neben meinem dsl-vertrag hab ich noch nen gsm-surfstick mit nem tages-tarif... unter anderem hab ich mir den auch zugelegt, da damals zugesagt wurde, dass ich diesen kostenlos benutzen darf, wenn meine dsl-leitung gestört ist
jetzt hab ich seit fast ner woche regelmässige leitungs-zusammenbrüche nach 30-90 min und musste die box neustarten... seit gestern bekommt die box gar keine verbindung mehr
nach hotline ist meine box in ordnung und die leitung beim zulieferer gestört
jetzt wollte ich mir grad noch mal bestätigen lassen, dass ich, während meine leitung gestört ist, meinen stick kostenfrei nutzen darf... pustekuchen... weiss keiner von der regelung jeden tag zahlen... basta
1&1 service 0 punkte... schnautze voll von den 1&1-neppern... jetzt bekommt nen anderer provider nen auftrag
27.01.2012, 12:30
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2
heiner.hemken
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Tja und wo steht das, daß die Leistung des UMTS-Sticks während Störungen kostenlos ist?
27.01.2012, 13:54
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3
Oggy
Registriert seit: 16.07.2011
Beiträge: 93
Als meine Störung war, haben die mir das auch angeboten. Aber den Stick sollte ich zahlen. Den hast ja schon
Aber normal gibt es den nur zu Vertragsbeginn kostenfrei für 2-3 Monate oder so. Alles andere musst mit den besprechen. Bei mir hätten sie den Stick nach einigen Telefonaten auch so geschickt. Dauert aber die soweit zu bekommen.
27.01.2012, 23:54
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4
speedoption
Threadstarter
Registriert seit: 28.11.2011
Beiträge: 6
ach, der hemken schon wieder... meine frau sagt, einfach ignorieren...
@oggy
jaja, muss wohl irgendwann wohl mal interne kulanz-anweisung gewesen sein, oder so... aber wohl eher, um die sticks loszuwerden... war halt eins der argumente, die ich für bare münze gehalten habe... so ganz nebenbei erwähnte sies... "ach, im übrigen... wenn sie ne störung haben, können sie den stick natürlich kostenlos als notnagel nutzen..."
also lehrgeld... und tip an alle... alle zusagen notieren mit namen des mitarbeiters und ruhig vertrag abschliessen... aber halt bei vertragsabschluss innerhalb der widerspruchsfrist die mündlichen zusagen in seperater mail mit dem vertragsvorbehalt nachschieben... sobald irgend eine zusage nicht eingehalten wird, ist der vertragsabschluss nichtig... auch 3, 6 oder 12 monate später
28.01.2012, 01:17
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5
heiner.hemken
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Schönen Gruß an die Frau.
Auch wohl die Weisheit, "wer schreibt, der bleibt." ignoriert?
Der vermeintliche Tipp ist schon grob fahrlässig.
Solange die Vertragsänderung/-ergänzung nicht durch den anderen Vertragspartner schriftlich bestätigt wird, kann man da aufschreiben und angeben, was man will, es ist und wird kein Vertragsbestandeil.
Dafür gibt es in den AGB den Passus, daß mündliche Nebenabreden ungültig sind. Entsprechend besteht auch kein Anspruch, den Vertrag wegen Nichteinhaltung zu kündigen.
Das weiß man allerdings, wenn man nicht so viel ignoriert.
Auf jeden Fall hast Du Anpruch auf anteilige Gutschrift der GG für die fehlende Nutzungsmöglichkeit.
28.01.2012, 07:05
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6
Oggy
Registriert seit: 16.07.2011
Beiträge: 93
Sehe das auch so wie Heiner... über die Gutschrift kann man mit denen reden und in der regel machen die das auch.
28.01.2012, 18:30
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7
Jeid
Registriert seit: 28.01.2012
Beiträge: 3
Wenn es mal so war, das du mal kostenlos den Stick im Störungsfall nutzen kannst, kann das schon, sein, das heist aber nicht, das es bei jedem Problem der Fall ist. Wenn es dann nicht mal an 1&1 liegt, kannst du eh nicht davon ausgehen, das die für die Fehler anderer bezahlen.
Ich hatte vor einem Halben Jahr auch probleme mit der Leitung. Immer wieder verbindungsabbrüche. Vor allem wen ich per internet telefoniert hatte. Ich habe da mehrmal angerufen, und die haben jedesmal sofort geprüft. Natürlich hatten die in ihrem System nichts gefunden. Ich war auch schon mächtig angenervt.
Und dann kam unverhoft ein anruf von 1&1.
"Wir haben ihr Ticket im ramen der Qualitätskontrolle nochmal angesehen und sind zu dem Schluss gekommen, das wir einen Telekom-techniker vorbei schicken werden, wann past es ihnen?"
Ich habe Bauklötze gestaunt. Der Techniker kann, sah und siegte! Die Dose in der Wand war veraltet, der Splitter wurde vorsorglich auch getaucht. Und problem war gelöst. Zur Endschädigung gabt es von 1&1 noch ne gutschrieft, obwohl es nicht deren Problem war.
Okey, die leistug war immer noch nicht da wo sie sein sollte, aber das Knotenpunkt Problem muss ich ja nicht erwähnen.
Vor kurzem wollte ich mir dann für s Handy noch Internet zubuchen.
Dabei ist dann rausgekommen, das mein uraltvertrag nicht mehr mit den aktuellen Leistungen zu tun hat. Ich wurde beraten, habe jetzt mehr für weniger Geld. Dazu kommt nich, das ich nicht mehr den Telekom Basis anschluss haben. Und siehe da, ich habe sogar noch mehr Leistung als vorher.
Das hatte dann mein Telekombild bestätigt.
Zu andern Anbietern kann ich nur sagen, das ich bis auf Net colone nichts gutes gehört habe. Damit meine ich Erfahrungen aus Familien und Freundeskreis.
Also erstmal Schauen ob das problem nicht wo anders liegt. Wie z.B. an der Telefonbuchse.
28.01.2012, 18:53
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8
Immorb
Flüchtling
Registriert seit: 04.05.2011
Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 793
Zitat:
Zitat von speedoption
jetzt wollte ich mir grad noch mal bestätigen lassen, dass ich, während meine leitung gestört ist, meinen stick kostenfrei nutzen darf... pustekuchen... weiss keiner von der regelung jeden tag zahlen... basta
Du solltest deinen Vertrag mal überprüfen.
Wenn du eine 1&1 doppelflat hast,und du hast für den Stick einmalig € 9,90 bezahlt,dann ist die Nutzung immer kostenlos.
Ps.
Bei Verträgen herrscht Formfreiheit,also gilt auch das gesprochene Wort.
Pps.
bedürfen Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zur Wirksamkeit der Schriftform. Angestellte von 1&1 sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.
Quelle: AGB 1&1
also hat der Mitarbeiter gegen die Regel von 1-1 gehandelt.
m.f.G.
__________________ Haltet eure Kinder in Ehren,denn sie suchen euer Altersheim aus.
28.01.2012, 21:31
#
9
heiner.hemken
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Zitat:
Zitat von Immorb
...
Bei Verträgen herrscht Formfreiheit,also gilt auch das gesprochene Wort.
Was aber dann von dem, der es behauptet als vereinbart nachgewiesen werden muß. Dürfte regelmäßig schwer fallen.
28.01.2012, 23:22
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10
Immorb
Flüchtling
Registriert seit: 04.05.2011
Ort: Im Norden Eisscholle Nr.11
Beiträge: 793
Zitat:
Zitat von heiner.hemken
Was aber dann von dem, der es behauptet als vereinbart nachgewiesen werden muß. Dürfte regelmäßig schwer fallen.
Ei äm kuhl Ich glaube das das Thema "Beweispflicht" in diesem Forum zig X erläutert wurde.
Und auch der normal,gut informierte Bürger,so lange er kein Krawall-TV schaut,sollte wissen das man das was man behauptet auch beweisen muß.
Ps.
Für mich fällt es nicht schwer, 1.Meine Partner nehmen alle Gespräche auf und ich bekomme einen Ausdruck.
2. werde ich angerufen,was selten passiert da Werbeanrufe bei uns verboten sind (NL) sage ich vorher das ich das Gespräch,sollte es mich unerwartet interessieren,aufnehmen werde.
m.f.G
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