| | # -- |
| netzwelt.de | |
| | # 4 | |
| Registriert seit: 24.02.2006 Ort: Wallenhorst
Beiträge: 52
| Zitat:
1. 1&1 läßt gar keine andere Zahlung als Lastschrift zu. Das ist schon bedenklich, aber noch rechtens. 2. Eine Sperrung wegen Nichtzahlung muss vorher angekündigt werden. Das macht man typischerweise in einer Mahnung, in der man eine Zahlungsfrist setzt. Ausserdem ist es Pflicht, daraufhinzuweisen, dass gegen diese Sperrung Rechtsmittel eingelegt werden können. Also einfach ein paar Tage nach Lastschrift sperren ist nicht. Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass sie es machen. Gruß Holger | |
|
| | # 5 | |
| ...ist anders... Registriert seit: 05.10.2002
Beiträge: 6.120
| Zitat:
Ich gehe davon aus, dass 1&1 ebenfalls ein System zur Verarbeitung benutzt und somit Mahnungen mit und ohne Sperrandrohungen verwendet werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so koennen auch die AGB´s sehr hilfreich sein, da die Zahlung nur mit Bankeinzug gewaehrt wird. delforcer | |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |
| | # -- |
| netzwelt.de | |





