Kündigung der DSL-Leitung durch 1&1

Alt 18.11.2005, 16:43   # 1
zedvaint
Gastposter
 
Liebe Leute,
vielleicht kann mir hier einer helfen. Habe seit Anfang Oktober einen normalen 1&1-City-Flat-Vertrag samt dazugehöriger 2000er-Leitung mit zwölfmonatiger Laufzeit. Erst funzte alles prima, seit dem 15. November komme ich aber nicht mehr ins Netz. Nach zahlreichen Telefonaten mit 1&1 (für 99 Cent/Min.) und Telekom hat sich nun herausgestellt, dass mein DSL-Anschluss schlicht abgemeldet wurde - vom wem kann keiner sagen. 1&1 sah darin aber kein Problem, ich solle, so die Trulla von der Hotline, doch einfach die DSL-Leitung noch einmal neu beauftragen und die dann - leider, leider - anfallenden Gebühren der Telekom in Rechnung stellen. Verrückt, oder? Schließlich habe ich ja keine Geschäftsbeziehung zum Rosa Riesen. Jedenfalls habe ich jetzt per Fax die sofortige Wiederinbetriebnahme spätestens zum 23.11 verlangt, ansonsten sähe ich die Kündigung als von 1&1 einseitig vollzogen an und würde die Einzugsermächtigung stoppen/Zahlungen einstellen. Bin mir nun aber nicht sicher, ob ich da rechtlich auf der sicheren Seite bin. Weiß einer von euch, wie man sich in so einer Situation richtig verhält? Kennt einer einen ähnlichen Fall?
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Alt 20.11.2005, 10:13   # 2
Klaus.Frank
 
Registriert seit: 03.11.2005
Beiträge: 8
Hallo zedvaint,

meines Erachtens besteht zwischen dir sowie 1&1 ein Vertragsverhältnis, wonach 1&1 dir die 2000er DSL-Leitung samt zugehöriger Leistungen stellt und du dafür die vertraglich vereinbarten Entgelte bezahlst. Rechtlich nennt sich sowas glaube ich "Leistung Zug um Zug".

Wenn du jetzt keinen Zugang mehr zur DSL-Leitung bekommst, 1&1 auch noch zugibt, daran schuld zu sein, dann ist das nach meinem Verständnis (zumindest) ein Lieferungsverzug zu deinem Nachteil, wenn nicht sogar eine (vielleicht nur vorübergehende) Unmöglichkeit der Lieferung durch 1&1.

Es ist für mich sonnenklar, dass du in diesem Zustand auch nichts zu bezahlen brauchst, von da her halte ich das Entziehen der Bankeinzugsermächtigung für durchaus gerechtfertigt.

Ob du allerdings aus der Vorgehensweise von 1&1 deren einseitige Kündigung konstruieren kannst, dürfte fraglich sein. Immerhin sei das Abklemmen deiner DSL-Leitung nur versehentlich vorgenommen worden. Sicher, wer weiß, ob das stimmt oder nicht? Im Zweifel müsstest du den Beweis erbringen, dass 1&1 dir wirklich mit voller Absicht die Leitung gekappt hat, und das dürfte dir wohl kaum bzw. nur unter unvertretbar hohem Aufwand gelingen.

Da ich (aus eigener Erfahrung, siehe letzter Beitrag) davon ausgehe, dass auch 1&1 nicht auf deine Fristsetzung reagieren wird und du ohnehin keine DSL-Leitung mehr hast, würde ich nach Ablauf des 23.11. der Fa. 1&1 ein Schreiben mit folgendem Inhalt zukommen lassen:

* Feststellung vertragswidrigen Handelns durch 1&1,
* Gratulation zum Vergraulen eines weiteren Kunden ( = fristlose Kündigung),
* Mitteilung des sofortigen Stornierens der Einzugsermächtigung,
* Mitteilung, dass das Beauftragen einer neuen Leitung ausscheidet.

1&1 sollte damit aus dem Geschäft sein.

Allerdings wirst du bei dieser Verfahrensweise dennoch eine neue DSL-Leitung beantragen und bezahlen müssen, wenn du zu einem anderen Anbieter wechselst. Ab da heisst es dann "Gehen Sie auf Los und ziehen Sie weitere lustige Erfahrungen ein!". Details: Siehe Inhalt dieser Forumsabteilung...

Beste Grüße und viel Glück,
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Alt 27.05.2012, 15:04 # --
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