Kündigung bei zu niedriger Geschwindigkeit

Alt 21.12.2011, 03:50   # 1
King W.
Team SAT-Technik
 
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Beiträge: 9.167
Eine gute Nachricht für alle, die einen zu langsamen DSL-Anschluß haben, aber dennoch den vollen Preis für eine schnelle Leitung zahlen sollen:

Uzumutbar - laut Amtsgericht Fürth.

Wer will, kann es hier nachlesen.
__________________
Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.
Albert Einstein


Nokia? Nein danke!
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Alt 04.01.2012, 14:19   # 2
Julian.
 
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Das das wirklich so anwendbar ist, kann ich leider nicht wirklich bestätigen. Wenn man nach dem im Artikel angegebene Aktenzeichen sucht, sieht man auch, dass das Urteil vom Amtsgericht Fürth schon aus'm Jahr 2009 ist.
Komisch, dass der Artikel von Focus erst jetzt erscheint.

Ich hab bei mir auch nur 'ne Geschwindigkeit von knapp 4 Mbit/s trotz 16 Mbit/s-Vetrag bei Alice. Ich habe dementsprechend versucht das Ganze bei Alice zu bemängeln, wurde aber mehrfach abgewiesen, da es ja "bis zu" Angaben sind. Wenn ich mich richtig erinnere war das Urteil laut Alice nicht auf meinen Fall anwendbar, da bei dem Urteil eine Zusatzoption gebucht wurde.

Im Endeffekt hab ich 2 Monate Gutschrift bekommen, aus meinem Vetrag konnte ich aber nicht raus

Wenn meine Infos da alt sind, lass ich mich gerne belehren
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Alt 23.04.2012, 21:32   # 3
heiner.hemken
 
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Beiträge: 453
Grundsätzlich hat ein Urteil eines Amtsgerichts meist keinen wegweisenden Charakter und es bleibt dabei am Kunden hängen, selbst aktiv zu werden und schlechtestenfalls zu klagen.

Die meisten Verträge haben allerdings die Klausel der außerordentlichen Kündigung, wenn es einer der Parteien nicht mehr zu zumuten ist, an dem Vertrag festzuhalten.
Manchmal hilft ein Hinweis hierauf, unterstützt von dem Wissen, daß ein anderen Anbieter eine bessere Leistung zum gleichen oder günstigeren Preis bietet.
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Alt 27.05.2012, 14:55 # --
News Flash
 
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