Provider-Wechsel- = Ärger mit 1&1 und ARCOR


Alt 24.09.2008, 15:19   # 1
Ronja1
 
Registriert seit: 23.09.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 5
Wer hat Ähnliches erlebt bzw. Wie kann man dagegen vorgehen?

Ich war 1&1 Kunde; weil ich aber nicht in den günstigeren Tarif umwechseln konnte, habe ich mich für ARCOR interessiert. erhielt v. Arcor schriftl. Zusage:

"Ab Umschaltedatum entstehen keine Leistungsabhängigen Kosten mehr beim
bisherigen Netzbetreiber." "Kündigungsformalitäten-Übernahme für alle Anschlußleitungen b. derzeitigem Netzanbieter."

Man sagte mir auch telf. "wir regeln das alles für Sie!" ;denn ich betonte, daß ich ja nicht 2 Verträge gleichzeitig möchte.

(kündigte trotzdem bei 1&1 fristgerecht zum 28.7.2008 . )
Fakt ist: seit 28.2.2008 bin ich bei Arcor = Neukunde und
w e i t e r h i n bei 1&1 - Kunde

ARCOR-Begründung: unsere Zusage bezog sich n u r auf Telekom-Anschluß!!!!
1 & 1= "Sie haben zwar gekündigt, aber die city-flat läuft weiter!!! "

Wer nicht zahlt, erhält nach 1. Mahnung v. 1&1 gebührenpflichtige Drohungen vom Inkassobüro, Coburg.

Das einzige was bei beiden gut ist, ist die Werbung! Ansonsten reine Abzocke.

Wie kann man dagegen wirkungsvoll vorgehen, ohne Anwaltskosten?
Werbung

  Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2008, 20:27   # 2
DepecheNoir
Gastposter
 
Hat sich schon was Neues ergeben? Habe ein ähnliches Problem mit ARCOR. Inkasso Unternehmen wurde seitens ARCOR auch schon eingeschaltet. Hatte meines Erachtens bei dem Wechsel zu UNITYMEDIA alles korrekt gemacht. Aber aufgrund eines angeblichen Serverausfalles bei UNITYMEDIA soll mein Kündigungsschreiben mit Portierungsauftrag angeblich nicht angekommen sein.
Jetzt fordert dieses mysteriöse Inkassobüro mehrere Hundert Euro.
Gruß
  Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2012, 00:42   # 3
gropius12351
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 12
Hallo, Vodafone garantiert mit der Werbung die Mitnahme der Festnetzrufnummer im gleichen Ortsnetz. Auch die Kündigung wird beim alten Anbieter zugesagt. Eine Verweigerung bedeutet einen Verstoß gegen die §§ 3, 5 UWG, das ist strafbar.

Werbung von Vodafone: Für DSL & Festnetz
Sie können direkt bei Vertragsabschluss die Mitnahme Ihrer Festnetznummer beauftragen. Wir übernehmen dann für Sie die Kündigung bei Ihrem bisherigen Festnetzanbieter und beauftragen auch die Rufnummermitnahme.

  Mit Zitat antworten
Antwort


Alt 12.02.2012, 09:02 # --
News Flash
Mehr zum Thema
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
Standard Mehr zum Thema

   

Stichworte
1&1
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:02 Uhr.