mein Wchsel von Kabel-Bw zur Telekom gestaltet sich etwas schwierig:
Auf der ersten Auftragbestätigung der Telekom hab ich auf der Rückseite übersehen, dass dort ein "verbindlicher Termin" genannt wurde - für einen Techniker der den anschluss schaltet.
An diesem Termin war ich nicht da. Nun ruf ich die Telekom an: die meint frühest möglicher Termin für den Techniker wäre in 2 Wochen.
Grundgebühr darf ich bezahlen und hab zwei Wochen kein Telefon/Internet (letzteres stört mehr als die Grundgebühr).
Nun Frage ich mich ob das prinzipiell rechtens ist - mich 2 Wochen warten zu lassen und trotzdem das Geld zu nehmen. Gibt es diesbezüglich eventuell Regelungen oder Urteile die irgendwelche Grenzen festlegen? (Theoretisch könnten die ja auch sagen: in 12 Wochen nächst möglicher Termin und bis dahin soll ich Grundgebühr trotzdem bezahlen) - irgendeine Grenze sollte es da ja geben oder?
07.09.2011, 11:15
#
2
heiner.hemken
Registriert seit: 30.04.2011
Beiträge: 453
Eine Berechnung der GG kann erst bei Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erfolgen. Allerdings ist die Ekeltom durchaus in der Lage, Dir die Technikerkosten für den zweiten Einsatz zu berechnen. Was davon günstiger ist, braucht man sich nicht auszurechnen.