 1&1.

Ich habe bei 1&1 einen Vertrag abgeschlossen nach drei Monaten sind wir dann umgezogen.
Weil es aus Technischen Gründen von 1&1 nicht anders ging (Rufnummern sind Standort zugewiesen) haben sie mir den aktuellen Vertrag gekündigt und ich musste einen neuen Vertrag abschließen. Was für mich bedeutet hat neue Festnetznummern, neue Handynummern und neue Mailadressen. Die drei Monate wurden mir natürlich nicht auf den neuen Vertrag angerechnet.

Nun steht uns bald wieder ein Umzug ins Haus nach ca. einem Jahr. Jetzt müsste ich nach 1&1 wieder einen neuen Vertrag abschließen alles wieder neue und der Vertag geht wieder 2 ganze Jahre.

Kann ich 1&1 nicht fristlos Kündigen wenn sie mir an meinem neuen Wohnort zum alten Vertrag nicht die Leistung liefern die ich vertraglich abgeschlossen habe?
Das ist eine Frage, die Dir der Kundenservice von 1&1 am sichersten beantworten kann.
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Alt 10.11.2009, 21:25   # 8
markus
 
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Beiträge: 1
Hallo an alle habe eine frage ist der vertrag bei 1&1 Rechtkreftig wen er one unterschrift und one audio aufname abgeschlosen ist nur uber hendi abgeschprochen war und auch nicht alles was war werschprochen so gemacht ?
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Alt 11.11.2009, 19:30   # 9
butano
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von markus Beitrag anzeigen
Hallo an alle habe eine frage ist der vertrag bei 1&1 Rechtkreftig wen er one unterschrift und one audio aufname abgeschlosen ist nur uber hendi abgeschprochen war und auch nicht alles was war werschprochen so gemacht ?
Rechtskräftig ist er. Aber es gibt auch eine Einspruchs-/Widerspruchsfrist. Wie lange diese Frist ist, weiß ich derzeit aber leider nicht. Aber wie gesagt: Kundenservice von 1&1 kontaktieren und sich die AGB's von 1&1 mal gründlich durchlesen.
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Alt 12.11.2009, 14:38   # 10
nicht-verarschen-lassen
 
Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 2
...den Kundendienst von 1&1 anrufen? Dass ich nicht lache! Dieser Sch...-Verein ist mit Sicherheit der falsche Ansprechpartner für die Durchsetzung von Kundeninteressen!
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Alt 12.11.2009, 15:26   # 11
butano
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von nicht-verarschen-lassen Beitrag anzeigen
...den Kundendienst von 1&1 anrufen? Dass ich nicht lache! Dieser Sch...-Verein ist mit Sicherheit der falsche Ansprechpartner für die Durchsetzung von Kundeninteressen!
Kontaktieren bedeutet nicht zwangsläufig anrufen. Kontaktaufnahmen können auch per eMail, Fax oder über das Online-Kontaktformular durchgeführt werden (evtl. Screenshots oder Printouts/Hardcopys anfertigen, damit man schriftliche Nachweise zur Anfrage hat). Des weiteren helfen auch Verbraucherzentralen oder die Bundesnetzagentur weiter.

Verbraucherzentrale (allgemeine Website): Portal der Verbraucherzentralen in Deutschland - Übersicht

Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur | Die Bundesnetzagentur
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Alt 01.01.2010, 15:27   # 12
Quirin44
Gastposter
 
Vielleicht hilft das weiter:

(Mal wieder): 1&1 / DSL / Umzug & ausserordentliche Vertragskündigung Vertragsrecht frag-einen-anwalt.de

Grüße!
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Alt 06.01.2010, 19:39   # 13
Sektion_9
 
Registriert seit: 01.01.2010
Beiträge: 5
Das Problem ist hinlänglich bekannt. NeeBee hat Recht, auf jeden Fall schriftlich kündigen und die Ablehnung gut aufbewahren. Dann ist zumindest die Vertragsverlängerung nicht rechtlich haltbar. Ich würde dann rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit nochmal schriftlich eine ordentliche Kündigung per ES mit RS schicken, damit bist Du raus aus der Sache. Sollte es zu einem Mahnverfahren kommen, Anwalt nehmen, das ziehen die i.d.R. nur bis zu einem gewissen Punkt durch weil die genau wissen, dass sie vor Gericht niemals damit durchkommen werden.

teltarif.de Forum: RTL Explosiv: freenet-Probleme mit Kündigung bei Umzug

Gibt es noch mehr von solchen Fällen. Einfach mal googeln nach DSL Umzug 24 Monate Verlängerung.
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Alt 27.05.2012, 15:12 # --
News Flash
 
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