Mündliche Vertragsverlängerung am Telefon 1und1 bindend?

Alt 31.05.2011, 19:46   # 1
millennniumstar
 
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Hallo,
ich wollte eigentlich meinen Vertrag bei 1und1 kündigen, da ich schlechter gestellt bin als Bestandskunde im Vergleich zu Neukunden.
Dann hat mir die Dame am Telefon das Angebot gemacht, doch zu bleiben unter besseren Bedingungen (4,- EUR weniger pro Monat, Handytarif günstiger, wobei ich den ni unbedingt brauche).
Jetz hab ich nochmal alles Revue passieren lassen und ich ärger mich irgendwie, weil ich jetzt ja wieder 2 Jahre gebunden bin und meine Bandbreite grad mal bei unter 3000 liegt. In nem Jahr sitz ich wahrscheinlich ständig wartend vorm Rechner. Ich könnte auch DSL übers Kabelnetz kriegen zum gleichen Preis, was ich ja eigentlich vor hatte zu buchen, hab mich dann aber am Telefon überreden lassen (Aufwand sparen etc.....).
Heut war letzter Kündigungstag. Ich hab bisher auch noch keine schriftliche Bestätigung des neuen Tarifs bekommen, sondern nur ne Mail, dass meine Kündigung wieder aufgehoben wurde.
Kann ich jetzt nochmal ne Kündigung versuchen, oder ist das mündliche am Telefon definitiv bindend?? Muss das wenn dann in den nächsten Stunden nochmal per Kontrollcenter durchklicken.
Blick grad ni mehr durch. Bitte Hilfe!!
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Alt 31.05.2011, 20:28   # 2
NeeBee44
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Hallo,

wenn die Tante am Telefon dich darauf hingewiesen hat, das dieses Gespräch über die Änderung aufgezeichnet wird, dann hast du keine Chance, denn dann ist das bindend. Aber nur wie gesagt, wenn du informiert wurdest, das das Gespräch über den neuen Vertrag aufgezeichnet wird. Ist Quasi ein Beweis für den Provider. Du müsstest dann das ganze auch noch mal in Schriftform bekommen.

Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist deine Kündigung rechtens.
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Alt 31.05.2011, 20:30   # 3
millennniumstar
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hm, ja, ist glaub aufgezeichnet worden.
hat man kein Rücktrittsrecht per Fernabsatzgesetz???

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

ich hab vor allem bis jetzt nur ein Schreiben bekommen, dass die Kündigung aufgehoben, aber keine neuen Vertragsbestandteile. Und die Verbindung war teils schlecht, habs net gut verstanden.
Ja ich weiß, ich war selber blöd, mich am Telefon drauf einzulassen
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Alt 31.05.2011, 23:21   # 4
starlight
Moderator
 
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du hast auf jeden fall 14 tage rücktrittsrecht! Ist ja Fernabsatzgesetz...auch deine kündigung kannst du wieder aufrecht erhalten lassen.
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Alt 31.05.2011, 23:39   # 5
millennniumstar
Threadstarter
 
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vielen dank, das beruhigt mich jetzt etwas
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Alt 01.06.2011, 10:04   # 6
Immorb
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Zitat:
Zitat von millennniumstar Beitrag anzeigen
ich wollte eigentlich meinen Vertrag bei 1und1 kündigen, da ich schlechter gestellt bin als Bestandskunde im Vergleich zu Neukunden.
Wie hast du gekündigt? Schriftlich?
Zitat:
Zitat von millennniumstar Beitrag anzeigen
Dann hat mir die Dame am Telefon das Angebot gemacht,
Wurdest du angerufen?

m.f.G.
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Alt 01.06.2011, 12:24   # 7
m82045
 
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Zitat:
Zitat von starlight Beitrag anzeigen
du hast auf jeden fall 14 tage rücktrittsrecht! Ist ja Fernabsatzgesetz...auch deine kündigung kannst du wieder aufrecht erhalten lassen.
Meines Wissens hat man bei einer Vertragsverlängerung kein Widerrufsrecht. Bei mir hat 1&1 auch im Gespräch darauf hingewiesen (Habe im März verlängert).
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Alt 01.06.2011, 13:42   # 8
Immorb
Flüchtling
 
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Zitat:
Zitat von m82045 Beitrag anzeigen
Meines Wissens hat man bei einer Vertragsverlängerung kein Widerrufsrecht. Bei mir hat 1&1 auch im Gespräch darauf hingewiesen (Habe im März verlängert).
Das ist eine falsche Info von 1&1.
Auch bei einer Vertragsverlängerug im Fernabsatz besteht das Widerrufsrecht nach §§ 312d Abs. 1, 355 BGB.
Selbst wenn der Verbraucher weiter telefoniert und die Mobilfunkdienste in Anspruch nimmt,erlischt das Widerrufsrecht nicht.

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Alt 01.06.2011, 21:12   # 9
starlight
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Beiträge: 1.512
Zitat:
Zitat von m82045 Beitrag anzeigen
Meines Wissens hat man bei einer Vertragsverlängerung kein Widerrufsrecht. Bei mir hat 1&1 auch im Gespräch darauf hingewiesen (Habe im März verlängert).
Bei Vertragsverlängerung hast du genauso 14 tage wie bei Neuvertrag. Arbeite seit 4 jahren im Onlinehandel für Festnetz und Mobilfunk..sollte mich also ein wenig auskennen .
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Alt 02.06.2011, 10:22   # 10
Immorb
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Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Selbst wenn der Verbraucher weiter telefoniert und die Mobilfunkdienste in Anspruch nimmt,erlischt das Widerrufsrecht nicht.
Wichtig hierbei ist:
Zitat:
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Quelle: § 312d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Klartext: Der Provider stellt mir den Dienst zur Verfügung,ich telefoniere und ich muss das Telefonat bezahlt haben.
Bei diesem Urteil AG Charlottenburg 226 C 158/07 (Erklärung bei shopbetreiber-blog.de)
wird auf die anstehende Änderung (2009) im § 312d schon hingewiesen.

Gleichlautendes Urteil:
Urteil: AG Hannover 519 C 9119/07 bei webshoprecht.de

Zitat:
Zitat von starlight Beitrag anzeigen
Arbeite seit 4 jahren im Onlinehandel für Festnetz und Mobilfunk..sollte mich also ein wenig auskennen
Nimm es nicht persönlich.
Du sagst es ein wenig.
Weil sich Mitarbeiter von solchen Diensten nur ein wenig bis überhaupt nicht auskennen oder sich nicht auskennen wollen,haben die Verbraucher die Probleme mit den Dienstanbietern.
Selbst ein Fachmann wie Marcel Davis ist total überfordert.

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Alt 02.06.2011, 13:37   # 11
m82045
 
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Zitat:
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Quelle: § 312d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Jetzt bin ich verwirrt.
Als Beispiel meine Vertragsverlängerung:
- angerufen bei 1&1 (nach meiner Kündigung)
- neue Konditionen aushehandelt
- Kündigung widerrufen, Vertrag wieder 2 Jahre
- Gespräch wurde aufgezeichnet (mit meiner Zustimmung)
- 1&1 hat mitgeteilt, dass Widerrufrecht hier nicht gilt.
- Vertragsumstellung am noch gleichen Tag

Hätte ich jetzt ein Widerrufsrecht (gehabt) oder nicht?
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Alt 02.06.2011, 14:12   # 12
Immorb
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Zitat:
Zitat von m82045 Beitrag anzeigen
Jetzt bin ich verwirrt.
Als Beispiel meine Vertragsverlängerung:
- angerufen bei 1&1 (nach meiner Kündigung)
War diese Kündigung fristgerecht? und wurde sie bestätigt/angenommen?

Zitat:
Zitat von m82045 Beitrag anzeigen
1&1 hat mitgeteilt, dass Widerrufrecht hier nicht gilt.
Mit welcher Begründung?
Zitat:
Zitat von m82045 Beitrag anzeigen
Hätte ich jetzt ein Widerrufsrecht (gehabt) oder nicht?
Egal ob neuer Vertrag oder Vertragsverlängerung (Siehe Urteile) ja.
In den Urteilen steht klar und deutlich auch bei Vertragsverlängerung gibt es ein Widerrufsrecht.
Es besteht die Vermutung das 1&1 der Meinung ist das durch die Bereitstellung der Vertrag erfüllt ist.
Die Erfüllung ist aber einseitig (1&1). Im Gesetz steht von beiden Seiten.Von deiner Seite wurde der Vertrag,wenn noch keine Bezahlung erfolgte, noch nicht erfüllt.

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Alt 02.06.2011, 15:40   # 13
sarazena
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Zitat:
Zitat von m82045 Beitrag anzeigen
- Kündigung widerrufen, Vertrag wieder 2 Jahre

Hätte ich jetzt ein Widerrufsrecht (gehabt) oder nicht?
Auf was sollte sich Dein Widerspruch begründen Ein laufender Vertrag hat sich, vertragsgemäß um 2 Jahre verlängert.

Den ausgehandelten Veränderungen kannst Du wahrscheinlich widersprechen und Dich vollständig zum Deppen machen - aber warum solltest Du

Ich würde sagen: Reingefallen dumm gelaufen
__________________
.
Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen!

2304 angela danke.......3maus1
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Alt 02.06.2011, 16:34   # 14
Immorb
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Zitat:
Zitat von sarazena Beitrag anzeigen

Ich würde sagen: Reingefallen dumm gelaufen
Falsch.
Lese dir die Beiträge von "m82045" durch und du kommst dahinter das es nicht so ist.
Zitat:
Zitat von m82045 Beitrag anzeigen
- angerufen bei 1&1 (nach meiner Kündigung)
Es ist keine automatische Verlängerung.
Zitat:
Zitat von sarazena Beitrag anzeigen
Den ausgehandelten Veränderungen kannst Du wahrscheinlich widersprechen und Dich vollständig zum Deppen machen - aber warum solltest Du
Und eine sehr wichtige Sache vergisst du.....Neben dem Widerrufsrecht gibt es die Anfechtung von Willenserklärungen <<(Erklärung)
Bei einer automatischen Vertragsverlängerung gibt es keine Aufzeichnung.
Hier wurden also neue Vertragsbedingungen ausgehandelt.
Da sollte man die Aufzeichnung mal anfordern.
Denn viele vergessen.....bei Verträgen gilt auch das gesprochene Wort.

m.f.G.
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Alt 02.06.2011, 18:18   # 15
m82045
 
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 140
Zitat:
Zitat von sarazena Beitrag anzeigen
Auf was sollte sich Dein Widerspruch begründen Ein laufender Vertrag hat sich, vertragsgemäß um 2 Jahre verlängert.

Den ausgehandelten Veränderungen kannst Du wahrscheinlich widersprechen und Dich vollständig zum Deppen machen - aber warum solltest Du

Ich würde sagen: Reingefallen dumm gelaufen
??????

Vertragsgemäß würde sich der Vertrag nur um ein Jahr verlängern, wenn man nicht (bzw. nicht rechtzeitig) kündigt.
Mein Vertrag hat sich aber nicht automatisch verlängert, sondern wurde mit neuen Konditionen weitergeführt, bzw neu abgeschlossen (wie ich geschrieben habe).

Wie kommst du auf "reingefallen, dumm gelaufen"?
Meine Fragen / Beiträge habe ich gestellt, weil ich bisher dachte, dass hier kein Widerrufsrecht gilt, und ich gerne dazulerne.
Ich wollte nie von 1&1 weg, ich bin seit 6 Jahren zufriedener Kunde.
Die Kündigung, mit Anruf im Verlauf der Kündigung, ist das "normale Prozedere", um Neukunden-Konditionen zu erhalten (z.B. kostenlose aktuellste Fritzbox, verbilligte Hardware, Startguthaben).

Also:
Erst lesen, versuchen zu verstehen, dann posten
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Alt 02.06.2011, 18:30   # 16
NeeBee44
Crazy Tank
 
Benutzerbild von NeeBee44
 
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Beiträge: 640
Zitat:
Zitat von m82045 Beitrag anzeigen
.....
Die Kündigung, mit Anruf im Verlauf der Kündigung, ist das "normale Prozedere", um Neukunden-Konditionen zu erhalten (z.B. kostenlose aktuellste Fritzbox, verbilligte Hardware, Startguthaben)...
Vollkommen richtig.

Dies sollte man bei allen Anbietern machen. Habe so jedes Jahr bei Unitymedia die Neukunden Konditionen, welches mir das Kundenrückgewinnung Center einräumt. Ist aber hier Off Topic.
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Alt 04.06.2011, 23:20   # 17
heiner.hemken
 
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Zitat:
Zitat von NeeBee44 Beitrag anzeigen
Hallo,

wenn die Tante am Telefon dich darauf hingewiesen hat, das dieses Gespräch über die Änderung aufgezeichnet wird, dann hast du keine Chance, denn dann ist das bindend. Aber nur wie gesagt, wenn du informiert wurdest, das das Gespräch über den neuen Vertrag aufgezeichnet wird. Ist Quasi ein Beweis für den Provider. Du müsstest dann das ganze auch noch mal in Schriftform bekommen.

Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist deine Kündigung rechtens.
Ist ja unglaublich!

Natürlich ist eine mündliche Zustimmung zu einem Vertrag verbindlich, denn sie ist auch eine Form der Abgabe einer Willenserklärung.

Also wirklich, was manche so meinen.

Was die Rechtmäßigkeit der Kündigung damit zu tun hat, wäre mal interessant zu erfahren.

Zitat:
Zitat von starlight Beitrag anzeigen
du hast auf jeden fall 14 tage rücktrittsrecht! Ist ja Fernabsatzgesetz...auch deine kündigung kannst du wieder aufrecht erhalten lassen.
Das Fernabsatzgesetz gibts aber schon länger nicht mehr.

Zitat:
Zitat von Immorb Beitrag anzeigen
Das ist eine falsche Info von 1&1.
Auch bei einer Vertragsverlängerug im Fernabsatz besteht das Widerrufsrecht nach §§ 312d Abs. 1, 355 BGB.
Selbst wenn der Verbraucher weiter telefoniert und die Mobilfunkdienste in Anspruch nimmt,erlischt das Widerrufsrecht nicht.

m.f.G.
Es ist sinnvoll zwischen einer Vertragsverlängerung, die wortsinnig nur die Verlängerung der Laufzeit beinhalten kann, nicht aber die Inhaltsänderung und einem neuen Vertrag aus einem bestehenden Vertragsverhältnis zu unterscheiden.

Dann wird es nämlich klarer, daß sobald die Inhalte des Vertrages geändert wurden, zu dem es völlig irrelevant ist, die Kündiung zurück zu nehmen oder nicht, auch eine Widerrufsrecht nach §312d BGB besteht.
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Alt 04.06.2011, 23:33   # 18
Ernest
 
Benutzerbild von Ernest
 
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Zitat:
Zitat von NeeBee44 Beitrag anzeigen
Hallo,

wenn die Tante am Telefon dich darauf hingewiesen hat, das dieses Gespräch über die Änderung aufgezeichnet wird, dann hast du keine Chance, denn dann ist das bindend. Aber nur wie gesagt, wenn du informiert wurdest, das das Gespräch über den neuen Vertrag aufgezeichnet wird. Ist Quasi ein Beweis für den Provider. Du müsstest dann das ganze auch noch mal in Schriftform bekommen.

Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist deine Kündigung rechtens.
Dann habe ich als Verbraucher ebenfalls das Recht, den Hinweis auf ebensolche Aufzeichnung (z.B. mit der Aufnahmefunktion des Handy) anzukündigen, um auch mich absichern zu können. Schließlich sind im Vertrag beide Seiten gleich gestellt: Der eine liefert, der andere bezahlt. Was ist deshalb verwerflich daran, ein Verkaufsgespräch als Kunde aufzuzeichnen? Gar nichts!
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Man kann so alt sein wie eine Kuh und lernt trotzdem noch dazu.
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Alt 04.06.2011, 23:41   # 19
heiner.hemken
 
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Zitat:
Zitat von Ernest Beitrag anzeigen
Dann habe ich als Verbraucher ebenfalls das Recht, den Hinweis auf ebensolche Aufzeichnung (z.B. mit der Aufnahmefunktion des Handy) anzukündigen, um auch mich absichern zu können. Schließlich sind im Vertrag beide Seiten gleich gestellt: Der eine liefert, der andere bezahlt. Was ist deshalb verwerflich daran, ein Verkaufsgespräch als Kunde aufzuzeichnen? Gar nichts!
Ein Recht auf Aufzeichnung besteht weder für 1&1 noch für den Verbraucher. Lediglich kann man eine Vereinbarung treffen, daß eine Aufzeichnung erfolgen darf.
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Alt 04.06.2011, 23:45   # 20
Ernest
 
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Zitat:
Zitat von heiner.hemken Beitrag anzeigen
Ein Recht auf Aufzeichnung besteht weder für 1&1 noch für den Verbraucher. Lediglich kann man eine Vereinbarung treffen, daß eine Aufzeichnung erfolgen darf.
Ich sagte, daß man als Verbraucher das Recht hat, eine (fern)mündliche Aufzeichnung der Vertragsvereinbarungen anzukündigen. Warum soll der Verbraucher von diesem Recht denn nicht Gebrauch machen?

Im übrigen weiß ich als Verbraucher doch gar nicht, ob der Anrufer das Gespräch nicht doch aufzeichnet - und sei es auch nur zur internen Verwendung (oder zu Qualitätssicherungszwecken). Der Verbraucher ist in erster Linie doch der, der sich absichern muß (der Verkäufer will verdienen - also muß er den Käufer zur Abnahme einer Leistung/einer Ware überreden!). Daher der Hinweis auf die Vereinbarung der Aufzeichnung als Verbraucherschutz.
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Alt 27.05.2012, 13:40 # --
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