| | # 1 |
| Helferlein Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 3.120
| Höre gerade in den Nachrichten der ARD das das BGH einem User Schadenerstaz zugesprochen hat, weil sein Internet und Telefonanschluss wegen eines Fehlers des Providersa nicht nutzbar war. Das wird 2,38 aber garnicht freuen. http://www.tageschau.de/inland/bghinternet100.html
__________________ Das was ich hier sage ist meine Meinung und keine Rechtsberatung Solange das Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself |
|
| | # -- |
| netzwelt.de | |
| | # 2 |
| Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 1.443
| Wird es aber erstmal schon, weil: 1.: Das gezeigte Modem zu Beginn im Video das "Speedport W504V" der Telekom ist und kein Fr!tzBox-Modem von 1&1. Woher diese gewünschte Doppeldeutigkeit kommen mag, weiß man wohl nicht so genau. Einen Vergleich vom Bild des gezeigten Modems zu Beginn des Video zu einem Produktbild: Speedport W504V 2.: Weder im Text, noch im Video ist zu erfahren, daß es sich um den Anbieter 1&1 handelt. Eine negative Meinung mag man sich zwar gerne wünschen, man sollte sie aber auch zumindest begründen können.
__________________ Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu. |
|
| | # 3 | |
| Plaudertasche Registriert seit: 18.01.2007 Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 10.106
| Der III. Zivilsenat hat keine Einzelfallentscheidung getroffen - es ging also nicht um 1+1 oder Telekom oder irgendwelche Modems. Zitat:
| |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren: Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |
| | # -- |
| netzwelt.de | |





