| Registrieren | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| Umfrageergebnis anzeigen: Was halten sie von 1&1 | |||
| Unseriös | | 7 | 53,85% |
| Fallensteller | | 4 | 30,77% |
| TV Werbung ein Witz | | 4 | 30,77% |
| Ohne Worte | | 2 | 15,38% |
| Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 13. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen |
| | # 3 | |
| Threadstarter Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 3
| Zitat:
Hallo, das ist mir schon klar. Leider liegt mein begangener Fehler darin, dass ich meine Kündigung (zum von 1&1 verlangten Formular) ganz normal per Post geschickt habe. Wo führte dies denn auch noch hin, wenn man für "jedes" Schreiben eine Empfangsbestätigung haben muß. Mahnungen von Unternehmen kommen doch auch nicht per Einschreiben. Andererseits, was sagt den letztendlich ein Einschreiben über den Inhalt aus? Nichts. Im übrigen ging es bei meiner Warnung nur darum, dass 1&1 seine Kunden mit einer "einfachen Kündigungsmöglichkeit" anlockt, und diese Einfache Kündigung dann hinter "meterhohen" Websitemauern so versteckt, dass ein "Normalsterblicher" Internetnutzer keine Möglichkeit hat überhaupt daran zu kommen. Im Übrigen wird diese Meinung von vielen Internetusern vertreten. Insofern bin ich auch kein Einzelfall. Ich hatte auch noch vergessen zu erwähnen, dass das Formular zur FAX Kündigung, sofern man es dann doch irgendwann finden sollte, nicht einmal DAS ist was es auch sein sollte. Es ist ein Kündigungsschreiben zur Nutzung eines Media Paketes. Denken bzw. Glauben die bei 1&1 eigentlich wirklich das sie jeden für Dumm Verkaufen können? Jedes Gericht haut denen doch ihr irreführendes und illegales Geschäftgebahren nur so um die Ohren. | |
|
| | # 4 | ||
| Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
| Zitat:
Man muß auch keine Empfangsbestätigung, wohl aber sollte man eine Zugangsbestätigung (Einschreiben-Einwurf) haben. Und natürlich hilft dieses auch nicht, wenn die gegnerische Seite einen anderen Inhalt behauptet. Das hilft dann letztlich nur die Zustellung per Gerichtsvollzieher, der ist dann Zeuge der Zustellung und des Inhalts zugleich. Zitat:
Also kann die Devise nur lauten, den Leuten von vorneherein klarzumachen, daß es zu Kündigungen keines Formulars bedarf und schon gar nicht der Mitwirkung des Unternehmens, bei dem man kündigen will. Weder durch Bereitstellung des Kündigungsschreibens noch der Bestätigung derselben, lediglich der Zugangsnachweis ist wichtig. Zusammengefasst also: Alles das, was man selbst machen kann, muß man auch machen, um nicht später einen Nachteil zu erleiden. | ||
|
| | # 5 | |
| Threadstarter Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 3
| Zitat:
Hallo nocheinmal, Vielleicht bin ich ja zu naiv um immer an das gute im Menschen zu glauben. Wenn ich eine Test HP nutze, dann heißt das für mich, dass ich diese erstelle und schaue ob das Produkt meinen Vorstellungen entspricht. Ist dies nicht der Fall, dann öffne ich meine Test HP und klicke dort auf ein Banner oder Link zum Kündigen. Dort klicke ich "Kündigen" an und Fertig bin ich. So müsste es auch Gesetztlich geregelt werden. Mit dem sogenannten "Kleingedruckten" haben sie (der Gesetzgeber) es ja in vielen Fällen auch schon gemacht. Ein Beispiel: Irgendwo werden, auf der oben noch als Kostenfrei gepriesenen Website, Vertragsabschlüsse im Kleingedruckten versteckt. Dies ist aber mittlerweile w.o. beschrieben verboten. Andererseits ist es aber auch untersagt, Kündigungsmöglichkeiten so zu verstecken, dass es offensichtlich ist, das dies vom Leistungsanbietenden Unternehmen so und nicht anders auch gewollt wird. | |
|
| | # 6 |
| Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
| Ich stimme ja im Großen und Ganzen mit Dir überein. Aber es ist auch zu erwarten, daß Kunden, die einen Vertrag (wissentlich) eingehen auch wissen sollten, wie man Verträge kündigt, ein gewissen Grundverständnis von Vertragsrecht sollte man schon mitbringen. Ein Unternehmen ist hier gar nicht in der Lage eine "Kündigungsmöglichkeit zu verstecken", weil es eben keine gibt, die ein Unternehmen vorgeben bzw. bestimmen kann/darf. |
|
| | # 7 |
| Firmen-Account 1&1 Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 175
| Hallo zusammen, es gibt zwei ganz einfache Wege, jeden Vertrag bei 1&1 frist- und formgerecht zu kündigen. Entweder formlos auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie dabei nicht die Kunden- und Vertragsnummer mit anzugeben und eigenhändig zu unterzeichenen. Oder aber Sie nutzen das bequeme Vertragstool unter vertrag.1und1.de. Das dort ausgegebene Formular können Sie auch an die im Kündigungsprozess angegebene Nummer faxen. Bitte achten Sie darauf, auch nur die Verträge oder Vertragsbestandteile auszuwäghlen, die Sie kündigen möchten. Bei der 1&1 Do-It-Yourself Homepage können Sie übrigens während der Testphase auch telefonisch oder per E-Mail kündigen. Viele Grüße Alexander Thieme, 1&1
__________________ 1&1 Internet AG - Social Media http://blog.1und1.de - http://twitter.com/1und1 - http://facebook.com/1und1 |
|
| | # 8 |
| Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 12
| Hallo 1und1 "ganz einfache Wege" ist eine schmeichelhafte Beschreibung. So etwa wie eure Werbung mit dem nicht existenten Techniker von 1und1, der da innerhalb eines Tages zu Hause vobeikäme. Ich habe einige Erfahrung im Kündigen, insbesondere mit diesem Vertragstool und weiß um Tücken dieses Vorgangs. Der Vorgang ist schon ganz bewusst so gestaltet, dass da sehr wohl einiges schiefgehen kann. Mir konnte jedenfalls noch keiner einen vernünftigen Grund nennen, warum es zum Abschluss eines Vertrages bei euch sicher ausreicht, sich durch eine Webseite zu klicken, zum Beenden aber eine Prozedur mit Formularausdruck, Unterschrift und Faxen bzw. auf dem Postweg senden notwendig ist. Jeder normal denkende Mensch kann da allerdings 1 und 1 zusammenzählen, wenn man euren "Kundenservice" mal kennengelernt hat. |
|
| | # 9 | |
| Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
| Zitat:
Das ist der falsche Ansatz, ein Unternehmen zu kritisiern, weils eben auf eine selbst zurückfällt. | |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |





