1und1 - Prozessbetrug, Rechtsbeugung?

Alt 28.10.2011, 17:55   # 1
Raleo
 
Registriert seit: 28.10.2011
Beiträge: 1
Ein Mandant von mir ist von seinem alten Provider zu 1und1 gewechselt. 1und1 hat sich in dem Vertrag schriftlich verpflichtet, sämtliche Wechselformalitäten, insbesondere die Kündigung beim alten Provider, zu übernehmen. Natürlich geschah, wenn man davon absieht, dass der neue Anschluss geschaltet wurde, nichts, so dass mein Mandant für mehrere Monate doppelt zahlen musste, insgesamt ein Schaden von knapp 300 €. Man sollte meinen, einen solchen Prozess könne man gar nicht verlieren - weit gefehlt. Im Prozess rügte 1und1 mit Vehemenz die Zuständigkeit des Kieler Amtsgerichts, indem man bestritt, dass man sog. "Fliegende Stände" (das begründet die Zuständigkeit des AG am Wohnsitz des Kunden) habe - obwohl 1und1 auf seiner Homepage potentiellen Resellern anbietet, fliegende Stände zur Verfügung zu stellen.... Man bestritt außerdem, das man zugesichert habe, die Kündigung für den Kunden durchzuführen. Das war zwar schriflich erklärt worden, aber wen kümmert das schon? 1und1 jedenfalls nicht.
Der Prozess wurde dann aus formalen Gründen vom Amtsgericht Kiel (das in der Verhandlung keinerlei Zweifel an der Begründetheit der Forderung hatte) an das Amtsgericht Montabaur, wo 1und1 sitzt, verwiesen. Warum 1und1 mit Vehemenz Verlegung nach Montabaur beantragt hatte, wurde mir klar, als ich mit dem ICE nach M. gefahren bin. Um vom Bahnhof nach Montabaur (ein Städtchen mit 12000 Einwohnern) zu gelangen, muss zunächst um den riesigen Glaspalast von 1und1 (mW 4000 Mitarbeiter) herumgehen. Im Amtsgericht sitzt dann ein Richter, der nach dem Geschäftsverteilungsplan 90% der Klagen gegen 1und1 bearbeitet, und eine nette Dame von 1und1. Man kennt sich zwangsläufig recht gut, und so läuft dann der Prozess ab. Ich habe innerlich mit der Frage gerechnet, was ich hier, in 1und1-Village, überhaupt wolle.....
Die Klage wurde natürlich abgewiesen - mit der Begründung, mein Mandant habe nicht nachgewiesen, dass er bei seinem alten Provider nicht noch die Mindestvertragslaufzeit habe erfüllen müssen (was nicht der Fall war). Ich habe Zeugnis eines Mitarbeiters des alten Providers angeboten, dass der Vertrag ohne Frist gekündigt werden konnte - abgelehnt, weil ich den Namen des Mitarbeiters nicht genannt habe (wer weiß den schon?).
Gegen das Urteil war Berufung wegen des geringen Streitwertes nicht möglich, nur die Gehörsrüge (dann prüft das Gericht nochmal sein eigenes Urteil....). Mit der Gehörsrüge habe ich eine schriftliche Bestätigung des alten Providers eingereicht - ohne Begründung abgelehnt.
Das Beste an dem Verfahren:

Ich habe von der Homepage von 1und1 zitiert, auf der es heißt:

Komplett-Paket bei 1&1 bestellen
1&1 kümmert sich um den Rest
Die Kündigung bei Ihrem alten Provider sowie die Rufnummern-Mitnahme übernimmt nun 1&1 für Sie.
Bitte beachten Sie, dass die Umstellung erst nach Ablauf Ihrer derzeitigen Vertragsbindung bei Ihrem jetzigen Provider erfolgt.
Ein Anschluss-Wunschtermin kann hier leider nicht berücksichtigt werden, da die Schaltung sofort nach Ende des Vertrags mit dem bisherigen Anbieter erfolgt.


Nun fragt der geneigte Leser, was wohl der Richter dazu gesagt hat? Nichts, rein gar nichts. Überlesen hat er's nicht, denn dieser eigentlich prozessentscheidende Passus wurde mehrfach zitiert. Das ist Recht in 1und1-Village.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Einleitung eines Verfahrens wegen Rechtsbeugung gar nicht erst in Erwägung gezogen. Die Begründung, in aller Kürze zusammengefasst: Völliger Quatsch, diese Strafanzeige.
Mein Rat: Verträge mit 1und1 sollte man nur abschließen, wenn man bereit ist, sich in sein Schicksal zu ergeben.
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Alt 29.12.2011, 15:25   # 2
fabsch
 
Registriert seit: 27.12.2011
Beiträge: 13
Tja.. darauf spekuliert 1und1 wohl. Das Gerichte das Verfahren wegen zu kleinem Streitwertes ablehnen. Doch ist eine Begründung für eine Art Straffreiheit seitens 1und1? Man kann wohl aus der kurzen Umschreibung wohl auch nicht genügend Rückschlüsse ziehen, jedoch sollte man die AGB's vlt nochmals Prüfen und kann vlt. eine Begründung mit einer gewollten Täuschung des Kunden geltend machen.

Danke aber schonmal für die Info, wir stehen auch kurz davor gegen 1und1 Klage einzureichen, dann werde ich meinen Anwalt schonmal vorwarnen so das der Prozess nicht in Montabaur ausgetragen wird.

Wäre eine Sammelklage nicht vlt eine weitere Möglichkeit? Sonst ist natürlich das öffentliche Interesse an solchen Geschichten möglicherweise vorhanden, empfehlen würde sich hier WiSo (ZDF), Frontal 21 (ZDF) (auch wenn es teilweise sehr polemisch ist) oder auch markt (wdr).

Wo ist eigentlich hier die Stellungnahme der 1und1 Social Media Abteilung, die Zitat:"immer versucht den Kunden zufrieden zu stellen"?

(Wichtig: Ich gebe keine Rechtsberatungen und hafte nicht für etwaige Schäden, ich lege in diesem Forum lediglich meine Meinung schriftlich nieder.)
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Alt 11.01.2012, 01:24   # 3
gropius12351
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 17
Der Bericht klingt "toll", die Geschichte mit dem Gerichtsort kenne ich,
hier versuchen die Anwälte von k. m aus Koblenz regelmäßig mit Prozessbetrug die Klagen nach Montabaur zu ziehen. Als Anwalt muss man sich da schon etwas Mühe geben.

Folgende Punkte sind zu beachten:
1. Es gibt bei Komplettverträgen keine letzten Meter bei der Telekom.
2. Die Server stehen micht in Montabaur, sondern im Raum Karlsruhe und in Hanau.
2. Eine einwahlmöglichkeit "überall" ist nach den AGB (Nutzung) nicht gestattet.

Es gibt hierzu auch einige Urteile, wie AG Ehingen - 1 C 356/07, AG Fürth - 340 C 3088/08, das KG Berlin - 2 AR 37/07 hat entschieden das bei Mobilfunkverträgen der Wohnort des Kunden der Gerichtsort ist.
Es gibt auch Entscheidungen die den Serverstandort als unwichtig erachten, AG Meldorf 81 C 1403/10 und der BGH - III ZR 388/04.

Über eine Überlassung des Schriftsatzes der Gegenseite (1&1) mit der Begründung zum Gerichtsort und den Verweisungsbeschluss worde ich mich sehr freuen, ich habe eine Strafanzeige erstattet.
An meinen Namen hier einfach @life.de anhängen.

Ein gutes 2012 an alle 1&1 geschädigten mit Grüßen von Gropius aus Berlin

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Zitat:
Zitat von fabsch Beitrag anzeigen
Tja.. darauf spekuliert 1und1 wohl. Das Gerichte das Verfahren wegen zu kleinem Streitwertes ablehnen. Doch ist eine Begründung für eine Art Straffreiheit seitens 1und1? Man kann wohl aus der kurzen Umschreibung wohl auch nicht genügend Rückschlüsse ziehen, jedoch sollte man die AGB's vlt nochmals Prüfen und kann vlt. eine Begründung mit einer gewollten Täuschung des Kunden geltend machen.

Danke aber schonmal für die Info, wir stehen auch kurz davor gegen 1und1 Klage einzureichen, dann werde ich meinen Anwalt schonmal vorwarnen so das der Prozess nicht in Montabaur ausgetragen wird.

Wäre eine Sammelklage nicht vlt eine weitere Möglichkeit? Sonst ist natürlich das öffentliche Interesse an solchen Geschichten möglicherweise vorhanden, empfehlen würde sich hier WiSo (ZDF), Frontal 21 (ZDF) (auch wenn es teilweise sehr polemisch ist) oder auch markt (wdr).

Wo ist eigentlich hier die Stellungnahme der 1und1 Social Media Abteilung, die Zitat:"immer versucht den Kunden zufrieden zu stellen"?

(Wichtig: Ich gebe keine Rechtsberatungen und hafte nicht für etwaige Schäden, ich lege in diesem Forum lediglich meine Meinung schriftlich nieder.)

Hi fabsch, Du kannst Dich gerne bei mir melden, dann bekommst Du alle Argumente für einen Gerichtsstand an Deinem Wohnort, natürlich kostenfrei, einfach @live.de anhängen. Ich habe es hinter mit und auch noch vor mir, am 29.12.2011 hat der Pförtner beim AG Neulölln wegen Unzuständigkeit eine Klage garnicht annehmen wollen. Es gibt hierzu aber einige positive Gerichtsentscheidungen, die Az. stehen unter dem Beitrag Prozessbetrug. Eine Strafanzeige habe ich auch erstattet, sollten alle machen und die Sache hartnäckig verfolgen, auch mit Strafanzeige gegen die Staatsanwälte.

Ich wünsche viel Erfolg, Gropius12351
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Alt 11.01.2012, 02:13   # 4
gropius12351
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 17
Hallo, meine E-Mail Adresse enthält einen Schreibfehler, es muss heißen:.....@live.de
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Alt 12.01.2012, 23:39   # 5
gropius12351
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 17
Hallo MiniMaus87

mit den Angaben kann ist leider nicht anfangen, ich benötige den genauen Grund für die beabsichtigte Klage. Ich bin zwar kein Jurist, habe aber 34 Berufungsjahre als ehrenamtlicher Richter und Schöffe hinter mit, mit 1&1 habe ich reichlich Erfahrung. Schreibe bitte eine ausführliche E-Mail an meine Adresse, mein Name im Forum ist nur mir @live.de zu ergänzen.
Ich gebe keine Rechtsberatung, ich gebe aber meine Meinung und meine Erfahrungen hier wieder.

mfg Gropius12351
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Alt 27.05.2012, 13:42 # --
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