| | # 283 |
| Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 1
| Hallo Zusammen, ich bin neu hier und auf das Forum aufmerksam geworden weil ich nach unterstützung such mich von meinem internetanbieter zu trennen. ich hab schon viel gelesen aber irgendwie hilft mir das alles nicht weiter ... mein anbieter ? 1und1 ich bin eigentlich bisher mit den leistungen zufrieden gewesen ... habe aber nun folgendes problem. ich bin anfang nov. 2011 umgezogen - ok dachte ich musst ja mal umzugservice anrufen .. gesagt getan ( oh VDSL 50 000 HAMMER ) her damit, kurze zeit später eigentlich kurz vor schaltungstermin, erfuhr ich dann 50 000 VDSL ja schon aber nicht für sie - ein wechsel derzeit nicht möglich , nehemen sie ihr doppel-flat 6000 mit - ok dachte ich dann halt 4,5 - 5 mbit wie an meinem alten wohnort. pustekuchen die leitung wurde geschaltet und ich hatte gerade mal 1mbit ! gleich technik angerufen - leitung prüfen lassen ... messungen ergaben ( querschnitt etc... ) max. 1,2 - 1,5 Mbit. großzüge und fix wurde dann meine störmage in der fritzbox rauf gesetzt nun im schnitt 2,4 mbit erreiche. leitung aber instabil. gleich angerufen technik - und das nun fast jeden tag auch mit der bitte das man mich ggf. aus meinem vertrag der noch genau 1 jahr geht bitte vorzeitig entalassen möchte . NEGATIV - weder das argument der leistungsgarantie noch irgendwas hilft ---- die kündigung wurde angenommen aber erst zum nov. 2012 wenn vertrag endet. 2 rechner zu gleichen zeit im netz ( kannste kaffee kochen zigarette rauchen und machst eine zeitreise back to basic 56k modem ) was kann ich machen - laut vertrags abteilung kann die technik eine empfehlung hinterlegen im hauseigenen system bei 1und1 - den vertrag zu lösen - die weigern sich ( der gute herr aus der werbung für kundenzufriedenheit - ebenfalls ) ich stoße nur auf taube ohren und bekomme immer wieder gesagt das ich mit vertragsabschluss den agbs zugestimmt hab und eine geringere bandbreite ggf. in kaufen nehemen muss. blöd nur schliesst man einen neuen vertrag und die leistung passt nicht - kann man kündigen. hat man einen vertrag und zieht in einen neuen ort und die leistung passt nach schaltung dort nicht - kannste dein geld zum fenster rauswerfen ) ICH NENNE DAS MAL PERFEKTE ABZOCKE !! Weiss jemand rat ?! Ich finde in den agbs kein argument mehr - leistungsgarantie scheidet aus !! gibt es da seitens unseres gesetztes keine möglichkeite ?! danke für euer interesse und mithilfe ! LG FozzieBear hab fehler gefunden - wer noch welche findet ...sollte es nicht zulaut sagen ( sonst wolle andere auch welche haben ) bin einfach gerade voll sauer soryy - der frust muss raus |
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| | # 285 |
| Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 17
| Hallo, die Liste der Antworten ist ja sehr lang, viel brauchbares ist aber nicht dabei. Ich warne ausdrücklich vor einem Entzug der Einzugsermächtigung, dieses wird sicher nicht zur erhofften Kündigung durch 1&1 führen. Hier gab es eine Mahnung mit dem Hinweis, dass 1&1 den Vertrag beenden kann. Dann kam eine 2. Mahnung, hier wurde mit Abschaltung gedroht, ohne allerdings die Frist nach § 45 k TKG einzuhalten, auch kann erst nach einer Schuld von 70 EUR. stillgelegt werden. Hier liegt der Haken: 1&1 legt den Anschluss still, bin aber sicher das der Vertrag weiter läuft, die werden jeden Monat die Hand aufhalten. Gegen den § 45 k TKG verstößt 1&1 massenhaft, bei fast jeder Mahnung, und dass sind jeden Monat viele Tausend. Hier ein Tip bei Versäumnis des Kündigungstermins. Mit 1&1 reden, vielleicht etwas am Vertrag ändern, wie eine Mobilfunkflat dazu nehmen. Dies wird 1&1 dann als Neuvertrag bestätigen, mit 24 Monaten Laufzeit. Hier gibt es dann eine Widerrufsfrist von 2 Wochen, ist ja ein neuer Vertrag und keine Verlängerung, so habe ich es bei freenet gemacht. Eine Garantie, dass dieses funktioniert kann ich allerdinds nicht übernehmen, ich weis nicht was sich die Westerwälder in so einem Fall an Schikanen so einfallen lassen. Gropius12351 |
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| | # 286 |
| Registriert seit: 14.02.2012
Beiträge: 2
| Hallo zusammen, bin auch neu, hab das Forum auf meiner Suche nach 1&1-Problemfällen gefunden. Ich seit etwa 3 Jahren bei 1&1, war bis jetzt auch soweit zufrieden. Hab einen DSL2000-Tarif, allerdings nur deshalb, weil bei mir nur max 1100kBit/s Downstream drin sind. So weit so gut, die Telekom stellte Mitte 2011 ihre neue Glasfaseranbindung in unser Dorf fertig. Hab dann Weihnachten 2011 mal bei 1&1 angefragt ob ich dadurch höhere Bandbreiten nutzen könne - 1&1 sagt, DSL16000 ist auf jeden Fall möglich, unter Umständen noch mehr. Ok, super, dachte ich mir, hab dann gleich einem Tarifwechsel auf 16000 zugestimmt (= Neuabschluss DSL16000 mit 24 Monaten Laufzeit). 3 Tage später bekomme ich eine Mail, der Anschluss wäre jetzt geschalten + aktiv. Aber mein Downstream hat sich nicht verändert, beträgt immer noch ca 1100kBit/s. Ich rufe bei der Hotline an, erzähle meine Geschichte, nette Frau nimmt Störungsmeldung auf. Einen Tag später bekomme ich eine Mail, in der steht, dass aus technischen Gegebenheiten meine Bandbreite auf jene 1100kBit/s beschränkt ist und man wisse nichts von einem Leitungsausbau in meiner Region. Super. Ich rufe wieder bei der Hotline an, man nimmt wieder eine Störungsmeldung auf, Telekomtechniker kommt vorbei. Dieser erklärt mir, dass 1&1 nicht über die neugebaute Glasfaserleitung der Telekom geht, sondern weiterhin über die alte Kupferleitung - deshalb gibts keine höhere Bandbreite. Ich widerufe den Tarifwechsel und möchte meinen alten Tarif zurück. 1&1 erklärt mir, mein alter DSL2000-Tarif für 19,99€ wird nicht mehr angeboten, ich müsse einen DSL6000 (als kleinstmöglicher Tarif) neu abschliessen, Dieser würde mich dann 29,99€/Monat kosten. Ich sehe aber ehrlich gesagt nicht ein, aufgrund einer falschen Information seitens 1&1 ab sofort für die gleiche Leistung wie vorher 10€ pro Monat mehr zu bezahlen... Hab 1&1 jetzt eine Frist von 14 Tagen gesetzt mir meinen alten Tarif zurück zugeben, andernfalls trete ich vom Vertrag zurück. Wie ist da die Rechtslage? MfG Beauford |
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| | # 287 |
| Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
| Die Rechtslage ist die, daß Du ein Widerrufsrecht nach §312d BGB hast und somit den Vertrag widerrufen kannst. Die Kündigung des alten Vertrages kannst Du so ohne weiteres nicht rückgänig machen, es sei denn Du hast eine schriftliche Zusicherung der 16MBit von 1&1 und kannst nachweisen unter dieser falschen Voraussetzung, den Vertrag gekündigt zu haben. Sieh es als Vorteil, daß Du nun schneller zur Telekom gehen und schneller bei der Telekom sein kannst. |
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| | # 288 |
| Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 17
| Zu dem Thema gibt es einige Urteile, gegen die 1&1 Internet AG, auch das AG Fürth hat entsprechend entschieden. Achtung: Zuständig ist das Amtsgericht an Deinem Wohnort, ein gemeinsamer Erfüllungsort gem. § 29 ZPO ist gegeben. Durch vollständig unwahren Vortrag bei Gericht gelingt es 1&1 immer wieder die Klagen nach Montabaur zu ziehen. DSL-Verträge sind absolut vergleichbar mit Energieversorgungsverträgen. Folgendes ist in den Schriftsätzen gelogen: 1. Sie zur Internet-Nutzung notwendigen Server stehen in Montabaur. 2. Die letzten Meter liegen bei der Telekom. 3. Eine Einwahl in das Internet ist von "überall" möglich. Richtig ist: 1. Die Server stehen in Karlsruhe, Baden Baden und Hanau (s. 1&1 Pressemeldungen) 2. Bei Komplettanschlüssen gibt es keinen zusätzlichen Vertrag mit der Telekom, diese sind nicht "Dritter". 3. Eine Einwahl ist nur über den zugewiesenen Netzknoten erlaubt, so die Nutzungsbedingungen nach den AGB. Ich habe Strafanzeige wegen Prozessbetruges erstattet. Die Entscheidungen: AG Montabaur, Urteil v. 04.08.2008 – 15 C 268/08 AG Montabaur: Mangelnde Bandbreite eines DSL-Anschlusses BGB § 280 Abs. 1, Abs. 2, § 281 Abs. 1 Kann der Anbieter eines DSL-Anschlusses dem Kunden die vertraglich geschuldete Geschwindigkeit nicht zur Verfügung stellen, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen. Er kann darüber hinaus die Kosten als Schaden ersetzt verlangen, die ihm durch den Abschluss eines Vertrages bei einem anderen DSL-Anbieter entstehen. Amtsgericht Fürth, Urteil vom 07.05.2009 - 340 C 3088/08 - (Betrifft 1&1) AG Fürth: Kunde hat Recht auf Sonderkündigung bei zu geringer DSL-Geschwindigkeit Vertragsklausel stellt unangemessene Benachteiligung für Verbraucher dar. Eine zu geringe DSL-Geschwindigkeit kann ein Recht auf Sonderkündigung begründen. Eine Klausel in den AGBs die den Verbraucher darauf hinweist, dass der Provider lediglich die am jeweiligen Ort maximal zur Verfügung stehende Bandbreite schuldet ist unwirksam und benachteiligt den Verbraucher unangemessen. Dies entschied das bayerische Amtsgericht Fürth. Die Urteile gibt es vollständig im Internet unter den Geschäftszeichen |
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| | # 290 |
| Registriert seit: 22.02.2012
Beiträge: 3
| Hallo, ich darf nun auch mal ein Problem mit 1&1 melden. Nachdem ich nun seit 7 Jahren Kunde bei 1&1 bin, im übrigen wirklich Problemlos, habe ich mir erlaubt einen Kundendienst zu kontaktieren um einen Umzug zu melden. Ablauf wie folgt: 03.01.2012 Freundlichem Kundenberater mein Vorhaben geschildert. Der KD-Berater hat mir sogar noch einen Tarifwechsel angeboten um die Umzugskostenzu sparen. Neue Hardware wäre auch noch dabei da es sich dann um einen neuen 24 Monate Vetrag handele. Das klang soweit sehr erfreulich. Nun habe ich noch nach der Bandbreite gefragt und man versicherte mir das es an meinem Wohnort keine Probleme gäbe. Da mein Vertrag bis zum April 2012 lief und ich diesen im Januar hätte kündigen müssen habe ich habe ich nochmals darauf hingewiesen ob das mit der 16K leitung auch klappt. Die Anschlussnummer vom Vormieter habe ich dem KD-Berater auch noch mitgeteilt und um eine überprüfung gebeten. Erneut wurde mir versichert das der Anschluss mit 16K keine Probleme machen würde. Selbstverständlich wurde seitens 1&1 der Komplettanschluss schriftlich bestätigt. Nun guter Dinge bis zum Freischaltungstermin gewartet. Dann kam es wie es kommen musste: 09.02.2012 Die Box in Betrieb genommen , ging einwandfrei und neugierig wie ich nun mal bin habe ich gleich die Bandbreite geprüft. Von den mir zugesicherten 16.000 bit liegen gerade mal 2447 bit an. Es folgen unzählige Gespräche mit den KD-Beratern und Technikern von 1&1. Hierbei hatte 1&1 festgestellt das der nächste Knotenpunkt zu weit liegt um eine größere Bandbreite zu erhalten. Auf Anfrage warum das nicht schon bei der Bestellung geprüft wurde obwohl ich extra nachgefragt habe, konnte man mir nicht sagen. Da ich den Anschluss beruflich brauche und mit der anliegenden Bandbreite nicht arbeiten kann, habe ich mit einem KD Berater aus der Vertragsabt. gesprochen. Dieser gab mir eine Faxnummer gab um eine Sonderküdigung auszusprechen. Als Antwort der von mir am 15.02.2012 ausgesprochenen Kündigung bekam ich ein "Formschreiben" welches ich schon des öfteren in anderen Beiträgen im Netz gesehen habe. Mit dem Vermerk das die Kündigung zum 07.02.2014 aktiviert wird. Es hat den Bearbeiter nicht die Bohne Interessiert das ich eine Leitung brauche die meinen beruflichen Anforderungen genügt. Ich finde es beschämend, das sich ein Unternehmen das "Service" Groß schreibt an einen langjährigen Kunden ein Formschreiben sendet. Im übrigen werde ich erst einmal Widerspruch einlegen.......... To be continued.............. Gruß HC50 |
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| | # 291 |
| Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
| Du solltest aufgrund der von Dir beschriebenen schriftlich zugesicherten Bandbreit, die vertraglich als vereinbarte Eigenschaft zu sehen ist, eine Frist zur Vertragserfüllung setzen und bie Nichteinhaltung die Kündigung aus wichtigem Grund androhen. |
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| | # 292 |
| Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 17
| Debattieren nutzt bei 1&1 nichts. Nochmals Frist von 2 Wochen setzen, wenn da keine zufriedenstellende Antwort kommt, mit Freigabe der genutzten Rufnummer, Anwalt übergeben und gleich Klage einreichen, beim AG am Wohnort. Alles Andere wird teurer, wenn der Anwalt erst einmal schreibt, will der auch Geld dafür haben. Urteile wie vorstehend bereits aufgeführt: AG Montabaur, Urteil v. 04.08.2008 – 15 C 268/08 Amtsgericht Fürth, Urteil vom 07.05.2009 - 340 C 3088/08 - (Betrifft 1&1) Achtung: Die 1&1 Anwälte wollen die Klagen nach Montabaur ziehen und tragen entsprechende Lügen vor, wie schon berichtet. Übrigens, da es sich um einen neuen Vertrag handelt, gibt es auch wieder eine neue Widerrufsfrist. |
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