1&1 Ärger mit VoIP Telefonnummer

Alt 03.10.2011, 23:22   # 1
silomon
 
Registriert seit: 03.10.2011
Beiträge: 1
Hallo zusammen,

nun muss ich als mehrjähriger, bisher zufriedener Nutzer auch mal was über negatives über 1&1 loswerden.

Ich hatte meine DSL Doppelflat 6000 zum 15.09.11 gekündigt und habe am 15.09. versucht einen neuen Vertrag Surf & Phone Flat SPECIAL abzuschließen. Nach einigem Hin und Her hat das auch geklappt, doch nun muss ich feststellen, dass ich meine alte Rufnummer nicht mitnehmen kann!
Außerdem soll ich 39,-EUR für die Freisschaltung des Anschlusses zahlen, den ich sowieso schon immer hatte...

Häh?

Liebe Leute von 1und1, ich war bei Euch, wollte nun doch bei Euch bleiben, habe die gleiche Kundennummer und dann "erklärt" man mir in der Hotline, dass meine Rufnummer nach Vertragsende "zurückgegeben" wird und daher erstmal gesperrt bleibt. Ich soll also irgendeine 0815 VoiP Nummer bekommen.

"Zurückgegeben"... ja, an wen denn? An Euch selbst, oder wie?
Und dann soll es auch noch "technisch nicht möglich sein", mir meine alte Nummer wieder freizuschalten...

Nun muss ich mir allerdings selbst eingestehen, einen Fehler gemacht zu haben.
Ich hätte wirklich sofort zu einem anderen Anbieter wechseln / portieren sollen und nicht so blind auf die Kompetenz von 1und1 vertrauen dürfen.

Naja, sowas passiert mir aber mit Sicherheit nur einmal und ich hoffe das andere nun etwas gewarnt sind vor einem solchen "schwerwiegenden" Fehler.

Gruß
silomon
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Alt 06.10.2011, 12:30   # 2
Wlaner
 
Registriert seit: 18.06.2010
Beiträge: 245
Zitat:
Zitat von silomon Beitrag anzeigen
Ich hätte wirklich sofort zu einem anderen Anbieter wechseln / portieren sollen und nicht so blind auf die Kompetenz von 1und1 vertrauen dürfen.
Auch dann hättest Du eine neue Nummer bekommen - 0und0 gibt VoIP-Nummern nicht raus

Hol dir für eingehende Anrufe eine kostenlose VoIP-Nummer bei Sipgate - die kannst Du beim nächsten Provider-Wechsel behalten
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Alt 14.01.2012, 00:36   # 3
gropius12351
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 17
Zitat:
Zitat von Wlaner Beitrag anzeigen
Auch dann hättest Du eine neue Nummer bekommen - 0und0 gibt VoIP-Nummern nicht raus

Hol dir für eingehende Anrufe eine kostenlose VoIP-Nummer bei Sipgate - die kannst Du beim nächsten Provider-Wechsel behalten
Hi, Wlaner, die VoiP Rufnummer sollte doch erhalten bleiben, es war kein Anbieterwechsel vorgesehen.
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Alt 15.01.2012, 11:56   # 4
Oggy
 
Registriert seit: 16.07.2011
Beiträge: 93
Zitat:
Zitat von Wlaner Beitrag anzeigen
Auch dann hättest Du eine neue Nummer bekommen - 0und0 gibt VoIP-Nummern nicht raus

Hol dir für eingehende Anrufe eine kostenlose VoIP-Nummer bei Sipgate - die kannst Du beim nächsten Provider-Wechsel behalten

Das ist so nicht ganz richtig. Hatte 1&1 und nun Telekom. Telekom hat meine Nummer übernommen von Voip zu Analog. War kein Problem.
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Alt 17.01.2012, 17:10   # 5
gropius12351
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 17
Zitat:
Zitat von Oggy Beitrag anzeigen
Das ist so nicht ganz richtig. Hatte 1&1 und nun Telekom. Telekom hat meine Nummer übernommen von Voip zu Analog. War kein Problem.
1&1 garantiert in der gesamten Werbung die Mitnahme der Rufnummern, dass muss auch innerhalb 1&1 gelten. Das Umschalten einer VoiP-Rufnummer geht bei 1&1 intern innerhalb weniger Minuten. Nach dem TKG ist 1&1 verpflichtet die Rufnummer für einen neuen Vertrag frei zu geben. Am Besten ist es sicher vor Gericht zu ziehen. Bei VoiP-Rufnummern ist das Gericht an deinem Wohnort zuständig, aber Vorsicht.

1&1 behauptet regelmäßig:
1. Die Server stehen in Montabaur.
2. Eine Einwahl in das Internet ist von "überall" möglich.
3. Die letzten Meter liegen bei der Telekom.

Richtig ist:
zu 1. Die Server stehen in Karlsruhe und Umgebung, sowie in Hanau (s. 1&1 Pressemitteilungen)
zu 2. Eine Einwahl ist nach den AGB von 1&1 nur über den eigenen Netzknoten erlaubt (AGB Nutzung).
zu 3. Der Voip-Anschluss ist ein Komplettanschluss ohne Telekom. Obwohl die letzten Meter der Telekom gehören ist die DT im rechtlichen Sinne nicht "Dritter".

Bei allen Vertragsbestandteilen ist ein gemeinsamer Erfüllungsort gem. § 29 ZPO am Wohnort gegeben.

es grüßt gropius12351

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Alt 27.05.2012, 13:42 # --
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