1 & 1 lehnt Widerruf einer fingierten Bestellung ab, was tun??


Alt 05.05.2009, 16:27   # 1
Kattl
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 3
Ich habe mehrere Probleme mit 1 & 1 und weiß langsam nicht mehr weiter! Leider muss ich etwas ausholen, da das Problem recht komplex ist.
Die Hauptproblemfelder sind 1. dass ich 2 Monate nach meinem Umzug immer noch kein Internet habe, hierzu nichts von 1 & 1 erfahre, aber weiter brav meine Gebühren zahlen soll, obwohl ich 1 & 1 bereits eine mittlerweile abgelaufene Frist gesetzt habe.
2. Wurde mir ein neuer Auftrag telefonisch „verkauft“, obwohl ich dem Mitarbeiter am Telefon sagte, dass ich mir das erst überlegen wolle und 1 & 1 weigert sich nun, mein Widerrufsrecht anzuerkennen.

Los ging es mit meinem Umzug, welcher am 15.03.09 stattfand, was ich auch mehrere Wochen vorher bei 1 & 1 angemeldet hatte. Laut vorherigem Check auf der Homepage war 1&1 Surf & Phone auch am neuen Wohnort verfügbar. Also scheinbar alles ok.

Nachdem ich ca. 2 Wochen nach meinem Umzug immer noch nichts von 1 & 1 gehört hatte, habe ich online den Auftragsstatus überprüft – und siehe da, er war bereits von 1 & 1 storniert worden. Meine Nachfrage bei der Hotline ergab, dass man nun doch festgestellt hatte, dass an meiner neuen Wohnung kein Komplettanschluss zur Verfügung gestellt werden könne. Auf meine Frage, wie es denn nun weitergehen soll, verwies man mich an die Umzugshotline. Dort weigerte sich die Mitarbeiterin, mir irgendwelche Auskünfte zu geben, wie in so einem Fall verfahren wird. Außerdem sei das Storno in ihrer EDV auch noch gar nicht erfasst, da sei der Auftrag noch in Bearbeitung. Ich solle auf Post von 1 & 1 warten, in der ich über das weitere Vorgehen informiert werden solle.

Nach einer weiteren Woche ohne Nachricht von 1 & 1 habe ich wieder dort angerufen und wurde schließlich in die Telesales-Abteilung durchgestellt. Der Mitarbeiter (dessen Namen ich mir übrigens notiert habe) meinte, dass die Leitung an meinem neuen Wohnort zu langsam sei, und er mir vorschlage, dass ich einen normalen Telekom-Festnetzanschluss beantrage und dann den 1 & 1 Basic-Anschluss dazubekomme. Dies ist natürlich teurer als der Komplettanschluss, den ich vorher hatte. Die Telekomanschlusskosten würde man aber übernehmen. Als er nach meiner Nachfrage nach der Vertragslaufzeit sagte, dass ich dann weitere 24 Monate gebunden bin, habe ich geantwortet (und hierfür habe ich einen Zeugen), dass ich mir dies erst einmal noch überlegen will und mich wieder bei ihm melde.

Kurz darauf flattert mir aber eine Auftragsbestätigung der Telekom ins Haus, die am 6.4. einen Festnetzanschluss in meiner ALTEN Adresse schalten wollte. Daraufhin habe ich natürlich erstmal die Telekom informiert und ihr meine neue Adresse mitgeteilt. Bei 1 & 1 habe ich auch telefonisch und per E-Mail sowohl darauf hingewiesen, dass ich keinen Auftrag erteilt habe und außerdem auch noch meine alte Adresse benutzt wurde.

Am 9.4. habe ich per Einschreiben mit Rückschein den gesamten bisherigen Sachverhalt an 1 & 1 geschildert und habe gleichzeitig gemäß AGB eine Frist bis zum 28.04. gesetzt, mir DSL zur Verfügung zu stellen, ansonsten würde ich außerordentlich kündigen und auch die Einzugsermächtigung entziehen.
Als einzige Antwort kam die Bestätigung meiner Kündigung zum November 2009 (Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit).

Am 17.04. wurde der Telekomanschluss geschaltet und ich bekam eine Mail von 1 & 1 mit einer Auftragsbestätigung und einer Widerrufsbelehrung. Von dem Widerrufsrecht habe ich natürlich auch Gebrauch gemacht, selbstverständlich per Einschreiben.

Woraufhin ich gestern folgende Antwort bekam:

Sehr geehrte Frau XXX,
Sie haben uns um Stornierung Ihres Auftrages bei 1&1 gebeten.
Bei der Beauftragung von 1&1 Surf & Phone 2.000 haben Sie sich für
Eine schnellstmögliche Schaltung des 1&1 Anschlusses entschieden. Damit haben Sie uns beauftragt, die Schaltung Ihrer DSL Leitung noch während
Der laufenden Frist für Ihr Widerrufsrecht sofort auszuführen.

Während der Bestellung besteht die Möglichkeit, einen Wunschtermin
Für die Leistungserbringung anzugeben oder sich für die
Schnellstmögliche Schaltung zu entscheiden. Sie haben die Option "schnellstmöglich" gewählt. Über die Folgen der Entscheidung wird im Bestellverlauf informiert. Im Rahmen der Bestellung wurde auf unsere AGB und unsere Widerrufsbelehrung hingewiesen.

Wir haben daher auf Ihren Wunsch vor Ende der Widerrufsfrist mit
Der Ausführung der beauftragten Leistung begonnen und Ihren Auftrag
zur Schaltung eines 1&1 Anschlusses an unsere Technologiepartner
übermittelt. Ein Widerruf Ihres Auftrages ist daher nicht mehr
möglich.
Bitte beachten Sie dazu unsere Widerrufsbelehrung:

"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung
der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben(z.B. wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses
beauftragen etc.)."

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass uns die Stornierung Ihres
Auftrags nach den hier bereits getätigten Aufwendungen nicht mehr
möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXX
Vertragskundenservice
1&1 Internet AG

Daraufhin meine Antwort:

„Sehr geehrte Frau XXXX,
> >
> > ich habe mich für überhaupt keine Option entschieden. Die Schaltung
> wurde mir lediglich von Ihrem Telesales-Mitarbeiter Herr Maus
> VORGESCHLAGEN. Ich sagte ihm (hierfür habe ich Zeugen), dass ich mir
> seinen Vorschlag überlege und mich noch einmal melde. Es gab also
> überhaupt keine WILLENSERKLÄRUNG meinerseits.
> > Ich bitte um schnellstmögliche Klärung, sonst werde ich rechtliche
> Schritte einleiten.“

Daraufhin bekam ich folgende Antwort:

„Sehr geehrte Frau XXXXX,
Ihr Schreiben zur Stornierung Ihres Auftrages XXXXXXX haben wir am
04.05.2009 erhalten.

In unserem Schreiben vom 04.05.2009 haben wir Sie darüber informiert,
dass einer Stornierung Ihres Aufrages nicht zugestimmt werden kann.

Die Bestellung erfolgte Telefonisch am 19.03.2009. Diese wurde mit
der schnellstmöglichen Schaltung beauftragt.

Bei einer Bestellung besteht unter anderem die Möglichkeit, einen
Lieferwunschtermin anzugeben. Bei Ihrem Auftrag haben Sie keinen
Termin gewünscht.

Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung
der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B.
wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses
beauftragen etc.)."

Sie können unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter
http:// 1&1 Internet AG - DSL, Webhosting, Mobiles Internet, Entertainment, Domains, Server und vieles mehr... einsehen.

Nachdem wir den Sachverhalt nochmals geprüft haben, können wir einer
Stornierung Ihres Auftrages weiterhin nicht zustimmen.

Es ist uns jedoch wichtig, mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden.
Daher möchten wir Ihnen eine Grundgebührbefreiung für zwei Monate
anbieten.

Was halten Sie von diesem Vorschlag?“

Meine Frage ist nun, was ich tun kann. War das Einlassen des Telekom-Technikers ein Fehler? Gibt es noch andere Wege als Anwalt oder Verbraucherzentrale? Der Support von 1 & 1 schaltet ja einfach auf stur und geht überhaupt nicht auf mein Problem ein. Was anscheinend bei diesem Unternehmen Methode hat.

Vielen Dank fürs Lesen, ich würde mich über hilfreiche Tipps sehr freuen!!

lg Kattl
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Alt 05.05.2009, 18:32   # 2
Samy
 
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Beiträge: 302
Hallo,
da kann man dir nur noch eins empfehlen, schalte einen Rechtsanwalt ein und gebe 1 & 1 vorher Bescheid, das wenn deine Forderungen nicht erfüllt werden, du einen Rechtsanwalt einschalten wirst.
Wie ich schon in anderen Foren lesen konnte, kann man bei 1 & 1 leider nur was mit einem Rechtsanwalt erreichen Du kannst ihnen ja drohen, ihnen die Kosten in Rechnung zu stellen.
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Alt 10.05.2009, 17:50   # 3
runrig772
 
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Beiträge: 117
1. Sofort bei der Telekom einen Telefon und DSL Vertrag abschliessen damit du
schnell wieder online gehen kannst.

2. Bei 1und1 bis November 09 die Grundgebühren bezahlen.

Das ist blöde gelaufen bei dir
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Alt 10.05.2009, 18:18   # 4
Samy
 
Benutzerbild von Samy
 
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Ort: Sierksdorf/Ostsee
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Hallo runrig 772,
wieso so er den weiter bezahlen ??? Er wurde doch eindeutig ueber den Tisch gezogen. So versucht doch 1 & 1 Vertraege am Telefon zu erschwindeln.
Was glaubst du wie oft ich in Foren gelesen habe, das User von i & 1 betrogen wurden, da hilft nur noch der Rechtsanwalt, anders kann man die nicht stoppen.
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Alt 11.05.2009, 09:14   # 5
starlight
Moderator
 
Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 1.509
Ohne Rechtsschutzversicherung würd ich allerdings erstmal den Gang zur Verbraucherzentrale empfehlen...ist wesentlich günstiger und helfen können die meist auch.
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Alt 11.05.2009, 09:46   # 6
Kattl
Threadstarter
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 3
Danke für die Ratschläge. Ich habe nun einen Anwalt gefunden, der mir relativ günstig ein Schreiben aufsetzt, anscheinend reagiert 1&1 ja auf niochts anderes.

Ansonsten habe ich nun seit bald 2 Monaten kein Internet mehr (Umzug war seit dem 29.01.(!!)) bei 1&1 angekündigt), auf Post oder sonstige Meldung von 1&1 warte ich weiterhin vergeblich....
Werde Euch auf dem Laufenden halten!
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Alt 11.05.2009, 10:28   # 7
Samy
 
Benutzerbild von Samy
 
Registriert seit: 06.04.2009
Ort: Sierksdorf/Ostsee
Beiträge: 302
Hallo Kattl,
wünsch dir viel Glück dabei, hoffentlich geht endlich mal was voran.

LG Samy
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Alt 26.05.2009, 11:46   # 8
Kattl
Threadstarter
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 3
Dank eines Journalisten, der 1&1 mit meinem Fall konfrontiert hat (das ganze ging dann wohl über die Pressestelle) habe ich nun ein Entschuldigungsschreiben von 1&1 bekommen mit Bestätigung der sofortigen Kündigung meines alten Vertrages, der Stornierung meines neuen "Auftrages" (es habe sich hier wohl um ein Mißverständnis gehandelt ) und der Rückerstattung meiner Gebühren aus den letzten 2 Monaten.
Es geht also doch, und die Reaktion kam sogar innerhalb nur eines (!) Tages. Sieht ganz so aus, als ob 1&1 versucht, schlechte Presse zu vermeiden. Also kann ich nur allen anderen 1&1-Geschädigten raten, nicht lockerzulassen. Allerdings muss man sich halt von außen (Anwalt, Medien, Verbraucherschutz) Hilfe holen.
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Alt 26.05.2009, 11:57   # 9
Samy
 
Benutzerbild von Samy
 
Registriert seit: 06.04.2009
Ort: Sierksdorf/Ostsee
Beiträge: 302
Glückwunsch Kattl,
es geht doch, denn so lange man die Füsse still hält, mach 1 & 1 was es will.
Aber sobald Rechtsanwalt, Verbraucherzentren, oder wie in deinen Fall, die Presse eingeschaltet wird geht es. Deshalb wie du schon geschrieben hast:
1. Am besten keinen Vertrag mit 1 & 1 abschliessen !!!
2. Wenn es Ärger gibt, sofort obige Institutionen einschalten, sonst bekommt man nie sein Recht.

Du hast dich durchgeboxt, richtig so !!!
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Alt 26.05.2009, 12:54   # 10
sn00py603
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Kattl Beitrag anzeigen
Es geht also doch, und die Reaktion kam sogar innerhalb nur eines (!) Tages. Sieht ganz so aus, als ob 1&1 versucht, schlechte Presse zu vermeiden. Also kann ich nur allen anderen 1&1-Geschädigten raten, nicht lockerzulassen. Allerdings muss man sich halt von außen (Anwalt, Medien, Verbraucherschutz) Hilfe holen.
Manchmal reicht es schon mit der Presse zu drohen. Schlechte Presse kann sich keiner leisten.
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Alt 26.05.2009, 13:48   # 11
antiTank
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von sn00py603 Beitrag anzeigen
Manchmal reicht es schon mit der Presse zu drohen. Schlechte Presse kann sich keiner leisten.
So ist es und so war es bei mir in Sachen Internetkauf eines Elektronikartikels. Erst, als meine "Beurteilung" mit der Überschrift "Finger weg von diesem shop" drinstand, haben die sich förmlich überschlagen vor lauter Eifer und erklärt, meine Angelegenheit sofort zu regeln, wenn ich so nett sei, diese Beurteilung wieder zu entfernen.

In Sachen Providerwechsel ging es bei mir ohne Anwalt nicht, völlig gleichgültig, was ich denen geschrieben hatte. Mit Anwalt und demselben zuvor von mir bereits einmal übersandten Text innerhalb von 3 Tagen.

Natürlich kann man auch die zu viel abgebuchten Kosten zurückbuchen und dann auf eine Klage warten. Hier besteht aber natürlich die Gefahr, daß man erst einmal vom web abgeklemmt wird; und genau das wollte ich nicht riskieren.

Gruß
antiTank
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Alt 12.02.2012, 14:06 # --
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